2679/AB XXIII. GP
Eingelangt am 08.02.2008
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BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
Anfragebeantwortung
JOSEF PRÖLL
Bundesminister
An die Zl. LE.4.2.4/0151 -I 3/2007
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien Wien, am 7. FEB. 2008
Gegenstand: Schriftl. parl. Anfr. d. Abg. z. NR Birgit Schatz, Kolleginnen
und Kollegen vom 20. Dezember 2007, Nr. 2960/J, betreffend
atypische und prekäre Beschäftigung im öffentlichen Sektor
und den ausgelagerten Bereichen
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen vom 20. Dezember 2007, Nr. 2960/J, betreffend atypische und prekäre Beschäftigung im öffentlichen Sektor und den ausgelagerten Bereichen, teile ich Folgendes mit:
Zu den Fragen 1 und 3:
Die Beantwortung der Frage ergibt sich aus untenstehender Tabelle:
|
Männer |
Frauen |
Freie Dienstverträge |
4 |
1 |
Geringfügig Beschäftigte |
0 |
0 |
Teilzeit |
24 |
147 |
Verwaltungspraktika |
2 |
7 |
Arbeitsleihverträge |
4 |
2 |
Befristete Dienstverträge |
18 |
26 |
Im Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft sind keine Werkvertragsnehmer im Sinne der Anfrage (arbeitsrechtliche Vertragsform, auf Dauer angelegt) beschäftigt.
Es wird um Verständnis ersucht, dass eine Trennung nur nach Geschlecht erfolgte, für eine weitere Unterteilung war der verwaltungsökonomische Aufwand zu hoch.
Zu Frage 2:
Freie Dienstverträge |
0,54 % der Beschäftigten |
Geringfügig Beschäftigte |
0,00 % der Beschäftigten |
Teilzeit |
18,81 % der Beschäftigten |
Verwaltungspraktika |
0,99 % der Beschäftigten |
Arbeitsleihverträge |
0,66 % der Beschäftigten |
Befristete Dienstverträge |
4,84 % der Beschäftigten |
Zu den Fragen 4 und 5:
Ich ersuche um Verständnis, dass eine Beantwortung dieser Fragen im Hinblick auf den unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand nicht möglich ist.
Zu Frage 6:
Die unter Punkt 1 angeführten Beschäftigten werden in allen Bereichen der Zentralleitung des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft eingesetzt.
Zu Frage 7:
Aus den einschlägigen dienstrechtlichen Bestimmungen ergeben sich Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigung, darunter auch solche, bei denen ein Rechtsanspruch des Dienstnehmers besteht. Der Abschluss befristeter Dienstverträge ergibt sich auch aus zwingenden gesetzlichen Vorschriften. Für Mitarbeiter des Ministerbüros ist es üblich, die Dauer der Dienstverhältnisse für die Amtsdauer des jeweiligen Bundesministers zu befristen. Freie Dienstverträge werden üblicherweise für Arbeiten im Zuge von Projekten (EU-Projekte oder nationale Projekte) eingegangen. Für alle genannten Beschäftigungsverhältnisse ist ein höheres Maß an Flexibilität oder ein möglicher Ausgleich von temporären Spitzen in der Arbeitsbelastung eine Motivation für das Eingehen solcher Dienstverhältnisse.
Zu Frage 8:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung.
Zu Frage 9:
Es gibt derzeit im Öffentlichen Dienst keinen Aufnahmestopp, sondern Einsparungsziele für jedes Ressort.
Zu den Fragen 10 bis 12:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung.
Der Bundesminister: