276/AB XXIII. GP

Eingelangt am 22.03.2007
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0007-Pr 1/2007

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 274/J-NR/2007

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Terezija Stoisits, Kolleginnen und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Strafverfahren gegen LH Haider“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 und 2:

Am 6. April 2006 berichtete die Staatsanwaltschaft Klagenfurt gemäß § 8 Abs 1 StAG über die beabsichtigte Vorgehensweise hinsichtlich jener Anzeigen, die bei ihr im Zusammenhang mit dem Vorwurf der Nichtumsetzung einschlägiger Verfassungsgerichtshof-Erkenntnisse durch verschiedene Kärntner Verantwortungsträger eingebracht worden waren. Gegenstand des Strafverfahrens waren mehrere Anzeigen des Rates der Kärntner Slowenen, namentlich bekannter und nicht bekannter Einschreiter, des Landespolizeikommandos für Kärnten, der Oberstaatsanwaltschaft Graz und – für die vorliegende Anfrage von Bedeutung – eine Anzeige der Grünen vom 9. Februar 2006, vertreten durch Dr. Eva Glawischnig-Piesczek. Der – wegen seines beträchtlichen Umfanges hier nur gerafft wiedergegebene – Bericht gab zunächst einen Überblick über die Entwicklung der Judikatur des Verfassungsgerichtshofes zur Frage der Erforderlichkeit zweisprachiger Ortstafeln in mehreren Kärntner Ortschaften, darunter Bleiburg und Ebersdorf, sowie die in Reaktion auf die jeweiligen Erkenntnisse von der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt und der Kärntner Landesregierung als Weisungsbehörde ergriffenen Umsetzungsmaßnahmen. Die Vorkommnisse im Zusammenhang mit der Erlassung der die Ortschaften Bleiburg und Ebersdorf betreffenden Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 7. Februar 2006 (die auch Gegenstand der vorerwähnten Anzeige der Grünen gewesen waren) wurden ausführlich dargestellt, wobei der Frage einer möglichen objektiven Strafbarkeit der inkriminierten Handlungen im Sinne eines Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB breiter Raum gewidmet wurde. Da nach Ansicht der Staatsanwaltschaft Klagenfurt eine mögliche Strafbarkeit zu prüfen war, beabsichtigte sie – zu dieser Anzeige der Grünen – zur weiteren Abklärung des Sachverhaltes beim Untersuchungsrichter Vorerhebungen gegen Dr. A. M., Dr. Chr. H., Gerhard Dörfler und Dr. Jörg Haider wegen des Verdachtes des Verbrechens des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs 1 StGB, teilweise (so wie etwa bei Dr. Jörg Haider) in Verbindung mit § 12 StGB durch Vernehmung der Angezeigten als Verdächtige sowie mehrerer Zeugen (Angehörige verschiedener Kärntner Behörden) zu beantragen.

Die Oberstaatsanwaltschaft Graz berichtete dem Bundesministerium für Justiz am 16. Juni 2006, dass sie – unter grundsätzlicher Bejahung eines möglichen Vorliegens des objektiven Tatbestandes im Sinne des § 302 Abs. 1 StGB – das Vorhaben der Staatsanwaltschaft Klagenfurt vorerst nicht zu genehmigen, sondern diese anzuweisen beabsichtige, bis zum 30. Juni 2006 – dem Ablauf der vom Verfassungsgerichtshof gemäß Art 139 Abs. 5 B-VG für die Umsetzung seines Erkenntnisses vom 12. Dezember 2005, V 64/05, eingeräumten Frist – zuzuwarten und für den Fall, dass es danach weder zur Verordnung zweisprachiger Ortstafeln in Bleiburg und Ebersdorf noch zu einer Neufassung der in § 2 Abs. 1 Z 2 iVm § 12 VolksgruppenG vorgesehenen Topographieverordnung-Kärnten kommen sollte, eine schriftliche Stellungnahme des Amtes der Kärntner Landesregierung darüber einzuholen, ob es zur Erlassung einer dem obangeführten Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofes Rechnung tragenden Verordnung zweisprachiger Ortstafeln für Bleiburg und Ebersdorf gekommen, wenn nicht, aus welchen Gründen dies unterblieben sei.

Dieses Vorhaben der Oberstaatsanwaltschaft Graz nahm das Bundesministerium für Justiz mit Erlass vom 24. Juli 2006 zur Kenntnis. Ergänzend wurde angesichts der zwischenzeitlichen Entwicklung angemerkt, dass eine schriftliche Stellungnahme des Amtes der Kärntner Landesregierung auch zu den Fragen einzuholen sei, warum es zu keinen der Topographieverordnung-Kärnten vom 30. Juni 2006, BGBl. II Nr. 245/2006 entsprechenden Verordnungen über die Aufstellungen zusätzlicher (zweisprachiger) Ortstafeln, insbesondere betreffend auch die Ortschaften Bleiburg und Ebersdorf, gekommen sei und welche Gründe für die Erlassung der – nur einsprachige Ortstafeln vorsehenden – Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 7. Februar 2006 maßgeblich gewesen seien.

Mit Berichten vom 11. und 23. November 2006 stellte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt die neue Entwicklung dar: Im Gefolge des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofes vom 26. Juni 2006, V 20/06 u.a., war es zur neuerlichen Verordnung und Aufstellung einsprachiger Ortstafeln samt (kleineren) slowenischsprachigen Zusatztafeln in Bleiburg und Ebersdorf gekommen. Diese Vorgangsweise erachtete die Staatsanwaltschaft Klagenfurt – vom Verfassungsgerichtshof im Erkenntnis vom 13. Dezember 2006, V 81/06, letztlich bestätigt – als rechtswidrig. Sie beabsichtigte daher, unter Einbeziehung der neuen Sachverhalte und der darauf basierenden Anzeigen die oben dargestellten Erhebungsschritte beim Untersuchungsrichter zu beantragen.

In einer darüber am 30. Jänner 2007 abgehaltenen mündlichen Erörterung (§ 29 Abs. 2 StAG) kamen das Bundesministerium für Justiz und die Oberstaatsanwaltschaft Graz überein, das Vorhaben der Staatsanwaltschaft Klagenfurt zu genehmigen, sodass auch die in der dieser Anfrage zu Grunde liegenden Anzeige der Grünen aufgegriffenen Vorkommnisse rund um die Erlassung der Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Völkermarkt vom 7. Februar 2006 betreffend die Ortschaften Bleiburg und Ebersdorf Gegenstand der unter anderem gegen Dr. Jörg Haider wegen des Verdachts des Missbrauchs der Amtsgewalt nach den §§ 12, 302 Abs 1 StGB geführten, weiteren gerichtlichen Vorerhebungen sind.

Zu 3:

Die Anzeige der Grünen langte am 13. Februar 2006 bei der Staatsanwaltschaft Klagenfurt ein. Sie bildete neben anderen den Gegenstand des oben dargestellten ausführlichen Vorhabensberichtes vom 6. April 2006. In Entsprechung der Erlässe des Bundesministeriums für Justiz vom 24. Juli 2006 und der Oberstaatsanwaltschaft Graz vom 28. Juli 2006 forderte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt das Amt der Kärntner Landesregierung mit Schreiben vom 6. August 2006 zunächst auf, eine schriftliche Stellungnahme zu den im Zusammenhang mit der Nichtumsetzung der einschlägigen Judikatur des Verfassungsgerichtshofes erhobenen Vorwürfen abzugeben.

Auf Grund der – mit Erlass der Oberstaatsanwaltschaft Graz vom 5. Februar 2007 genehmigten – Vorhabensberichte vom 11. und 23. November 2006 beantragte die Staatsanwaltschaft Klagenfurt am 8. Februar 2007 gerichtliche Vorerhebungen beim Untersuchungsrichter des Landesgerichtes Klagenfurt unter anderem gegen Dr. Jörg Haider wegen §§ 12, 302 Abs 1 StGB auch auf Grund des von den Grünen angezeigten Sachverhaltes.

Zu 4 bis 6:

Das angesprochene Verfahren ist noch gerichtsanhängig.

 

. März 2007

 

(Dr. Maria Berger)