274/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.03.2007
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

Wien, am         . März 2007

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben am 23.01.2007 unter der Nr. 273/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Überfälle und Einbrüche in Apotheken“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Fragen 1 bis 7:

Überfälle auf Apotheken werden in der Kriminalstatistik nicht gesondert ausgewiesen. Es wird lediglich der Straftatbestand nach §§ 142, 143 StGB erfasst.

 

Zu Fragen 8 und 9:

Die Beantwortung der Fragen liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz.

 

Zu Frage 10:

In der Kriminalstatistik werden Einbruchsdiebstähle in Apotheken oder Ordinationen gemeinsam erfasst. Anzahl der bekannt gewordenen Einbruchsdiebstähle in Apotheken und Ordinationen in den Jahren 2003 bis 2006, aufgeschlüsselt nach Bundesländer und Landeshauptstädte:

 

angezeigte Fälle

2003

2004

2005

2006

angezeigte Fälle

2003

2004

2005

2006

Burgenland gesamt

7

7

9

2

Salzburg gesamt

44

55

63

26

Eisenstadt

1

2

3

-

Salzburg-Stadt

39

49

48

13

Kärnten gesamt

27

26

9

52

Steiermark gesamt

32

48

49

68

Klagenfurt

11

14

4

40

Graz

18

25

36

53

Niederösterreich gesamt

30

58

75

50

Tirol gesamt

22

32

31

31

St. Pölten

1

2

5

5

Innsbruck

9

18

20

21

Oberösterreich gesamt

30

25

53

41

Vorarlberg gesamt

3

6

11

12

Linz

7

4

17

20

Bregenz

1

2

6

3

 

Wien

161

296

440

416

 

Zu Frage 11:

In der Kriminalstatistik werden Schusswaffen sowie Stich- und Hiebwaffen ausgewiesen. In den Jahren 2003 bis 2006 wurde in keinen Fällen die Verwendung einer Waffe festgestellt.

 

Anzahl der Tatverdächtigen, aufgeschlüsselt nach Nationalität:

 

Tatverdächtige ausgeforscht

Jahr 2003

Jahr

 2004

Jahr 2005

Jahr 2006

Tatverdächtige ausgeforscht

Jahr 2003

Jahr 2004

Jahr 2005

Jahr 2006

Burgenland

Inländer

-

-

2

-

Salzburg

Inländer

3

1

2

-

Ausländer

-

1

2

-

Ausländer

-

1

-

1

gesamt

-

1

4

-

gesamt

3

2

2

1

Eisenstadt

Inländer

-

-

1

-

Salzburg-Stadt

Inländer

-

1

2

-

Ausländer

-

1

-

-

Ausländer

-

1

-

-

gesamt

-

1

1

-

gesamt

-

2

2

-

Kärnten

Inländer

-

9

-

8

Steier-mark

Inländer

4

11

4

2

Ausländer

-

2

-

-

Ausländer

-

-

1

-

gesamt

-

11

-

8

gesamt

4

11

5

2

Klagenfurt

Inländer

-

7

-

7

Graz

Inländer

2

8

4

1

Ausländer

-

1

-

-

Ausländer

-

-

-

-

gesamt

-

8

-

7

gesamt

2

8

4

1

Nieder-österreich

Inländer

1

17

14

1

Tirol

Inländer

4

5

1

7

Ausländer

3

2

3

3

Ausländer

4

4

1

-

gesamt

4

19

17

4

gesamt

8

9

2

7

St. Pölten

Inländer

1

-

-

-

Innsbruck

Inländer

-

4

1

4

Ausländer

2

-

-

-

Ausländer

-

4

1

-

gesamt

3

-

-

-

gesamt

-

8

2

4

Ober-österreich

Inländer

4

6

6

6

Vorarl-berg

Inländer

-

2

3

6

Ausländer

-

4

3

-

Ausländer

-

-

-

-

gesamt

4

10

9

6

gesamt

-

2

3

6

Linz

Inländer

1

2

-

5

Bregenz

Inländer

-

-

3

2

Ausländer

-

-

-

-

Ausländer

-

-

-

-

gesamt

1

2

-

5

gesamt

-

-

3

2

 

Wien

Inländer

13

26

14

7

Ausländer

8

15

15

15

gesamt

21

41

29

22

 

Zu Frage 12:

Die gestohlenen Sachen werden nicht gesondert und im Detail ausgewiesen, erfasst wird lediglich die Schadenssumme (seit 2004). Festgestellte Schadenssummen in den Jahren 2004 bis 2006, aufgeschlüsselt nach Bundesländer:

 

Schadenssumme

Jahr 2004

Jahr 2005

Jahr 2006

Burgenland

5.120,00

13.218,00

4.450,00

Kärnten

19.317,20

2.339,00

74.657,75

Niederösterreich

129.885,51

464.704,05

604.469,00

Oberösterreich

68.168,17

148.829,10

23.149,60

Salzburg

216.824,60

512.639,19

76.577,60

Steiermark

60.015,84

60.953,72

86.440,40

Tirol

91.981,24

100.004,54

51.845,00

Vorarlberg

9.032,00

51.823,00

27.645,00

Wien

1,333.519,26

1,202.432,74

1,170.417,02

 

Zu Frage 13:

Aus der Kriminalstatistik ist nicht ersichtlich, ob ein Opfer beim Einbruchsdiebstahl verletzt oder getötet wurde. Wendet der Täter solche Gewalt an, dass das Opfer verletzt ist, wird die Tat nach §§ 83 ff bzw 127 ff StGB angezeigt.

 

Zu Frage 14:

Ob eine Apotheke/Ordination mehrmals Tatobjekt war, ist aus der Kriminalstatistik nicht ersichtlich.

 

Zu Frage 15:

Aufklärungsquote der Einbruchsdiebstähle in Apotheken und Ordinationen, aufgeschlüsselt nach Jahren und Bundesländer:

 

geklärt - Aufklärungsquote

Jahr 2003

Jahr 2004

Jahr 2005

Jahr 2006

Burgenland

geklärt

-

1

5

-

Aufklärungsquote

-

14,3%

55,6%

-

 

Kärnten

geklärt

-

12

-

30

Aufklärungsquote

-

46,2%

-

57,7%

 

Niederösterreich

geklärt

2

9

21

1

Aufklärungsquote

6,7%

15,5%

28%

2%

 

Oberösterreich

geklärt

7

11

7

8

Aufklärungsquote

23,3%

44%

13,2%

19,5%

 

Salzburg

geklärt

3

2

2

1

Aufklärungsquote

6,8%

3,6%

3,2%

3,8%

 

Steiermark

geklärt

6

8

5

2

Aufklärungsquote

18,8%

16,7%

10,2%

2,9%

 

Tirol

geklärt

6

5

1

15

Aufklärungsquote

27,3%

15,6%

3,2%

48,4%

 

Vorarlberg

geklärt

-

2

4

3

Aufklärungsquote

-

33,3%

36,4%

25%

 

Wien

geklärt

20

33

16

13

Aufklärungsquote

12,4%

11,1%

3,6%

3,1%

 

 

Zu Fragen 16 und 17:

Die Beantwortung der Fragen liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz.

Zu Frage 18:

Der Grund für die Einbrüche ist meist das Erlangen von Bargeld aus den Tageskassen, da diese von den Besitzern/Angestellten über Nacht nicht entleert werden, oder der Diebstahl von elektronischen Geräten (zB Blutdruckmessgeräte). Meist werden Eingangstüren ohne Sicherheitsstandard aufgebrochen.

 

In Zusammenarbeit mit der Apothekerkammer wurden von Beamten der Kriminalprävention Vorträge durchgeführt. Dabei wurden Sicherheitskonzepte vorgestellt und geeignete sicher-heitstechnische Einrichtungen bzw. Maßnahmen (mechanische in Verbindung mit elektronischer Sicherheitstechnik) empfohlen. Dem Thema Raub wurde eine besondere Be-deutung zugemessen; die Apothekerkammer bekundete hierbei starkes Interesse an Personalschulungen. Bei durchgeführten Sicherheitsbegehungen in Apotheken wurde das richtige Verhalten zur Sicherheit des Personals und der Kunden vermittelt. Des Weiteren fand die Präventionskampagne „Einfach Sicher“ mit Schwerpunkt Einbruch in Geschäfte, Wohn-häuser, Wohnungen statt.

 

Zu Frage 19:

Diese Frage kann nicht beantwortet werden, da es kein zentrales Melderegister für Alarmanlagenbesitzer gibt.

 

Zu Frage 21:

Es gibt seitens des Innenressorts allgemeine Richtlinien für wie sich Betroffene im Fall eines Überfalls zu verhalten haben. Die Kriminalprävention gibt Empfehlungen und Tipps für die Sicherheit in Bezug auf den Geschäftsbereich. Die Täter setzen bei ihren Taten große kriminelle Energien frei. Die Arbeit wird ihnen von Geschäftsbetreibern manchmal leicht gemacht. Mit geschultem, aufmerksamen Verkaufspersonal, einfachen Verhaltensmaßnahmen und sinn-voll eingesetzter Sicherheitstechnik kann den Kriminellen das Handwerk erschwert bzw. gelegt  werden.

 

Tipps zur Sicherheit:

sondern in einem VSÖ-geprüften Tresor verwahrt werden

Tipps zur Sicherheitstechnik:

 

Tipps zu „Wie verhalte ich mich bei einem Überfall?“: