269/AB XXIII. GP
Eingelangt am 22.03.2007
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGF-11001/0006-I/3/2007
Sehr geehrter Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 280/J der Abgeordneten Weinzinger, Pirklhuber, Freundinnen und Freunde wie folgt:
Fragen 1 bis 3:
Zu den Aussagen der AMA ist festzuhalten, dass Angaben nicht irreführend oder krankheitsbezogen sein dürfen (vgl. § 5 Abs. 2 bis 4 LMSVG). Es liegt in der Sorgfaltspflicht des Unternehmers, dass die Angaben wahrheitsgemäß sind. Eine Absicherung kann durch die Einholung eines Verkehrsfähigkeitsgutachtens erfolgen.
Mit der neuen Verordnung (EG) Nr. 1924/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Dezember 2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel wird nun ein neues Regelungswerk für diesen Bereich geschaffen. Wesentliche Elemente der Verordnung sind u.a. die wissenschaftliche Absicherung der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben, eine Positivliste gesundheitsbezogener Angaben, die die Bedeutung eines Nährstoffes oder einer anderen Substanz für Wachstum, Entwicklung und Körperfunktionen, die die psychischen Funktionen oder Verhaltensfunktionen bzw. die u.a. die schlankmachenden oder gewichtskontrollierenden Eigenschaften des
Lebensmittels beschreiben oder darauf verweisen. Weiters ist ein Zulassungsverfahren (Bewertung durch die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit) für Angaben bezüglich der Verringerung eines Krankheitsrisikos vorgesehen und eine taxative Liste von nährwertbezogenen Angaben (es werden die Voraussetzungen für Angaben wie „fettarm“ oder
„Proteinquelle“ definiert). Geltungsbeginn der Verordnung ist der 1.7.2007. Die Positivliste wird binnen drei Jahren ab Inkrafttreten der Verordnung erstellt.
Für die genannten Erkrankungen gibt es eine Reihe von Ursachen, darunter auch solche, die mit der Ernährung zu tun haben. Entspricht die Ernährung nicht den ernährungsphysiologischen Anforderungen (deckt sie also beispielsweise den Bedarf an lebensnotwendigen Nährstoffen wie Eiweiß, Fett, Kohlenhydrate, Vitamine und Mineralstoffe nicht), dann kann es zu Mangelerscheinungen kommen. Derartige Mangelerscheinungen können etwa die Immunfunktion beeinträchtigen. Andererseits hat jedoch auch ein Zuviel an Nährstoffen (insbesondere Kohlenhydrate und Fett) negative Auswirkungen auf die Gesundheit. Herz-Kreislauferkrankungen und Krebs etwa werden mit einer hyperkalorischen Ernährung in Zusammenhang gebracht. Dies hat primär nichts mit dem Konsum von Fleisch zu tun, sondern kann auch bei Verzicht auf Fleisch auftreten, wenn etwa zuviel Milchprodukte oder Süßspeisen etc. verzehrt werden. Fleisch enthält hochwertiges Eiweiß sowie wichtige Vitamine und Mineralstoffe und kann daher genauso Bestandteil der Kost sein wie andere Lebensmittel. Wichtig ist die Ausgewogenheit der Nährstoffe und nicht, woher sie stammen.
Für die geistigen Fähigkeiten eines Menschen sind viele Faktoren ausschlaggebend. Auch die Ernährung spielt eine Rolle. Es wäre allerdings übertrieben, den Ernährungsfaktor am Genuss eines einzigen Lebensmittels aufzuhängen. Eine in dieser Hinsicht ungünstige Ernährungsweise kann daher wohl nur in den wenigsten Fällen durch den vermehrten Genuss eines speziellen Lebensmittels (also beispielsweise Fleisch) eine signifikante Änderung erfahren. In dem diesbezüglichen Teil der Internetseite der AMA wird allerdings auch nicht behauptet, dass es nur auf den Konsum von Fleisch ankäme, sondern die Rolle verschiedenster Nahrungsmittelinhaltsstoffe (wie etwa Eiweiß oder Vitamine) beleuchtet.
Frage 4:
Nein, es erfolgte keine Mitfinanzierung.
Frage 5:
Der vermehrte Konsum von Gemüse im Zusammenhang mit einer Verminderung des Fleischverzehrs ist unter Bezugnahme auf eine zu hohe Zufuhr tierischer Lebensmittel durchaus zu begrüßen. Allerdings scheint andererseits der respektablen Erhöhung des Gemüseverbrauches keine entsprechende Reduktion der Kalorienzufuhr gefolgt zu sein, da die Zahl übergewichtiger Personen im Steigen begriffen ist. Für diese Entwicklung kann man daher offensichtlich nicht den Fleischverzehr verantwortlich machen. Es ist daher notwendig, dass auf die Bedeutung einer kalorisch ausgewogenen Ernährung bzw. eine entsprechende körperliche Betätigung, welche auch maßgeblichen Einfluss auf die Entwicklung des Körpergewichtes hat, aufmerksam gemacht wird. Es muss deshalb darauf gedrängt werden, dass die maßgebliche Gesundheitsförderungsinstitution in Österreich, der Fonds Gesundes Österreich, im Rahmen ihres Schwerpunktes Ernährung der Nachhaltigkeit der einschlägigen Projekte Priorität einräumt.
Frage 6:
Die Rechtsgrundlagen zu den Mindestanforderungen für die Haltung von Schweinen orientieren sich an den Richtlinien der Europäischen Kommission (RL 2001/88/ EG des Rates, RL 2001/93/EG der Kommission zur Änderung der RL 91/630/EWG über die Mindestanforderungen für den Schutz von Schweinen) und sind aufgrund des Gleichheitsprinzips / Wettbewerbsverzerrung national umzusetzen.
In einem Handbuch zur Selbstevaluierung des Tierschutzes für die Schweinehaltung hat Österreich eine Interpretation der Gesetzesvorschriften erlassen mit Hinweisen und Empfehlungen, wie die Haltung von Schweinen aufgrund der physiologischen und ethologischen Bedürfnisse der Tiere im Lichte des Tierschutzes verbessert werden kann.
Die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes und seiner Verordnungen dürfen nicht dahingehend missverstanden werden, dass der höchste Standard hinsichtlich der Haltungsbedingungen festgelegt wird, sondern es handelt sich, wie dargestellt, um Mindestanforderungen, an die sich jeder unbedingt halten muss, um nicht straffällig zu werden. Über die Mindestanforderungen hinausgehende Haltungsbedingungen für Tiere zu schaffen, ist daher immer möglich und jedenfalls positiv zu unterstützen.
Zudem ist Österreich Mitglied des Europarates, der an Empfehlungen zur verbesserten Haltung von Nutztieren mitarbeitet.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin