2689/AB XXIII. GP
Eingelangt am 11.02.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
GZ: BMWF-10.000/0251-C/FV/2007 |
||
Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien Wien, 10. Februar 2008
|
|
|
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
|
||
|
|
Die
schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2723/J-NR/2007 betreffend Refundierung
der
Zu Frage 1: An der interministeriellen Arbeitsgruppe wirkten die Bundesministerien für - Wissenschaft und Forschung, - Unterricht, Kunst und Kultur, - Finanzen, - Wirtschaft und Arbeit, - Gesundheit, Familie und Jugend, - Landesverteidigung und - Soziales und Konsumentenschutz mit.
Zu Frage 2: Folgende Personen gehörten der interministeriellen Arbeitsgruppe an: SC Mag.
Friedrich Faulhammer, Dr. Alexander Marinovic, Dr. Alexander Egger, Dr. Erwin
Dr. Martin Schreiner, Dr. Reinhard Streyhammer, Mag. Christine Mayer für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur; Dr. Heinz Wittmann für das Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend; SL Mag. Manfred Pallinger, Dr. Liselotte Rudolf für das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz; MMag. Bernhard Mazegger, Mag. Wolfgang Exl, Dr. Karin Vorauer-Mischer für das Bundesministerium für Finanzen; Mag. Christoph Moser für das Bundesministerium für Landesverteidigung; Dr. Walter Sitek für das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit.
Zu Frage 3: Da das
Regierungsübereinkommen eine interministerielle Arbeitsgruppe vorsah,
wirkten bei
Zu Frage 4: Die
interministerielle Arbeitsgruppe hat auf der Grundlage des
Regierungsübereinkommens Empfehlungen für die Umsetzung der
Maßnahme „Refundierung der Studienbeiträge bei
Dieser Empfehlung folgend wurde zunächst dem Parlament eine Regierungsvorlage zur Änderung des Studienförderungsgesetzes zugeleitet, die eine Rechtsgrundlage für die Rückerstattung der Studienbeiträge bei gemeinnützigen Tätigkeiten zur pädagogischen Unterstützung im Bildungsbereich vorsieht. Auf der Grundlage des § 52d StudFG sind für den jeweiligen Zu-ständigkeitsbereich von der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur und vom Bundesminister für Wissenschaft und Forschung Richtlinien zu erlassen. Nach dem jüngsten Beschluss der Novelle des StudFG erfolgt nun die Ausarbeitung dieser Richtlinien ebenfalls in der interministeriellen Arbeitsgruppe.
Zu Fragen 5 und 6: Die Ergebnisse der interministeriellen Arbeitsgruppe werden in die noch zu erlassenden Richt-linien einfließen und in dieser Form der Öffentlichkeit zugänglich gemacht.
Zu Frage 7: Die Schulung der Studierenden ist durch die Pädagogische Hochschule vorgesehen. Es besteht ein erster Entwurf eines Schulungskonzeptes, welches einen Bestandteil der Richtlinien bilden wird. Die konkreten Inhalte der Schulung werden daher mit Erlassung der Richtlinien bekannt gegeben. Bei der Schulung der Studierenden werden didaktische Fertigkeiten zu berück-sichtigen sein. Der Leseförderung wird ein Schwerpunkt zu widmen sein, sodass im Rahmen des Mentorings darauf eingegangen werden kann. Aus organisatorischen Gründen ist die Erfassung der Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Nachmittagsbetreuung erforderlich. Das Angebot und die Nachfrage nach einer Lernbetreuung erfolgt ausschließlich freiwillig, so dass eine prozentuelle Abschätzung der Inanspruchnahme nicht möglich ist. Das Mentoring soll sowohl im städtischen wie im ländlichen Bereich angeboten werden. Es stellt auf eine individuelle Betreuung der Schülerinnen und Schüler ab. Die weiteren Fragen dazu sind noch in den Richtlinien festzulegen.
Zu Frage 8: Die Richtlinien werden im Sommersemester 2008 vorliegen. Die möglichen Voraussetzungen werden auf der Grundlage der Beratungen der interministeriellen Arbeitsgruppe festgelegt werden.
Zu Frage 9: Die Beantwortung dieser Frage fällt in die Zuständigkeit der Frau Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur.
Zu Frage 10: Da ich davon ausgehe, dass sich nur entsprechend motivierte Studierende an diesem Programm beteiligen werden, wird die wichtigste Voraussetzung, nämlich ein persönliches Engagement für eine gemeinnützige Tätigkeit, vorliegen. Damit auch die für die Betreuung der Schülerinnen und Schüler erforderliche Qualifikation erworben werden kann, ist es mir ein besonderes Anliegen, dass die Ausbildung für diese Tätigkeit an der Pädagogischen Hochschule stattfindet.
Zu Frage 11: Die Refundierung des Studienbeitrages stellt einen Anreiz und einen symbolischen Wert dar, mit dem zum Ausdruck gebracht wird, dass soziales Engagement von der Gesellschaft anerkannt wird. Die Refundierung stellt keine Bezahlung dar.
Zu Frage 12: Der Betrag wird in Höhe der entrichteten Studienbeiträge refundiert werden, so dass den Universitäten keine Einnahmen entgehen. Eine Querfinanzierung des Schulwesens kann ich darin nicht erblicken.
Der Bundesminister: Dr. Johannes Hahn e.h.
|
|