280/AB XXIII. GP

Eingelangt am 23.03.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technik

Anfragebeantwortung

 

 

 

GZ. BMVIT-10.000/0002-I/PR3/2007     DVR:0000175

 

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

 

Parlament

1017   W i e n

 

 

Wien, 21. März 2007

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 285/J-NR/2007 betreffend Immobilien der ÖBB, 1. Teil - Nordbahnstraße, die die Abgeordneten Dr. Moser, Freundinnen und Freunde am 26. Jänner 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Frage 1: Warum wurde bei der Geschäftsführung der ÖBB Immobilien GmbH auf das Vieraugenprinzip verzichtet?

 

Frage 2: In welchem Ausmaß führt der Generaldirektor der Holding, Mag. Martin Huber, aktiv die Geschäfte der Immobilien GmbH? Wurde deshalb auf das Vieraugenprinzip verzichtet?

 

Frage 3: Wie und durch wen werden die Immobilien der ÖBB vor ihrer Weiterentwicklung oder Veräußerung bewertet?

 

Frage 4: Warum wird nicht generell nach dem Prinzip der Ausschreibung vorgegangen?

 

Frage 5: In welcher Form wird mit der BIG kooperiert?

 

Frage 6: Welche Vorgangsweise wird/wurde beim Verkauf des Objekts Nordbahnstraße 50 gewählt?

 

Frage 7: Erfolgte eine Ausschreibung, wenn nein, warum nicht?

 

Frage 8: Wer bewertete diese Immobilie?

 

Frage 9: Wie hoch wurde sie bewertet?

 

Frage 10: An wen soll sie nun endgültig veräußert werden?

 

Frage 11: Wie hoch ist der Erlös?

 

Frage 12: Warum erfolgte die Entscheidung über den Verkauf und die Konditionen per Umlaufbeschluss und nicht während einer Aufsichtsratssitzung?

 

Frage 13: Welche Investitionen werden vom neuen Besitzer getätigt? (Eigentlich besteht nur ein Investitionsbedarf für Heizung und Lüftung.)

 

Frage 14: Aus welchen Gründen leistet die ÖBB Infrastruktur Bau AG 50% - maximal Euro 600.000 Beteiligung bei Unterschreitung der Baukosten?

 

Frage 15: Wie hoch wird nun die endgültige Miete sein, nachdem der Sprecher der ÖBB eine Senkung der Miete angekündigt hat?

 

Antwort zu den Fragen 1, 3-15:

 

Das Unternehmen ÖBB wurde mit dem Bundesbahngesetz 1992 mit Wirksamkeit 01.01.1993 und in dessen Weiterentwicklung mit dem Bundesbahnstrukturgesetz 2003 in die wirtschaftliche Eigenverantwortung entlassen. Da das Bundesbahnstrukturgesetz 2003 dem Sinne nach ohne Einschränkungen oder Sonderregelungen auf das Aktienrecht hinweist, obliegen daher operative Maßnahmen in den Geschäftsbereichen des Unternehmens ausschließlich den Entscheidungen des Managements der ÖBB. 

Das Aktienrecht und das Bundesbahnstrukturgesetz räumen den Vertretern der Anteilsrechte an der ÖBB-Holding AG kein wie immer geartetes Auskunfts- oder Weisungsrecht an eine Tochter- oder Enkelgesellschaft der Holding AG ein, wie dies zur Beantwortung Ihrer Anfrage durch mich erforderlich wäre. Aus den genannten Gründen ist es mir daher nicht möglich, zu Ihren Fragen Angaben zu machen, da es sich nicht um Angelegenheiten meines Vollziehungsbereiches handelt und meinerseits auf die operative Geschäftsführung kein Einfluss genommen werden darf.

 

Antwort zur Frage 2: Mag. Martin Huber ist Vorstand in der ÖBB-Holding AG. Die ÖBB-Immobilien Management GmbH ist eine Tochtergesellschaft der ÖBB-Infrastruktur Bau AG, die wiederum eine Tochter der ÖBB-Holding AG ist. Als Geschäftsführerin der ÖBB-Immobilienmanagement GmbH ist Frau Mag. Steinacker bestellt, die gemäß dem GmbH Gesetz die Geschäfte zu führen hat und ihrem Gesellschafter gegenüber verantwortlich ist. Von den gesellschaftlichen Vorraussetzungen hat Mag. Martin Huber keinerlei Geschäftsführer- oder Prokuristenfunktion in der angesprochenen GmbH.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann