2895/AB XXIII. GP
Eingelangt am 14.02.2008
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0147-Pr 1/2007
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 2970/J-NR/2007
Der Abgeordnete zum Nationalrat Dipl.-Ing. Karlheinz Klement, MAS und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „die Qualität der familienpsychologischen Begutachtung“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 5:
Das Bundesministerium für Justiz war an der in der Einleitung zur Anfrage angeführten Fachtagung zur „Erarbeitung eines österreichischen Konsenses über Minimalstandards, fakultative Standards und Qualitätskriterien und der familienpsychologischen Begutachtung für Gerichte“ nicht beteiligt. Die Ergebnisse der Tagung sind daher nicht bekannt. Das Vorhaben, auf breitem Konsens beruhende Standards zu erarbeiten, ist jedenfalls zu begrüßen.
Grundsätzlich ressortiert die Aus- und Weiterbildung der PsychologInnen – auch jener, die als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige tätig sind, – zum Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung. Nach den Standesregeln hat ein(e) Sachverständige(r) bei Zweifel an seiner/ihrer Sachkompetenz die Übernahme des Auftrags abzulehnen (Pkt 2.2). Im Übrigen steht es mir nicht zu, Akte der unabhängigen Rechtsprechung als richtig oder als „Fehlentscheidung“ zu qualifizieren.
Zu 6 und 7:
Im Rahmen der Bearbeitung von Rechtsschutzbegehren ist das Bundesministerium für Justiz gelegentlich mit Beschwerden über Entscheidungen in Obsorge- und Besuchsrechtsverfahren befasst. Dabei geraten mitunter die in diesen Verfahren bestellten kinderpsychiatrischen und kinderpsychologischen Sachverständigen in das Schussfeld der Kritik. Die Anzahl dieser Beschwerden erscheint jedoch in der Gesamtbetrachtung nicht überproportional hoch.
Zu 8 und 9:
Belange der Ausbildung und die Erarbeitung von Richtlinien für geeignete psychologische Testmethoden liegen nicht in meinem Vollziehungsbereich. Dem Bundesministerium für Justiz liegen auch keine Hinweise dafür vor, dass die Qualität der Gutachten kinderpsychiatrischer und kinderpsychologischer Gerichtssachverständiger in Österreich nicht dem internationalen Stand der Wissenschaft entspräche.
Die Expertengruppe „Obsorgeverfahren“, die im Jahr 2004 im Bundesministerium für Justiz eingerichtet wurde, hat sich aber mit dem wissenschaftlichen Zugang und der Zielsetzung von Sachverständigengutachten in Pflegschaftsverfahren auseinandergesetzt. Diese Expertengruppe hat den vom Berufsverband österreichischer PsychologInnen schon damals eingeschlagenen Weg befürwortet, Richtlinien für die Erstellung von psychologischen Gerichtsgutachten vorzuschlagen.
. Februar 2008
(Dr. Maria Berger)