2893/AB XXIII. GP
Eingelangt am 14.02.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Barbara Rosenkranz, Leopold Mayerhofer und weitere haben am 19. Dezember 2007 unter der Nr. 2945/J-NR/2007 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend "Veröffentlichung von Strafregister von Asylwerbern" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Derzeit gibt es im Strafregistergesetz keine Regelung, die die Veröffentlichung von Strafregisterdaten von Asylwerbern durch die Behörde vorsieht.
Zu den Fragen 2 bis 4:
Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.
Zu den Fragen 5 bis 7:
Meinungen zu politischen Vorschlägen sind nicht Gegenstände der Vollziehung und fallen daher nicht unter das parlamentarische Interpellationsrecht.