2683/AB XXIII. GP
Eingelangt am 08.02.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-9.000/0036-I/PR3/2007 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2649/J-NR/2007 betreffend Umsetzung des § 1 Abs. 3 E-Government-Gesetz, die die Abgeordneten Ing. Hofer und weitere Abgeordnete am 10. Dezember 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 3:
Wie viele und welche in Ihr Ressort fallende behördliche Internetauftritte sind mit 1. Jänner 2008 barrierefrei zugänglich?
Bei wie vielen Internetauftritten ist das nicht der Fall und um welche handelt es sich?
Welche Maßnahmen werden getroffen, damit die betreffenden Behörden diese Pflicht erfüllen?
Antwort:
Das Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie verfügt über die Website http://www.bmvit.gv.at, über die alle Bereiche des Ressorts die Möglichkeit haben, ihre Informationen der Öffentlichkeit anzubieten.
Im Zuge des notwendigen Relaunchs der BMVIT-Website wurde der Internetauftritt im Jahr 2005 nach einer öffentlichen Ausschreibung barrierefrei gestaltet. Die praktische Umsetzung geschah in enger Kooperation mit Experten des Berufsbildungs- und Forschungszentrums für Blinde und Sehbehinderte (BBFZ). Der Internetauftritt entspricht den derzeit – auch in Österreich geltenden - international anerkannten Standards für Barrierefreiheit.
Die nachgeordnete Dienststelle Bundesanstalt für Verkehr besitzt einen separaten Internetauftritt. Diese Website unter http://versa.bmvit.gv.at wurde im Jahr 2006 unter Berücksichtigung der Auflagen im § 1 Abs. 3 E-Government-Gesetz erstellt.
Das Patentamt ist über www.patent.bmvit.gv.at oder www.patentamt.at erreichbar. Die Website wurde 2007 durch das BBFZ überwiegend positiv evaluiert. Die Zugänglichkeit soll durch die Umsetzung von Anregungen bzw. Korrekturvorschlägen des BBFZ noch weiter verbessert werden. Die Änderungen werden vom Patentamt Schritt für Schritt umgesetzt.
Frage 4:
Wie hoch waren die Kosten für die bisher erfolgten Umstellungen der in Ihr Ressort fallenden behördlichen Internetauftritte, um diese barrierefrei zugänglich zu machen?
Antwort:
Internetauftritte barrierefrei zugänglich zu machen ist ein laufender Prozess und kann zu keinem Zeitpunkt als abgeschlossen betrachtet werden. Barrierefreiheit ist eng verzahnt mit anderen Bereichen der Gestaltung von Webangeboten wie beispielsweise Usability. Zweck ist immer, Verwaltungsleistungen im Internet so zu gestalten, dass sie für alle Menschen einfach, schnell und komfortabel zugänglich sind.
Alle Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Webangeboten der Verwaltung sind integraler Bestandteil laufend erforderlicher Aktualisierungsaktivitäten und technischer Anpassungen.
Sowohl bei Relaunches, beim Aufbau neuer Webangebote als auch bei der täglichen Arbeit an Angeboten im Internet – technisch wie redaktionell – wird auf Zugänglichkeitsanforderungen geachtet. Daher sind keine gesonderten finanziellen Mittel dafür vorgesehen bzw. ist es nicht möglich, den exakten, auf die Barrierefreiheit entfallenden Kostenanteil zu quantifizieren.
Als permanenter Prozess gehen die Bemühungen zur Optimierung der Zugänglichkeit von behördlichen Webangeboten über den 1. Jänner 2008 weit hinaus.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Faymann