2766/AB XXIII. GP

Eingelangt am 13.02.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0217-I/A/3/2007

Wien, am      12. Februar  2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2849/J der Abgeordneten Zwerschitz, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 und 2:

Meinem Ressort liegt keine Statistik über Adoptionen aus dem Ausland vor.

 

Fragen 3 und 4:

Da in Angelegenheiten der Jugendwohlfahrt, wozu auch die Adoptionsvermittlung zählt, die Vollziehung den Bundesländern obliegt, stehen mir keine diesbezüglichen Informationen zur Verfügung.

 


Fragen 5 und 7:

AdoptionswerberInnen können sich an die zentralen Behörden gemäß Haager Adoptionsübereinkommen, für diese Aufgaben zugelassene private Jugendwohlfahrtsträger sowie die Vertretungsbehörden der Herkunftsländer wenden. Die zentralen Behörden gemäß Haager Adoptionsübereinkommen sind die jeweiligen Ämter der Landesregierung sowie das Bundesministerium für Justiz.

 

Frage 6:

In Wien sind derzeit zwei private Träger mit der Vermittlung von Auslandsadoptionen befasst, in Vorarlberg eine Organisation.

 

Fragen 8 bis 11:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Inneres.

 

Fragen 12 und 13:

Da Adoptivfamilien nach rechtskräftigem Abschluss der Adoption rechtlich leiblichen Familien gleichgestellt sind, unterliegen sie im Hinblick auf das Grundrecht auf Familienleben gemäß Art. 8 MRK keiner speziellen Kontrolle. Hilfs- und Beratungsangebote stehen jedoch zur Verfügung.

 

Zu Fragen 14 und 15:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Justiz.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin