2687/AB XXIII. GP
Eingelangt am 11.02.2008
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
GZ. BMVIT-9.000/0001-I/PR3/2008 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 W i e n
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2963/J-NR/2007 betreffend atypische und prekäre Beschäftigung im Öffentlichen Sektor und in den ausgelagerten Bereichen, die die Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde am 20. Dezember 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 3 und 6:
Wie hoch ist die Anzahl der Freien Dienstverträge, der Werkverträge, der geringfügigen Beschäftigungen, der Teilzeitarbeitsverhältnisse, der Praktikas, der Leiharbeit und der befristeten Dienstverträge, die derzeit in Ihrem Ministerium existieren?
Wieviel Prozent gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten in Ihrem Ministerium arbeiten in den in Frage 1 genannten Arbeitsformen (bitte führen Sie die Angabe pro Vertragskategorie an)?
Bitte führen Sie für jede der in Frage 1 genannten arbeitsrechtlichen Vertragsformen jeweils die Gesamtzahlen der Beschäftigten, die über eine solche Vertragsform verfügen, getrennt nach Geschlecht, Alter und höchster abgeschlossener Ausbildung an. Wie sieht die genaue Aufteilung je nach Kategorie aus?
In welchen Abteilungen und Bereichen sind die Beschäftigten mit einer der in Frage 1 genannten Arbeitsform beschäftigt?
Antwort:
Derzeit sind - in allen Bereichen meines Ministeriums -
- 4 Bedienstete aufgrund von freien Dienstverträgen (davon 2 männliche und 2 weibliche), das sind 0,76 Prozent gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten in meinem Ministerium,
- keine Bediensteten im Rahmen von Werkverträgen als arbeitsrechtliche Vertragsform,
- keine geringfügig Beschäftigten,
- 55 Bedienstete in Teilzeitarbeit (davon 4 männliche und 51 weibliche), das sind 10,44 Prozent gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten in meinem Ministerium,
- 9 VerwaltungspraktikantInnen (davon 4 männliche und 5 weibliche), das sind 1,71 Prozent gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten in meinem Ministerium,
- 18 Bedienstete im Rahmen von Arbeitsleihverträgen (davon 15 männliche und 3 weibliche), das sind 3,42 Prozent gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten in meinem Ministerium und
- 44 Bedienstete mit befristeten Dienstverträgen – großteils Karenzersatzkräfte und MitarbeiterInnen in den politischen Büros (davon 21 männliche und 23 weibliche - eine Bedienstete übt gleichzeitig Teilzeitarbeit aus), das sind 8,35 Prozent gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten in meinem Ministerium,
beschäftigt.
Ich ersuche um Verständnis, dass eine Beantwortung darüber hinaus einen zu hohen Verwaltungsaufwand darstellt.
Fragen 4 und 5:
Bitte führen Sie die gleichen Angaben von Frage 1-3 für die Jahre 1995 bis 2007 an. Wie haben sich atypische Vertragsformen in den letzten zwölf Jahren entwickelt?
Wie lange ist die durchschnittliche Beschäftigtendauer bei der jeweiligen in Frage 1 genannten arbeitsrechtlichen Vertragsform?
Antwort:
Eine Beantwortung dieser Fragen ist ebenfalls aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich.
Frage 7:
Worin besteht die vorwiegende Motivation zur Wahl solcher Beschäftigungsarten? Seitens des Ministeriums und seitens der Beschäftigten (Bitte nennen Sie konkrete Beispiele für die vorwiegenden Motivationslagen)?
Antwort:
Seitens des Ministeriums besteht die vorwiegende Motivation zur Wahl solcher Beschäftigungsarten beispielsweise aus folgenden Gründen:
- Die einschlägigen dienstrechtlichen Bestimmungen sehen Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigung vor. Darunter gibt es auch solche, bei denen ein Rechtsanspruch des/der Bediensteten auf Teilzeitbeschäftigung besteht (z.B. § 15h Mutterschutzgesetz, § 8 Väter-Karenzgesetz).
- Der Abschluss befristeter Dienstverträge ergibt sich unter anderem aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen (z.B. Ausschreibungsgesetz).
- höheres Maß an Flexibilität
- Ausgleich von temporären Spitzen
Frage 8:
Wie sieht es mit der gewerkschaftlichen Vertretung dieser Beschäftigten aus?
Antwort:
Diese Frage betrifft keinen Gegenstand der Vollziehung.
Zu Frage 9:
Wie wird in Ihrem Ministerium in Bezug auf die Arbeitsbewältigung der Aufnahmestopp im Öffentlichen Dienst ausgeglichen?
Antwort:
Derzeit gibt es keinen Aufnahmestopp.
Fragen 10 bis 12:
Wie ist die Situation in den von Ihrem Ministerium ausgegliederten Bereichen (GmbHs, Vereine, Fonds und Anstalten, Forschungseinrichtungen, Institute und Universitäten, Reinigung, Kantine, EDV) (nennen Sie bitte die Anzahl der Freien Dienstverträge, der Werkverträge, der geringfügigen Beschäftigung, der Praktika und der befristeten Dienstverträge für jeden ausgegliederten Bereich getrennt)?
Wieviel Prozent gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten in den ausgelagerten Bereichen arbeiten in den in Frage 10 genannten Arbeitsformen (bitte führen Sie die Angabe pro Vertragskategorie und ausgegliederten Bereich an)?
Bitte führen Sie für jede der in Frage 10 genannten arbeitsrechtlichen Vertragsform in den ausgegliederten Bereichen jeweils die Gesamtzahlen der Beschäftigten, die über eine solche Vertragsform verfügen, getrennt nach Geschlecht, Alter und höchster abgeschlossener Ausbildung an. Wie sieht es mit der Verteilung atypischer Vertragsformen auf die Beschäftigten aus?
Antwort:
Die Fragen 10 bis 12 sind nicht Gegenstand der Vollziehung.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Faymann