2763/AB XXIII. GP
Eingelangt am 12.02.2008
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0146-Pr 1/2007
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 2958/J-NR/2007
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Atypische und prekäre Beschäftigung im Öffentlichen Sektor und den ausgelagerten Bereichen“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 5:
Die Anzahl und angefragte Aufschlüsselung der als „atypisch“ bezeichneten Beschäftigungsverhältnisse zum 1. Jänner 2008 in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Justiz sind in der nachstehenden Übersicht dargestellt. Eine darüber hinausgehende Tiefengliederung und Daten für die Vergangenheit können mit einem vertretbaren Aufwand nicht ermittelt werden.
Es wurden keine Werkverträge im Sinne einer arbeitsrechtlichen Vertragsform abgeschlossen. Zu den befristeten Dienstverträgen zählen auch die aktuell mit vier KabinettsmitarbeiterInnen gemäß § 36 Vertragsbedienstetengesetz 1948 abgeschlossenen Sonderverträge. Bei den übrigen befristeten Dienstverträgen handelt es sich überwiegend um befristete Aufnahmen von MitarbeiterInnen für Vertretungszwecke, die ebenso wie die Teilzeitbeschäftigten nahezu ausschließlich im Schreib- bzw. Kanzleidienst tätig sind.
Bundesministerium für Justiz-Zentralleitung |
Freie Dienst-verträge |
Werkverträge; geringfügig Beschäftigte |
Teilzeitarbeits- verhältnisse |
Praktikum, Leiharbeit |
befristete Dienstverträge |
|
Anzahl |
2 |
0 |
7 |
0 |
14 |
|
%-Anteil an der Gesamtzahl der Mitarbeiter/-innen |
0,9 |
0 |
3,3 |
0 |
6,5 |
|
weiblich |
0 |
0 |
6 |
0 |
12 |
|
männlich |
2 |
0 |
1 |
0 |
2 |
|
Alter: < 20 Jahre |
0 |
0 |
0 |
0 |
2 |
|
Alter: < 40 Jahre |
1 |
0 |
4 |
0 |
11 |
|
Alter: < 60 Jahre |
0 |
0 |
3 |
0 |
1 |
|
Alter: > 60 Jahre |
1 |
0 |
0 |
0 |
0 |
Zu 6 und 7:
Abgesehen von den beiden freien Dienstnehmern, die im IT-Bereich als Konsulenten für das Justizressort tätig sind, basieren Teilzeitbeschäftigungen, Befristungen und somit die Dauer der Vertragsform auf den einschlägigen dienstrechtlichen Bestimmungen.
Zu 8:
Fragen der gewerkschaftlichen Vertretung fallen nicht in meinen Vollziehungsbereich.
Zu 9:
Es gibt derzeit keinen Aufnahmestopp.
Zu 10 bis 12:
Im Bereich des Bundesministeriums für Justiz bestehen keine Gesellschaften, Vereine, Fonds, Anstalten, Forschungseinrichtungen, Institute und dergleichen, auf die das Ressort einen bestimmenden Einfluss hätte.
. Februar 2008
(Dr. Maria Berger)