277/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.03.2007
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                       Wien, am       März 2007

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0005-I/4/2007

 

 

 

 

 

 

Erledigungstext:

»Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. »282/J vom »25. Jänner 2007 der Abgeordneten »Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen, be­treffend »Unterschied bei den Zahlen im Kassasturz und im Budgetpfad des Regierungsprogramms, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:

 

»Zu 1. bis 3.:

Der Kassasturz vom Ende Oktober 2006 beruht im Wesentlichen auf folgenden Grundlagen:

 

Der mittelfristige Budgetpfad im Regierungsprogramm wurde Anfang Jänner 2007 erstellt. Grundlage hierfür waren insbesondere:

 

Das WIFO hat in der Dezember-Prognose seine Prognose für das Wirtschaftswachstum nach oben revidiert. Gleichzeitig wurde die Prognose für die Arbeitslosenrate deutlich nach unten genommen. Im Oktober wurde für 2007 ein reales Wirtschaftswachstum von 2,5% erwartet. In der Dezemberprognose wurde dieses Wachstum auf 2,7% hinaufrevidiert. Ebenso wurde der Zuwachs der Unselbständig aktiv Beschäftigten für 2007 von 1,2% (Oktober-Prognose) auf 1,3% (Dezember-Prognose) erhöht. Die Arbeitslosenrate in der EU-Definition für 2007 wurde drastisch von 5,0% (Oktober-Prognose) auf 4,6% (Dezember-Prognose) gesenkt. Für 2008 wird gemäß WIFO-Prognose ein weiterer Rückgang der Arbeitslosenrate auf 4,5% erwartet, die nach Einschätzung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit bis 2010 weiter rückläufig ist. Im Kassasturz hingegen wurde für die Jahre 2007 – 2010 eine konstante Arbeitslosenrate in Höhe von 5,0% angenommen. Wegen der günstigeren Arbeitsmarktprognose konnten im Budgetpfad des Regierungsprogramms die Ausgaben für die Arbeitslosenver­sicherungsleistungen nach unten revidiert werden.

 

Auch die budgetär besonders wichtigen Einnahmen aus Öffentlichen Abgaben (Kapitel 52, netto) wurden in der dem Budgetpfad zugrunde liegenden Prognose nach oben revidiert. Diese Revision hat zwei Gründe: Zum einen waren die Steuereinnahmen im 4. Quartal 2006 deutlich besser als noch im Oktober erwartet, zum andern sind die Beitragszahlungen an den EU-Haushalt auf Grund neuerer Informationen niedriger anzusetzen als im Oktober bekannt. Die Unterschiede der beiden Steuerschätzungen (netto) zeigt folgende Übersicht:


      

Entwicklung der Öffentlichen Abgaben (Kapitel 52)

(netto, in Mrd. €)

Rundungsdifferenzen!

Jahr

Kassasturz

Regierungsprogramm

Differenz

2006

39,9

40,1

0,3

2007

41,6

42,1

0,5

2008

43,3

43,7

0,4

2009

45,1

45,5

0,4

2010

46,7

47,4

0,6

 

Insbesondere wurden die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer nach oben revidiert (2006 um 0,2 Mrd. €, 2007 - 2008 um 0,3 Mrd. €, 2010 um 0,4 Mrd. €). Die EU-Beiträge, die als Ab-Überweisungen von den Bruttoab­gaben abgezogen werden, wurden im Jahresdurchschnitt um 0,2 Mrd. € nach unten genommen. Schließlich wurden die Abgänge der SV-Träger auf Grund der günstigeren Konjunktureinschätzung geringfügig gesenkt (2010: 150 Mio. €).

 

Zu 4. bis 14. und 19. bis 21.:

Bei den im Regierungsprogramm angegebenen Einsparungen handelt es sich um Zielgrößen. Eine Konkretisierung, wie diese Einsparungen zu erbringen sind, wird im Regierungsprogramm nicht vorgenommen.

 

Wie in den vergangenen Jahren werden sich die Maßnahmen nach folgenden Instrumenten orientieren:

 

·       Ausgabendämpfung durch Restriktion bei großen Ausgabenkategorien (z.B. Personalausgaben, gestaltbaren Ermessensausgaben)

·       Anpassung der regulären Einnahmen (z.B. Tarife und Gebühren)

·       Kurzfristig wirksame Operationen (z.B. Verkäufe von Liegenschaften)

·       Reformmaßnahmen mit der Wirkung mittel- und langfristiger Budget­entlastung und Qualitätsverbesserung.

 

Alle Instrumente haben das Ziel, das strukturelle Defizit nachhaltig zu senken. Pauschale Kürzungen großer Ausgabenaggregate sind kurzfristig am ergiebigsten und werden in der Regel politisch akzeptiert. Aufgrund der einfachen Handhabung haben sie auch den Vorzug einer schnellen Wirk­samkeit.

 

Weiters kommt einer restriktiven Personalpolitik angesichts des großen Gewichts des Personalaufwandes besondere Bedeutung zu. Zur Steigerung der Effizienz haben die Gebietskörperschaften das Projekt Verwaltungs­reform II initiiert. Sowohl in diesem Projekt als auch in den im Regierungs­programm zugrunde liegenden Vorhaben ist ein sparsamer Umgang im Personalbereich vorgesehen. Ziel all dieser Vorhaben ist eine Straffung der Organisationsstruktur und damit eine Reduzierung des Stellenplanes.

 

Die konkrete Ausgestaltung der Einzelmaßnahmen zur Erreichung der im Regierungsprogramm festgelegten Einsparungsziele ist Gegenstand der jährlichen Budgetverhandlungen. Es ist daher noch nicht möglich, die budgetären Effekte zu berechnen, wofür ich um Verständnis ersuche.

 

Zu 15. und 16.:

Bei den im Regierungsprogramm angeführten Einsparungen im Bereich der Länder und Gemeinden handelt es sich um Zielvorgaben. Aufgrund der Haushaltsautonomie der Länder und Gemeinden wäre es weder verfassungs­rechtlich zulässig, diesen Gebietskörperschaften konkrete Maßnahmen vorzugeben, noch sachlich zweckmäßig. Ich werde aber selbstverständlich sowohl die Staats- und Verwaltungsreform, die ein vordringliches Ziel des Regierungsprogramms darstellt, als auch die Budgetpfade des Bundes, der Länder und der Gemeinden im Lichte des Regierungsprogramms mit den Finanzausgleichspartnern besprechen und koordinieren.

 

Zu 17. und 18.:

Im Regierungsprogramm gibt es eine Reihe von Vorhaben im Bereich der SV-Träger, die zu Einsparungen führen und die im Budgetpfad festge­schriebenen Einsparungsziele ermöglichen.

 

So z.B. sieht das Regierungsprogramm vor, die SV-Anstalt der gewerblichen Wirtschaft und die SV-Anstalt der Bauern zu einem SV-Träger der Selbständigen zusammenzulegen. Weiters sieht das Regierungsprogramm für die Gebietskrankenkassen ein bundesweit einheitliches Leistungsrecht vor. In diesem Zusammenhang soll eine Neugestaltung des Hauptverbandes der österreichischen Sozialversicherungsträger und seiner Aufgaben erfolgen. In einer eigenen Sparte sollen die Vertreter der Gebietskranken­kassen - in Abstimmung mit den Sonderversicherungsträgern - bundesweit verbindliche Vereinbarungen (gemeinsame Ziele, Abstimmung des Leistungsrechts, Versorgung mit Heilmittel und Heilbehelfen, Leitlinien für die Honorierung der Anbieter) treffen und dadurch Synergiepotenziale heben. Im Regierungsprogramm wurde darüber hinaus festgelegt, dass die nach­haltige Absicherung der Liquidität der Gebietskrankenkassen umfassende Maßnahmen erfordert. Erste Ansätze dazu sind die Sicherstellung der vollständigen Einbringlichkeit der SV-Beiträge und die Anmeldung zur Sozialversicherung vor Arbeitsbeginn.

 

Zur Verhinderung eines Defizits bei den gesetzlichen Krankenversicherungen in ihrer Gesamtheit sieht das Regierungsprogramm darüber hinaus folgende Maßnahmen vor: Die Hälfte des erforderlichen Betrags ist auf Grund von Vorschlägen der Sozialpartner durch Einsparungen und Effizienz­steigerungen aufzubringen. Nur für die Bedeckung der anderen Hälfte soll eine Anhebung aller Krankenver­sicherungsbeiträge um 0,15 % erfolgen. Durch diese Erhöhung soll der freie Zugang zur Spitzenmedizin weiter gewährleistet werden.

 

Schließlich ist das Effizienzpotenzial im gesamten Gesundheitswesen, als dessen Teil auch die Sozialversicherungsträger gelten, zu identifizieren und entsprechend der geltenden Art. 15a Vereinbarung zwischen dem Bund und den Ländern mit 300 Mio. € bis 2008 und weiteren 100 Mio. € bis 2010 zu realisieren. Ansatzpunkte dafür sind insbesondere

 

Es ist Aufgabe der Selbstverwaltung der Sozialversicherungsträger, ehestens entsprechende Details zur Erreichung der Ziele auszuarbeiten und umzu­setzen.

 

Zu 22.:

Die geplante Erhöhung der LKW-Maut hat keine Relevanz für den Bundeshaushalt, weil die LKW-Maut direkt von der ASFINAG vereinnahmt wird.

 

Zu 23.:

Die Schätzungen des Bundesministeriums für Finanzen gehen von Mehrein­nahmen von 190 Mio. € p.a. aus.

 

 

Zu 24. und 25.:

Das Regierungsprogramm sieht vor, dass der Bundesanteil der Mehrein­nahmen zur Finanzierung der Infrastrukturoffensive dient. Abgesehen davon, dass die Mittel nicht einer budgetären Zweckbindung unterliegen, bleibt die Aufteilung der Mittel auf die Verkehrsträger den Budgetver­handlungen vorbehalten.

 

Zu 26:.

Das Regierungsprogramm enthält einen Investitionsplan sowohl für die ÖBB als auch für die ASFINAG. Insgesamt sollen in der Legislaturperiode in den Ausbau von Schieneninfrastruktur und des hochrangigen Straßennetzes rd. 10,5 Mrd. € investiert werden. Die angesprochenen Mehreinnahmen werden zur Finanzierung des Investitionsprogramms beitragen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Mag. Wilhelm Molterer eh.