2680/AB XXIII. GP

Eingelangt am 08.02.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 6. Februar 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0242-IK/1a/2007

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2647/J betreffend Umsetzung des § 1 Abs. 3 E-Government-Gesetz, welche die Abgeordneten Ing. Norbert Hofer, Kolleginnen und Kollegen am 10. Dezember 2007 an mich richteten, stelle ich fest:

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:

 

Bereits beim letzten Relaunch im Jahr 2006 wurde die Homepage des BMWA http://www.bmwa.gv.at entsprechend internationalen Standards hinsichtlich des barrierefreien Zugangs für behinderte Menschen gestaltet. Dessen ungeachtet werden weitergehende Verbesserungsvorschläge laufend eingearbeitet.

 

Grundsätzlich ist in diesem Zusammenhang festzuhalten, dass das Ziel, Internetauftritte barrierefrei zugänglich zu machen, ein laufender Prozess ist und zu keinem Zeitpunkt als abgeschlossen betrachtet werden kann. Barrierefreiheit ist eng verzahnt mit anderen Bereichen der Gestaltung von Webangeboten wie beispielsweise Usability. Zweck ist immer, Verwaltungsleistungen im Internet so zu gestalten, dass sie für alle Menschen einfach, schnell und komfortabel zugänglich sind. Als permanenter Prozess gehen die Bemühungen zur Optimierung der Zugänglichkeit von behördlichen Webangeboten über den 1.1.2008 weit hinaus.

 

Alle Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Webangeboten der Verwaltung sind integraler Bestandteil laufend erforderlicher Aktualisierungsaktivitäten und technischer Anpassungen: Sowohl bei Relaunches oder beim Aufbau neuer Webangebote, als auch bei  der  täglichen Arbeit an Angeboten im Internet - technisch wie redaktionell - wird auf Zugänglichkeitsanforderungen geachtet.

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat die Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs damit beauftragt, die in sein Ressort fallenden Internetauftritte, soweit sie nicht ohnehin im Jahr 2008 gerelauncht und gleichzeitig, soweit noch erforderlich, barrierefrei gemacht werden, auf Barrierefreiheit zu überprüfen. Eine Interessenvertretung der Betroffenen erscheint dabei am besten geeignet, die Bedürfnisse der Zielgruppe darzustellen. Diese Überprüfung steht vor dem Abschluss; allfällige Änderungserfordernisse und –anregungen werden umgehend umgesetzt werden. Für die Tätigkeit der Hilfsgemeinschaft der Blinden und Sehschwachen Österreichs ist ein Honorar von insgesamt € 7.992,- inkl. USt. vereinbart. Die darüber hinausgehenden Anpassungskosten sind als integrierender Bestandteil der laufenden Aktivitäten zu Aktualisierung und Optimierung der Zugänglichkeit nicht separat quantifizierbar.