2679/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.02.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

 
Anfragebeantwortung

 

 

JOSEF PRÖLL

Bundesminister

 

 

 

 

 

 

An die                                                                                    Zl. LE.4.2.4/0151 -I 3/2007

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien                                                                                        Wien, am 7. FEB. 2008

 

 

 

Gegenstand:   Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Birgit Schatz, Kolleginnen

und Kollegen vom 20. Dezember 2007, Nr. 2960/J, betreffend

atypische und prekäre Beschäftigung im öffentlichen Sektor

und den ausgelagerten Bereichen

 

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen vom 20. Dezember 2007, Nr. 2960/J, betreffend atypische und prekäre Beschäftigung im öffentlichen Sektor und den ausgelagerten Bereichen, teile ich Folgendes mit:

 

Zu den Fragen 1 und 3:

 

Die Beantwortung der Frage ergibt sich aus untenstehender Tabelle:


 

 

Männer

Frauen

Freie Dienstverträge

4

1

Geringfügig Beschäftigte

0

0

Teilzeit

24

147

Verwaltungspraktika

2

7

Arbeitsleihverträge

4

2

Befristete Dienstverträge

18

26

 

Im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sind keine Werkvertragsnehmer im Sinne der Anfrage (arbeitsrechtliche Vertragsform, auf Dauer angelegt) beschäftigt.

 

Es wird um Verständnis ersucht, dass eine Trennung nur nach Geschlecht erfolgte, für eine weitere Unterteilung war der verwaltungsökonomische Aufwand zu hoch.

 

Zu Frage 2:

 

Freie Dienstverträge

0,54 % der Beschäftigten

Geringfügig Beschäftigte

0,00 % der Beschäftigten

Teilzeit

18,81 % der Beschäftigten

Verwaltungspraktika

0,99 % der Beschäftigten

Arbeitsleihverträge

0,66 % der Beschäftigten

Befristete Dienstverträge

4,84 % der Beschäftigten

 

Zu den Fragen 4 und 5:

 

Ich ersuche um Verständnis, dass eine Beantwortung dieser Fragen im Hinblick auf den unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand nicht möglich ist.

 

Zu Frage 6:

 

Die unter Punkt 1 angeführten Beschäftigten werden in allen Bereichen der Zentralleitung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eingesetzt.

 


Zu Frage 7:

 

Aus den einschlägigen dienstrechtlichen Bestimmungen ergeben sich Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigung, darunter auch solche, bei denen ein Rechtsanspruch des Dienstnehmers besteht. Der Abschluss befristeter Dienstverträge ergibt sich auch aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Für Mitarbeiter des Ministerbüros ist es üblich, die Dauer der Dienstverhältnisse für die Amtsdauer des jeweiligen Bundesministers zu befristen. Freie Dienstverträge werden üblicherweise für Arbeiten im Zuge von Projekten (EU-Projekte oder nationale Projekte) eingegangen. Für alle genannten Beschäftigungsverhältnisse ist ein höheres Maß an Flexibilität oder ein möglicher Ausgleich von temporären Spitzen in der Arbeitsbelastung eine Motivation für das Eingehen solcher Dienstverhältnisse.

 

Zu Frage 8:

 

Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung.

 

Zu Frage 9:

 

Es gibt derzeit im Öffentlichen Dienst keinen Aufnahmestopp, sondern Einsparungsziele für jedes Ressort.

 

Zu den Fragen 10 bis 12:

 

Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung.

 

 

Der Bundesminister: