2893/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.02.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Barbara Rosenkranz, Leopold Mayerhofer und weitere haben  am 19. Dezember 2007 unter der Nr. 2945/J-NR/2007 an mich eine schriftliche Anfrage betreffend "Veröffentlichung von Strafregister von Asylwerbern" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Derzeit gibt es im Strafregistergesetz keine Regelung, die die Veröffentlichung von Strafregisterdaten von Asylwerbern durch die Behörde vorsieht.

 

Zu den Fragen 2 bis 4:

Die Beantwortung dieser Fragen fällt nicht in den Vollzugsbereich des Bundesministeriums für Inneres.

 

Zu den Fragen 5 bis 7:

Meinungen zu politischen Vorschlägen sind nicht Gegenstände der Vollziehung und fallen daher nicht unter das parlamentarische Interpellationsrecht.