28/AB XXIII. GP
Eingelangt am 29.12.2006
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BM für Finanzen
Anfragebeantwortung
GZ BMF-310205/0095-I/4/2006
Anschrift:
„Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Auf die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 19/J vom 30. Oktober 2006 der Abgeordneten Mag. Gerald Hauser, Kolleginnen und Kollegen, betreffend Fortbestand der KIAB, beehre ich mich Folgendes mitzuteilen:
Einleitend möchte ich festhalten, dass die Bekämpfung aller Formen des Abgabenbetrugs im Finanzressort höchsten Stellenwert einnimmt. Unredliche Wirtschaft kostet Arbeitsplätze und ist eine Bedrohung für den Wirtschaftsstandort Österreich. Daher haben all jene, die dem öffentlichen Haushalt durch Schwarzarbeit und Schwarzunternehmertum Einnahmen entziehen und dadurch Diebstahl an der Allgemeinheit begehen, die Finanzverwaltung zum kompromisslosen Gegner.
Aktive Betrugsbekämpfung gewährleistet gleiche Bedingungen für alle Teilnehmer am Wirtschaftsleben sowie den Schutz der finanziellen Interessen des öffentlichen Haushalts und leistet damit einen erheblichen Beitrag zur Stärkung unseres heimischen Arbeits- und Wirtschaftsstandortes und zur Sicherung des bestehenden Kurses von Wachstum und Beschäftigung. Aus
diesem Grund ist die Bekämpfung des Abgabenbetrugs, des Schwarzunternehmertums und des Schmugglerwesens einer der Schwerpunkte bei der strategischen Neupositionierung der Finanzverwaltung in den letzten Jahren.
In diesem Sinne wurden bereits eine Reihe von Maßnahmen zur Optimierung der Betrugsbekämpfung äußerst erfolgreich umgesetzt. Eine tragende Säule dieses Maßnahmenbündels zur Sicherung des fairen Wettbewerbs und des Wirtschaftsplatzes Österreich ist die Bekämpfung der illegalen Beschäftigung, volkstümlich als "Schwarzarbeit" bezeichnet. Illegale Beschäftigung geht – unabhängig von der Herkunft der illegal Beschäftigten – immer Hand in Hand mit Steuer- und Abgabenhinterziehung. In diesem Bereich stellt die erst in meinem Ressort aufgebaute Einheit KIAB (Kontrolle illegaler Arbeitnehmerbeschäftigung) ein Schlüsselelement dar, um durch rasche und unbürokratische Überwachungsmaßnahmen und Kontrollen vor Ort eine Wettbewerbsverzerrung zu Ungunsten steuerehrlicher Arbeitgeber und Auftraggeber zu verhindern. Wie auch in der gegenständlichen Anfrage erwähnt wird, leistet die KIAB auf diesem Gebiet hervorragende Arbeit. Ich möchte daher ausdrücklich betonen, dass die KIAB weiterhin mit gewohnter Effizienz im Einsatz sein wird. Durch die organisatorische Zuordnung zu den Finanzämtern bei gleichzeitiger Personalaufstockung werden der KIAB in Zukunft noch mehr Möglichkeiten im Rahmen der Betrugsbekämpfung zur Verfügung stehen.
In diesem Zusammenhang darf ich auch auf meine Beantwortungen der parlamentarischen Anfragen Nr. 4021/J vom 1. März 2006 (Pkt. 48. bis 50.), Nr. 4111/J vom 30. März 2006 und Nr. 4463/J vom 29. Juni 2006 (Pkt. 21. bis 23.) verweisen.
Nun zu den konkreten Fragen:
Zu 1. und 2.:
Von einer Zerschlagung der KIAB kann keine Rede sein, vielmehr wird die KIAB ab 2007 – im Rahmen der Reorganisation der Betrugsbekämpfung – organisatorisch bei den Finanzämtern angesiedelt sein. Die aus illegaler Beschäftigung resultierenden abgabenrechtlichen Konsequenzen werden damit in einer Hand gebündelt, da Schwarzarbeit immer auch Schwarzlöhne bedeutet, was die Hinterziehung von Lohnabgaben sowie steuerlich nicht erfasste Einnahmen zur Folge hat. Die KIAB, nunmehr ein Teil der Finanzbehörde, kann mit erweiterten Kompetenzen neben der Feststellung illegaler Beschäftigung und entsprechenden Strafanzeigen auch weitere Maßnahmen im Sinne der Bekämpfung des Abgabenbetrugs - wie beispielsweise die Festsetzung von Lohnabgaben und verschiedene Einbringungsmaßnahmen – durchführen sowie bei der Strafrechtspflege mitwirken.
Darüber hinaus wird durch die Überführung der KIAB in den Bereich der Finanzämter ein Abbau der Schnittstellen zum Finanzamt erreicht. Dadurch wird die intensive und koordinierte Zusammenarbeit mit den MitarbeiterInnen im eigenen Finanzamt und die effiziente Steuerung der Kontroll-, Aufsichts- und Überwachungsmaßnahmen im Wirtschaftsraum gefördert und damit die rasche Aufdeckung und Verfolgung insbesondere von steuerlichen Sachverhalten der illegalen Beschäftigung gewährleistet.
Zu 3.:
Wie bereits erläutert, wird die KIAB weiterhin flexibel und mit erweiterten Kompetenzen ihren Kernaufgaben nachkommen; unabhängig davon, bei welcher Dienstbehörde die MitarbeiterInnen organisatorisch angesiedelt sind. Eine zentrale Koordinationsstelle - wie im Ausländerbeschäftigungsgesetz vorgesehen - bleibt erhalten. In Form des Regionalmanagements West ist auch eine regionale Steuerungseinheit vorhanden.
Zu 4.:
Die Bezeichnung der KIAB als "Finanzpolizei" erscheint verfehlt. Die Betrugsbekämpfung und die Strafverfolgung im Finanzressort werden mittels eines strategischen Maßnahmenbündels von verschiedenen operativen Einheiten ausgeführt.
Zu 5.:
Die Erfolgsbilanz der KIAB für das Jahr 2005 kann mit folgenden Leistungskennzahlen dargestellt werden:
- 18.021 kontrollierte Betriebe
- 64.383 kontrollierte ArbeitnehmerInnen
(davon 19.583 kontrollierte ausländische ArbeitnehmerInnen), in dieser Anzahl enthalten 5.942 festgestellte illegal Beschäftigte
Die KIAB stellt als Ermittlungsorgan Strafanträge an die zuständigen Verwaltungsstrafbehörden, die über Verhängung und Ausmaß der Strafe entscheiden. Seitens der KIAB wurden im Kalenderjahr 2005 Strafgelder in Höhe von € 16,4 Mio. beantragt. Die tatsächliche Höhe der dem AMS zugeflossenen Strafgelder ist jedoch nicht bekannt, da deren Betreibung nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Finanzen fällt. Kernaufgabe der KIAB wird auch weiterhin die Kontrolle der illegalen Beschäftigung sein, sodass im Bereich der nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz zu verhängenden Strafen keine Einnahmenausfälle zu erwarten sind.
Darüber hinaus ist - neben zahlreichen Feststellungen auf Basis anderer Sachverhalte - die abgabenrechtliche Würdigung der Ergebnisse von KIAB-Kontrollen im Zuge von Betriebs- und Umsatzsteuersonderprüfungen von erheblicher Bedeutung. Wie bereits ausgeführt, ergeben sich mit der Eingliederung der KIAB in die Finanzämter Synergien bei der Bekämpfung der illegalen Beschäftigung, da zukünftig von einer einzigen Behörde gegen illegale Beschäftigung und Steuerhinterziehung vorgegangen wird. Einnahmenausfälle wird es daher auch in diesem Bereich nicht geben, vielmehr ist eine Effizienzsteigerung zu erwarten.
Zu 6.:
Bei Ausschreibungen werden die auf den entsprechenden rechtlichen Grundlagen basierenden Vorgaben des Bundeskanzleramtes sowie die ressortinternen objektiven Ausschreibungs- und Bestellungsstandards zur Anwendung gebracht.
Zu 7.:
Durch den Support eines bundesweiten Fachbereiches und der jeweiligen Fachbereiche in den Finanzämtern ist eine einheitliche Rechtsauslegung gewährleistet.
Zu 8.:
In Fortsetzung des bislang erfolgreichen Weges im Bereich der Bekämpfung des Abgabenbetrugs wurde neben der personellen Aufstockung der Außenprüfung auch die KIAB von 34 übernommenen Bediensteten zunächst auf 189 (Stand 31. Dezember 2005) und schließlich auf 296 MitarbeiterInnen (Stand 30. Juni 2006) aufgestockt, um eine nachhaltige Verstärkung der Schlagkraft dieser erfolgreichen Betrugsbekämpfungseinheit zu erreichen. Die Zielsetzung für das Kalenderjahr 2007 beläuft sich auf einen Personalstand von insgesamt 325 KIAB-Bediensteten.
Zu 9.:
Im Hinblick auf meine Ausführungen zu den Punkten 1. bis 8. erübrigt sich die Beantwortung dieser Frage.
Mit freundlichen Grüßen