2848/AB XXIII. GP
Eingelangt am 13.02.2008
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möglich.
BM für Unterricht, Kunst und Kultur
Anfragebeantwortung
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Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur
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Frau Präsidentin des Nationalrates Mag. Barbara Prammer Parlament 1017 Wien
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Geschäftszahl: |
BMUKK-10.000/0253-III/4a/2007 |
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Wien, 13. Februar 2008 |
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Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2851/J-NR/2007 betreffend Mentoring an Schulen, Refundierung der Studienbeiträge für Studierende der Pädagogischen Hochschulen, die die Abg. Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde am 14. Dezember 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:
Zu Frage 1:
Eingangs darf darauf hingewiesen werden, dass die im einleitenden Teil der Anfrage zitierte Novellierung des Studienförderungsgesetzes 1992 bereits in parlamentarischer Behandlung steht und vom Nationalrat in seiner 46. Sitzung am 30. Jänner 2008 in 3. Lesung einstimmig angenommen worden ist. Die Schulung der Studierenden wird an den Pädagogischen Hochschulen im Ausmaß von 20 Unterrichtseinheiten erfolgen. Die konkreten Schulungsinhalte werden Bestandteil der Richtlinien bilden und Module ua. zu Interkulturalität, Kommunikation und Interaktion sowie Umgang mit Konflikten enthalten. Den Studierenden wird in der Schulung die Möglichkeit gegeben, anhand praxisbezogener Beispiele ihre didaktischen Fertigkeiten zu schulen. Während der Pilotphase wird in der Schulung der Studierenden ein Schwerpunkt auf die Vermittlung von Methoden für die Förderung der Lesekompetenz gelegt. Der neu eingefügte § 52d des Studienförderungsgesetzes 1992 spricht von „gemeinnützigen Tätigkeiten zur pädagogischen Unterstützung im Bildungsbereich im Ausmaß von 60 Stunden pro Semester“. Die genannte Gesetzesbestimmung enthält nach Auffassung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur keine zwingende Verankerung dieser Tätigkeiten im Rahmen der schulischen Nachmittagsbetreuung. In der Pilotphase wird die Mentoring-Tätigkeit voraussichtlich überwiegend in der schulischen Nachmittagsbetreuung stattfinden, wenngleich öffentliche und private Horte bzw. Privatschulen miteinbezogen werden sollen. Die Anzahl der Kinder, die von dieser Maßnahme profitieren, wird davon abhängen, wie sehr dieses Angebot von den Studierenden genutzt wird. Angaben zu Schülerinnen und Schülern bzw. zu Studierenden sind daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht möglich. Das Projekt soll österreichweit durchgeführt werden, sowohl in den städtischen als auch in den ländlichen Regionen. Im Zentrum des Mentorings wird die individuelle Betreuung der Schülerin bzw. des Schülers im Rahmen von Lern- und Übungsphasen mit der bzw. dem Studierenden stehen. Die weiteren Fragestellungen sind noch in den Richtlinien festzulegen.
Zu Frage 2:
Es wird allgemein gültige Richtlinien zur Refundierung geben, die zeitgerecht vor Beginn der Pilotphase des Mentoring-Projektes vorliegen werden.
Zu Frage 3:
Schülerinnen und Schüler in der Nachmittagsbetreuung haben Anspruch auf entsprechend ausgebildete Förderlehrkräfte. Dies ist auch gesetzlich so vorgesehen, da die Nachmittagsbetreuung grundsätzlich durch Lehrerinnen und Lehrer bzw. durch Erzieherinnen und Erzieher auszuüben ist.
Zu Frage 4:
Studien zur Leseförderung haben gezeigt, dass die Rolle des Vorlesens und Miteinanderlesens in allen Lebensbereichen (Schule, Familie) von großer Bedeutung sind. Kann ein Kind nicht auf familiäre Ressourcen zurückgreifen (Geschwister, Eltern, Großeltern), so kann schon die bloße Beschäftigung des Studierenden mit der Schülerin bzw. dem Schüler einen positiven Effekt auf die Lesekompetenz haben. Durch die Schulung sollen die Studierenden auf ihr gemeinnütziges Engagement im Bildungsbereich vorbereitet werden.
Zu Frage 5:
Den Pädagogischen Hochschulen entfallen keine Einnahmen. Im Übrigen können unter Hinweis auf die Beantwortung der Frage 3 Vermutungen betreffend „eine Billigvariante der Querfinanzierung des Schulwesens“ nicht geteilt werden.
Die Bundesministerin:
Dr. Claudia Schmied eh.