282/AB XXIII. GP
Eingelangt am 26.03.2007
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BM für Wissenschaft und Forschung
Anfragebeantwortung
Frau Minoritenplatz 5, 1014 Wien
Präsidentin des Nationalrates www.bmwf.gv.at
Mag. Barbara Prammer
Parlament GZ: BMWF-10.000/0032-III/4a/2007
1017 Wien
Wien, 20. März 2007
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 279/J-NR/2007 betreffend irreführende Fleisch-werbung der AMA an den Schulen und Universitäten, die die Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen am 24. Jänner 2007 an die Frau Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Kultur richteten, wird im Hinblick auf die mit 1. März 2007 in Kraft getretene Novelle zum Bundesministeriengesetz für den Bereich der Universitäten wie folgt beantwortet:
Zu Fragen 1 bis 6:
Wie Recherchen ergeben haben, hat die Agrarmarkt Austria – AMA die Agentur scharf_net beauftragt, eine Werbekampagne unter dem Motto „Hauptsache Fleisch“ u.a. auch an Univer-sitäten durchzuführen. Vor einigen Jahren wurde von der Tierrechtsschutzorganisation United Creatures mit den Slogans „Dummes Huhn“, „Blöde Kuh“ oder „Faule Sau“ für das Thema Nutz-tiere sensibilisiert. Offenbar hat die AMA ähnliche Slogans für ihre Fleischwerbung benutzt.
Nach bestehender Rechtslage liegt eine Entscheidung über die Affichierung von Postern in der Autonomie der Universitäten und nicht im Verantwortungsbereich des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung und es besteht auch kein Anlass für ein aufsichtsbehördliches Einschreiten seitens des Bundesministeriums.
Bekannt ist, dass Poster der Werbekampagne der AMA an der Technischen Universität Wien, der Veterinärmedizinischen Universität Wien sowie der Universität für Bodenkultur angebracht worden sind. Diese wurden in der Folge teilweise auch wieder entfernt.
Festzuhalten ist, dass es keine „gesunden Nahrungsmittel“ an sich gibt, sondern nur eine gesunde Ernährung. Im Übrigen ist mit 19. Jänner 2007 die EG-Verordnung Nr.1924/2006 über nährwert- und gesundheitsbezogene Angaben über Lebensmittel in Kraft getreten. Gesund-heitsbezogene Angaben wie z.B. „unterstützt das Immunsystem“ waren bisher möglich, sofern sie nicht falsch oder irreführend waren. In Zukunft sind alle gesundheitsbezogenen Angaben verboten, es sei denn, sie wurden von einer Kommission auf eine Positivliste, die die euro-päische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) herausgeben wird, aufgenommen.
Der Bundesminister:
Dr. Johannes Hahn eh.