27/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.12.2006
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

GZ. BMF-310205/0094-I/4/2006

»

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017 Wien

Erledigungstext:

»Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 5/J vom 30. Oktober 2006 der Abgeordneten DDr. Erwin Niederwieser, Kolleginnen und Kollegen betreffend Ihre Verwaltungskosten, beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Neben der Zielsetzung einer Entlastung von Unternehmen und Haushalten aus Konjunkturüberlegungen wird am Beispiel der Erbschaftssteuer sicht­bar, dass es bei einer ganzheitlichen Budgetrestrukturierungs-Strategie auch gilt, in der Verwaltung bestehende Einsparungspotenziale zu er­kennen und zu Gunsten der SteuerzahlerInnen zu realisieren. Derzeit wird das 80 unterschiedliche Steuersätze umfassende System auf mehr als 86.000 Fälle der Erbschafts- und Schenkungssteuer angewandt, wobei dem ein Aufkommen von rund € 150 Mio. gegenübersteht. Zum hohen Verwaltungsaufwand, welchen nicht nur mehr als 300 Bedienstete meines Ressorts, sondern auch Notariatsstellen und RechtsanwältInnen zu tragen haben, kommt noch hinzu, dass die bestehende Systematik als ungerechtes und kompliziertes System empfunden wird. Immerhin ist das zu versteuernde Vermögen bereits von den Schenkenden beziehungsweise von den Erblassern versteuert worden.

 

In Summe bedeutet die Erbschaftssteuer daher eine Belastung für die Ver­waltung, für die Eigenheimübergabe und für die Betriebsnachfolge, welche durch die Aufkommenshöhe nicht mehr zu rechtfertigen ist. Eine Ab­schaffung hingegen bedeutet, dass die ÖsterreicherInnen ihr oftmals über Jahrzehnte erwirtschaftetes Eigenheim ohne weitere Belastungen an die Kinder übergeben können, dass die für die heimische Wirtschaft und den Arbeitsmarkt so bedeutsamen klein- und mittelständischen Familienbetriebe Erleichterungen in der Übergabe erfahren und zugleich eine Maßnahme zur Steigerung der Verwaltungseffizienz gesetzt wird.

 

Nun zu den konkreten Fragen:

 

Zu 1. und 2.:

Da in funktioneller Hinsicht auch NotarInnen und RechtsanwältInnen (ein­geschränkt auf Erbrecht und Verlassenschaftsabhandlungen) an der Abga­benerhebung mitwirken, sind bei der Ermittlung des Verwaltungsaufwandes wohl nicht nur die MitarbeiterInnen im Bereich der Erbschafts- und Schen­kungssteuer in der Finanzverwaltung zu berücksichtigen.

 

Neben den 301 MitarbeiterInnen beziehungsweise 274 Vollbeschäftigungs­äquivalenten in der Finanzverwaltung, die in diesem Bereich österreichweit zum Einsatz kommen, sind daher auch die mit der Materie befassten 478 Notariatsamtsstellen und die 538 RechtsanwältInnen mit in die Betrachtung einzubeziehen.

 

Die Zahlen bei Notariaten und RechtsanwältInnen haben meine ExpertInnen der Homepage der jeweiligen Interessenvertretung (Notariatskammer und Rechtsanwaltskammer) entnommen. Bei den Notariatsamtsstellen wurde dabei pro Notariat lediglich ein Mitarbeiter beziehungsweise eine Mitarbei­terin zu Vollbeschäftigungsäquivalenten angenommen. Bei den Rechtsan­wältInnen wurde die Abfrage auf Erbrecht und Verlassenschaftsabhand­lungen eingeschränkt. Damit dürfte durch diese Einschränkung ebenfalls ein eher unterer Wert angenommen worden sein. Eine konkrete Kostenbe­wertung ist angesichts des nicht vorhandenen Datenmaterials im Bundes­ministerium für Finanzen allerdings nicht möglich.

 

Zu den MitarbeiterInnen der Finanzverwaltung ist anzumerken, dass die derzeit 301 MitarbeiterInnen im Finanzamt für Gebühren und Verkehrs­steuern in Wien sowie in den sechs Gebührenabteilungen in den Bundes­ländern tätig sind. Im Hinblick darauf, dass die Finanzämter in Teams orga­nisiert sind und diese Teams umfassend für die Erhebung der Stempel- und Rechtsgebühren, der Erbschafts- und Schenkungssteuer, der Grunder­werbsteuer, der Versicherungssteuer, der Feuerschutzsteuer und der Spielbankabgabe zuständig sind, kann eine konkrete Aufteilung der Kosten auf die Erhebung der Erbschafts- und Schenkungssteuer derzeit nicht erfolgen.

 

Zu 3.:

Wie meine ExpertInnen mir versichern, kann nicht ausgewertet werden, wie hoch der Anteil einer Vermögensart an der Abgabe ist. Es wird daher in der Folge die Bemessungsgrundlage bekannt gegeben:

 

Bezeichnung der AKTIVA

Bemessungsgrundlage in Euro

Einheitswert des land- u. forstwirtschaftlichen

Vermögens

30.881.036

Einheitswert der übrigen Grundstücke

792.828.687

Geld

34.939.879

Lebensversicherung, Sterbegeld

49.249.480

Guthaben bei Banken

591.892.781

Guthaben bei Arbeitgeber

6.082.210

Guthaben bei Finanzamt

5.637.079

Darlehensforderungen

2.416.777

Sonstige Forderungen

44.439.627

Wertpapiere ErbStfrei

253.900.467

Wertpapiere ErbStpflichtig

7.585.928

Wertpapiere KESTfrei, ErbStfrei

1.137.230

Aktien

1.848.016

Ausländisches Vermögen

16.861.876

Hausrat einschließl. Wäsche

7.501.161

§ 15a ErbStG.

14.357.960

Abfindung aus Verträgen

1.972.615

Andere bewegliche Gegenstände (Schmuck, PKW)

49.374.383

Wohnungsrecht u.a.

18.970.963

Verlags-, Patent-, Urheberrechte

135.150

Betriebsvermögen - Einzelfirma

17.186.780

Betriebsvermögen - Anteil an Personengesellschaft

26.188.474

Betriebsvermögen - Anteil an Kapitalgesellschaft

31.266.767

Bezugsberechtigte Versicherung

133.179.242

Pflichtteil

49.622.738

 

Bezeichnung der PASSIVA

Bemessungsgrundlage in Euro

Bestattung

116.666.557

Grabdenkmal

17.299.534

Grabpflege

253.749

Sonstige Kosten

79.721.018

Nachlassregelung

61.089.200

Rechtsstreit

529.651

Begünstigung gemäß § 21 ErbStG.

215.512

Verbindlichkeiten Banken

113.279.381

Verbindlichkeiten Finanzamt

6.113.125

Verbindlichkeiten Darlehen

82.003.557

Sonstige Verbindlichkeiten

105.242.558

Verbindlichkeiten betrieblich

26.136.113

Legat

45.215.030

Pflichtteilsanspruch

64.188.079

Abfindung gemäß § 2 Abs. 2 Z. 4 ErbStG.

2.662.397

 

 

vorgeschriebene Erbschaftssteuer

93.701.473

 

Bezeichnung

Bemessungsgrundlage in Euro

Einheitswert des land- u. forstwirtschaftlichen

Vermögens

15.912.627

Einheitswert der übrigen Grundstücke

205.428.489

Geld

168.023.419

Sonstiges Vermögen

32.037.025

Betriebsvermögen - Einzelfirma

9.600.486

Betriebsvermögen - Anteil an Personengesellschaft

30.394.160

Betriebsvermögen - Anteil an Kapitalgesellschaft

568.160.424

§ 15a ErbStG.

50.094.509

Frei gem. § 17 SchStG.

11.384

Ausländisches Vermögen

11.967.342

Hausrat einschließl. Wäsche

44.466

Andere bewegl. Gegenstände (z.B. Schmuck, PKW)

407.647

Wohnungsrecht u.a.

31.370.628

Abfindung aus Verträgen

3.416.235

Betrag zu 'Frei gem. diverser §§'

30.372.396

 

 

vorgeschriebene Schenkungssteuer

62.347.629

 

Zu 4.:

Die 2005 veranlagten Erbschafts- und Schenkungssteuerfälle teilen sich wie folgt auf Steuerklassen und Steuerbeträge auf:

 

 

Anzahl der Fälle nach Höhe der Steuer

 

 

Abgabenart

Steuer-

klasse

0

<1000€

<5.000€

<10.000€

>10.000€

insg.

mit Steuervor-

schreibung

Erbschafts-

Stiftungen

47

196

47

6

8

304

257

steuer

1

8.555

25.678

7.348

938

661

43.180

34.625

 

2

516

1.272

395

42

47

2.272

1.756

 

3

827

2.232

980

187

153

4.379

3.552

 

4

818

2.185

812

174

144

4.133

3.315

 

5

1.025

2.678

1.380

416

332

5.831

4.806

 

Summe

11.788

34.241

10.962

1.763

1.345

60.099

48.311

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Schenkungs-

Stiftungen

174

187

219

51

204

835

661

steuer

1

10.071

18.134

3.751

348

272

32.576

22.505

 

2

518

734

246

25

8

1.531

1.013

 

3

831

1.168

361

33

23

2.416

1.585

 

4

1.159

1.426

407

36

19

3.047

1.888

 

5

4.958

1.205

384

64

44

6.655

1.697

 

Summe

17.711

22.854

5.368

557

570

47.060

29.349

 

Zu 5.:

Diesbezüglich wurden keine Überlegungen angestellt.

 

Mit freundlichen Grüßen

Karl-Heinz Grasser eh.