278/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.03.2007
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BM für Finanzen

Anfragebeantwortung

 

 

Frau Präsidentin

des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer                                                       Wien, am       März 2007

Parlament

1017 Wien                                                                GZ: BMF-310205/0004-I/4/2007

 

 

 

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 283/J vom 25. Jänner 2007 der Abgeord­neten Mag. Bruno Rossmann, Kolleginnen und Kollegen betreffend Auftrag für Wissens­management im BMF beehre ich mich, Folgendes mitzuteilen:

 

Zu 1., 3., 5., 7., 10. und 11.:

Ein zentraler Aspekt des Aufgabenspektrums der Mitarbeiterinnen und Mit­arbeiter in der
IT-Sektion meines Hauses, von der das gegenständliche Vergabeverfahren durchgeführt wurde, ist die Schaffung der technischen Umsetzungsmöglichkeit zu den Maßnahmen, die der Verwaltung, den Bür­gerinnen und Bürgern sowie der Wirtschaft bestmöglich im Rahmen einer ständigen Weiterentwicklung der Service- und Effizienzsteigerung der Finanzverwaltung dienen. Dabei kommt der Durchführung von Projekten zur Entwicklung neuer ADV-Verfahren insbesondere im Hinblick auf die inten­sivierte Förderung des E-Governments sowie zur weiteren Modernisierung bestehender Verfahren oder deren Nutzbarmachung im Wege des Internets eine besondere Bedeutung zu.

 

In vielen Fällen handelt es sich bei den Projekten um so genannte Projekt­programme, die eine ganze Reihe von Einzelprojekten umfassen – so wurden im vergangenen Jahr von der IT-Sektion rund 220 Projekte betrieben.

 

Sowohl Projektprogramme, Einzelprojekte als auch der Betrieb der be­stehenden Anwen­dungen bedürfen dabei eines umfassenden Projektcon­trollings und Projektmanagements. Um die vielfältigen Aufgaben in der Or­ganisation mit bestmöglichem Know-How-Transfer umzu­setzen, ist es im Interesse einer optimalen Ressourcenkalkulation und Kosteneffizienz gebo­ten, im Bereich der Organisationsentwicklung und des Wissensma­nagements weitere Op­timierungen auch unter Hinzunahme externer Dienstleister vorzunehmen.

 

So werden etwa in dem eben in Vorbereitung befindlichen Großprojekt E-Finanz, das die Neustrukturierung bestehender ADV-Verfahren unter Be­rücksichtigung aktueller technischer Möglichkeiten zum Ziel hat, sowie bei einer Reihe weiterer Projektprogramme in den nächsten drei Jahren fach­kundige Unterstützungsleistungen benötigt. Im Wege eines Verga­bever­fahrens wurde daher mit sechs entsprechend qualifizierten externen Dienstleistern eine Rahmenvereinbarung abgeschlossen, von denen zum ge­gebenen Zeitpunkt per Leistungs­abruf der für die jeweilige Aufgabe am besten geeignete Dienstleister zur Mitwirkung in den Projekten herangezogen werden soll. Dadurch wurde der Rahmen für eine rasche und hoch­quali­tative Projektabwicklung mit höchstmöglicher Erfolgswirksamkeit in einem Zusammen­spiel von internem und externem Know-How und unter Ver­meidung von unnötigen Bereit­schaftskosten geschaffen.

 

Eine detaillierte Planung der zu setzenden Maßnahmen sowohl hinsichtlich der Projektpro­gramme, als auch betreffend den konkreten Einsatz der ab­rufbaren externen Leistungen wird derzeit von meinen Expertinnen und Experten ausgearbeitet. Dabei werden insbesondere im Bereich des E-Governments die Vorgaben des Regierungsprogramms und die zur Ver­fügung stehenden Budgetmittel berücksichtigt.

 

Hinsichtlich der Höhe des Auftragsvolumens weise ich zur Vermeidung von Missverständ­nissen dezidiert darauf hin, dass hier das Instrument der Rahmenvereinbarung gemäß § 151 Bundesvergabegesetz 2006 gewählt wurde. Damit wurde innerhalb der gesetzlichen Möglich­keiten sichergestellt, dass lediglich zu den konkreten Projektteilen, bei welchen die Hinzu­nahme eines externen Dienstleisters einen tatsächlichen Mehrwert erwarten lässt, ein Abruf erfolgen kann.

 

In welchem Umfang abgerufen wird, liegt im Er­messen des Auftraggebers und richtet sich nach der jeweiligen Kosten-Nutzen-Relation unter besonderer Berücksich­tigung des Grundsatzes der Zweckmäßigkeit und Sparsamkeit.

 

Das volle Ausschreibungs­volumen muss dabei keineswegs ausgeschöpft werden, womit es irreführend ist, von einem 3-Million-Auftrag zu sprechen.

 

Zu 2.:

Die gegenständliche Rahmenvereinbarung wurde auf bestimmte Zeit abge­schlossen und endet mit 30. November 2009 ohne dass es einer Kündigung oder ausdrücklichen Erklärung bedarf. Ist zu diesem Zeitpunkt das Maxi­malvolumen noch nicht erschöpft, ist ausnahms­weise für noch laufende Projekte aus Gründen der Effizienz eine Verlängerung bis längstens 30. November 2010 möglich. Dabei wurden seitens der Expertinnen und Exper­ten meines Hauses die Vorgaben des § 151 Abs. 5 Bundesvergabegesetz 2006 strikt eingehalten.

 

Zu 4., 6. und 8.:

Maßnahmen im Bereich des Projektmanagements und –controllings, der Or­ganisationsent­wicklung und des mit diesen Aufgabenstellungen zusammen­hängenden Wissensmanage­ments werden sinnvoller Weise nicht nur für die Zentralstelle mit ihren Sektionen und Abtei­lungen gesetzt, sondern kommen allen Bereichen der Finanzverwaltung zu Gute. Bei Pro­jekten, die so genannte Querschnittsaufgaben wie etwa das bundesweite Personalma­nage­ment betreffen, kann sogar über mein Ressort hinaus die gesamte Bun­desverwaltung pro­fitieren.

 

Schließlich darf auch nicht übersehen werden, dass das Ergebnis der Zu­sammenführung von Fach- und IT-Anforderungen durch meine Mitarbei­terinnen und Mitarbeiter unter Berücksich­tigung aktueller technischer Mög­lichkeiten bei punktueller Hinzunahme externen Know-Hows in modernen, bürgerfreundlichen IT-Verfahren sichtbar wird. Somit sind es auch alle Bür­gerinnen und Bürger, welche von dieser stän­digen Weiterentwicklung profitieren.

 

Zu 9.:

Zunächst einmal versichere ich zur Frage nach der adäquaten Bereitstellung des bei den Mit­arbeiterinnen und Mitarbeitern meines Ressorts bestehenden profunden Wissensschatzes, dass es für mich und auch die gesamte Finanz­verwaltung selbstverständlich ist, als Dienst­leiter für andere Dienststellen, aber insbesondere auch für die Bürgerinnen und Bürger zu fungieren. Die Kenntnis der Rechte wie auch der Pflichten des Einzelnen darf nicht nur we­nigen Interessierten vorbehalten sein sondern soll in allgemein verständ­licher Form jedem Einzelnen angeboten werden können.

 

Mit der gegenständlichen Rahmenvereinbarung werden zunächst Unter­stützungsleistungen zu Maßnahmen in jenem sehr fachspezifischen Bereich des Wissensmanagements abrufbar, der mit Projektmanagement und -controlling sowie Reorganisations- und Organisationsent­wicklungsmaß­nahmen im IT‑Bereich zusammenhängt. Eine adäquate Bereitstellung von Wissen in diesem Bereich wird dabei vor allem auch jenen Ressorts, die von einer kon­kreten Maßnahme zu einer der vielen ressortübergreifenden Auf­gaben meines Hauses direkt oder indirekt betroffen sind, zu Gute kommen.

 

In weiterer Folge werden die Bürgerinnen und Bürger wesentlich profitieren: neue und inno­vative Verfahren wie „E-Zoll“ oder „FinanzOnline“ werden auf der Basis dieses Wissensmana­gements weiterentwickelt und in der Folge den Zugang zu den für den Einzelnen bedeuten­den Verfahren und Bestimmun­gen wesentlich erleichtern. Mit diesen angestrebten Maß­nahmen wird der Fortschreibung des Veränderungsprozesses der Verwaltung hin zu einem serviceorientierten Dienstleister Rechnung getragen.

 

Zu 12.:

Unter dem Zuschlagskriterium „Adäquanz der angebotenen personellen Ka­pazität“ sind die vom potentiellen Auftragnehmer angebotenen Personen, die aufgrund ihrer Erfahrung in bestimmten Aufgabengebieten zur Auftragser­füllung in besonderem Maße geeignet sind, zu verstehen. Beurteilt wurden einschlägige Erfahrungen, spezifische Kenntnisse und das Fach­wissen des für den jeweiligen Leistungsbereich angebotenen Projektteams sowie die von den Personen angebotene Kapazität. Dabei wurden die zwei zentralen Per­sonen sowie die rest­lichen Mitglieder des Projektteams separat beurteilt. Soweit mir bekannt ist, gab es diesbe­züglich im laufenden Vergabeverfahren keine Unklarheit über den Inhalt des gegenständ­lichen Zuschlagskriteriums.

 

Zu 13.:

Das Zuschlagskriterium „Qualität der inhaltlichen Überlegungen des Ange­bots betreffend die laut Ausschreibungsunterlagen abzudeckenden Leis­tungsbereiche“ spricht das Vorgehen bei der jeweiligen Aufgabenbewältigung durch den potentiellen Vertragspartner an. Beurteilt wurden die inhaltliche Umsetzung – Art und Breite der angebotenen Leistungen – be­ziehungsweise die inhaltliche Qualität sowie die Ziel- und Kontextadäquanz der im Angebot enthaltenen Methoden.

 

Zu 14.:

Selbstverständlich muss die Qualität der inhaltlichen Überlegungen in die Bewertung ein­fließen. Wie meine Expertinnen und Experten mir berichtet haben, wurde die Adäquanz der angebotenen Kapazität mit 40 aus 100 ge­wichtet, da sich gerade in diesem Kriterium die Basis für die inhaltliche Qualität in Form des Erfahrungsschatzes der angebotenen Mitarbeiter widerspiegelt und damit ein wesentliches Qualitätsmerkmal für die Zu­sammenarbeit der Verwaltung mit externen Dienstleistern gegeben ist. Gerade der Facettenreichtum aus deren Erfahrungen trägt den in Angriff zu nehmenden innovativen Aufgaben besonders Rechnung und ist daher ein Hauptargument für die Symbiose des bestehenden internen Know-Hows in der Verwaltung mit jenem externer Dienstleister.

 

Zu 15.:

Die Partner der Rahmenvereinbarung gewährleisten die Verfügbarkeit der angebotenen höchst qualifizierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter über die gesamte Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Deren Qualifikation und Er­fahrung bezieht sich unmittelbar auf die Aufgabenstellungen der Aus­schreibung. Damit ist sowohl in quantitativer Hinsicht als auch in qualita­tiver Hinsicht die Erfüllung der anstehenden Aufgaben sicher gestellt, womit das Kriterium der Adäquanz der angebotenen personellen Kapazität erfüllt ist.

 

Zu 16.:

Nach den mir vorliegenden Informationen betrifft lediglich ein kleiner Teil der ausge­schriebenen Leistungen den Bereich Wissensmanagement, was sich an der Gewichtung un­missverständlich ablesen lässt. Des Weiteren handelt es sich keinesfalls um eine Behebung von seitens der Anfragsteller vermuteten Defiziten, sondern, wie bereits ausgeführt, aus­schließlich um Wissens­management im Zusammenhang mit dem Projektmanagement und -controlling und der Organisationsentwicklung zu in Planung stehenden Pro­jekten im
IT-Bereich.

 

Dabei ist, wie es im Übrigen bereits unter meinem Amtsvorgänger richtig er­kannt und in ähnlichen Projektprogrammen auch praktiziert wurde, ein effizienter Knowledge-Transfer sehr wichtig, da dieser insgesamt zum Ge­lingen eines jeden Projekts erfahrungsgemäß maßgeblich beiträgt. Kost­spielige Verzögerungen und Ressourcenverschwendung werden so hintange­halten.

 

Betreffend das Auftragsvolumen weise ich nochmals darauf hin, dass gegen­ständlich ein Maximalvolumen ausgeschrieben wurde, ohne dass eine kon­krete Abnahmeverpflichtung bestünde. Meine Mitarbeiterinnen und Mitar­beiter sind sich mit mir der Bedeutung eines verantwortungsvollen Umgangs mit den Ressourcen bewusst. Es werden daher selbstver­ständlich nur jene Leistungen aus der Rahmenvereinbarung abgerufen werden, die zur Be­wälti­gung der gestellten Aufgaben unbedingt erforderlich sind.

 

Zu 17.:

Der Vertragsabschluss erfolgte am 30. November 2006. Zum Zeitpunkt der Amtsübergabe zwischen meinem Amtsvorgänger und mir arbeiteten die Expertinnen und Experten im Bun­desministerium für Finanzen an der Planung von Projektprogrammen. Erst nach deren Festlegung kann eine Planung über Abrufe aus der Rahmenvereinbarung überhaupt erfolgen. In der Zeit zwischen Vertragsabschluss und der Amts­übergabe zwischen meinem Amtsvorgänger und mir ist daher noch kein Abruf entsprechender Leis­tungen aus der Rahmenvereinbarung erfolgt.

 

Zu 18.:

Das zur Rede stehende Vergabeverfahren wurde im Juni 2006 eingeleitet. Die Vorgaben des Bundesvergabegesetzes 2006 waren selbstverständlich auch im Hinblick auf die Fristen ein­zuhalten; ein ungebührliches Hinaus­zögern des Zuschlags wäre auf Basis des Bundesver­gabegesetzes sachlich nicht gerechtfertigt und außerdem gegenüber den potentiellen Be­werbern nicht statthaft gewesen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen