2899/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.02.2008
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BM für Soziales und Konsumentenschutz

Anfragebeantwortung

 

Frau

 

Präsidentin des Nationalrates

(5-fach)

Parlament

 

1010 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

GZ: BMSK-10001/0356-I/A/4/2007

Wien,

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2949/J der Abgeordneten Ursula Haubner und Kollegen wie folgt:

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wurde im Vorjahr als nationale Durchführungsstelle mit der Durchführung des „Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle“ betraut und hatte als solche auch die interministerielle Koordinierungsfunktion inne. Mein Ressort hat das Europäische Jahr der Chancengleichheit zum Anlass genommen, die Bewusstseinsbildung auf sachlicher Ebene zu intensivieren. Diese Bewusstseinsbildung hat jedoch nicht erst mit Beginn dieses Jahres eingesetzt, sowie sie auch nicht mit 19.11.2007 zu Ende gegangen ist; es ist dies vielmehr eine längerfristige, nachhaltige Strategie des gesamten Sozialressorts, um Menschen mit Behinderungen sowie all jenen Menschen, die in anderen Bereichen mit den diversesten Benachteiligungen konfrontiert sind, mehr Chancen zu ermöglichen – sei es im Berufsleben oder im privaten Bereich.

So ist das Behindertengleichstellungspaket des Bundes bereits mit 1. Jänner 2006 in Kraft getreten. Die zahlreichen Aktivitäten meines Ressorts im Bereich der Behindertengleichstellung im Jahr 2007 sind weniger dem Europäischen Jahr der Chancengleichheit als der nationalstaatlichen Politik der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen zugeordnet.

Die mit diesem Gesetzespaket unter anderem eingeführte Schlichtung hat sich als Instrument der außergerichtlichen Streitbeilegung hervorragend bewährt. 2007 gingen mit Stand 30. November 119 Schlichtungsanträge ein, zu einem Ergebnis ohne Einigung kam es dabei in nur 48 Fällen (ca. 40%).

Über das Gleichstellungsrecht hinaus hat mein Ressort zur Verbesserung der Chancengleichheit von Menschen mit Behinderungen sein Know-how ressortübergreifend der Bundesverwaltung zur Verfügung gestellt, beispielsweise bei der Implementierung des E-Government-Gesetzes (barrierefreie Webauftritte von Bundesdienststellen) oder bei der Ausarbeitung von neuen, dem Gedanken der Barrierefreiheit Rechnung tragenden Allgemeinen Vertragsbedingungen des Bundes für die Beschaffung von Informationstechnologien.

Aus behindertenpolitischer Sicht wurden im Europäischen Jahr der Chancengleichheit in Österreich folgende Schwerpunkte gesetzt:

·        Bekämpfung von (Langzeit-)Arbeitslosigkeit und (Wieder)-Heranführung von Menschen mit Behinderung an den Arbeitsmarkt,

·        Qualifikation und Erstintegration von Jugendlichen,

·        Beratung von UnternehmerInnen,

·        Sensibilisierung,

·        Barrierefreiheit,

·        Weiterentwicklung der organisatorischen Rahmenbedingungen.

Fragen 1 bis 6:

Mein Ressort hat sich intensiv in die Vorbereitungen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit eingebracht, welches federführend mit der Abwicklung des
Europäischen Jahres der Chancengleichheit betraut war. Sowohl an der Erstellung der diesbezüglichen Informationsbroschüre sowie der Auswahl der Kampagne wie auch bei der Planung des Schlussevents war das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz beteiligt.

Seitens meines Ressorts bestand keine Notwendigkeit, auf Grund des Europäischen Jahres der Chancengleichheit die Informationskultur des Hauses zu ändern. Wie bereits in der Vergangenheit, so wurde auch im Jahr 2007 die Informationspolitik auf die Kernzielgruppen des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz ausgerichtet und weiterhin intensive Bewusstseinsbildung zu Fragen der Chancengleichheit und Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen betrieben.

Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz und das Bundessozialamt haben folgende Veranstaltungen organisiert und finanziert:

·        Die Pressekonferenz am 15. März 2007, die ich gemeinsam mit Staatssekretärin Christine Marek, Gesundheits- und Familienministerin Dr. Andrea Kdolsky und Frauenministerin Doris Bures anlässlich des „Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle“ durchgeführt habe.

·        Bei den gleich anders : anders gleich Filmtagen in Wien und in Salzburg wurden ausgewählte Filme zum Thema Behinderung gezeigt. Die Filmtage in Wien fanden vom 4. bis 14. April 2007 im Topkino statt mit rund 200 TeilnehmerInnen und Kosten für das Bundessozialamt von € 12.333,94.

 

·        Bei der Pressekonferenz am 25. Mai 2007 präsentierte ich "best practice" Modelle zwischen öffentlicher Hand und Wirtschaft und informierte über die verstärkten Fördermaßnahmen des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz für junge Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Partner aus der Wirtschaft waren u.a. die ÖBB, Libro sowie das Projekt "wirtschaft integriert".

·        CSR (Corporate Social Responsibility)-Tag am 30. Mai 2007 - Schwerpunkt
ältere Menschen
: Berufliche Integration und Chancengleichheit in jedem Alter sicherzustellen war ebenfalls schwerpunktmäßig eines der Ziele meines Ressorts rund um das „Europäische Jahr der Chancengleichheit für alle“. So fand beispielsweise im Rahmen des zweiten österreichischen CSR-Tages eine vom Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz veranstaltete Podiumsdiskussion zum Thema "Chancengleichheit - auch für ältere Arbeitnehmer/innen" statt, in der Erfahrungsberichte aus dem Berufsalltag präsentiert sowie bewährte Beispiele für eine gelungene Umsetzung zur gelebten Altersvielfalt in Unternehmen vorgestellt wurden. Im Laufe des Jahres wurde ferner eine Plakatkampagne zur Förderung älterer ArbeitnehmerInnen als Schlüsselarbeitskräfte der Zukunft ausgearbeitet und Ende des Jahres zur Umsetzung gebracht.

·        Im Rahmen der Presseaussendung vom 11. Juli 2007 informierte ich über die umfassenden Förderangebote meines Ressorts für Arbeitgeber- und ArbeitnehmerInnen. Die Eckpunkte lauteten u.a.: Fortsetzung der Beschäftigungsoffensive; Ausbau des Bundessozialamtes als Kompetenzzentrum für Menschen mit Behinderungen und deren ArbeitgeberInnen; bedarfsgerechte Qualifizierung und Optimierung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente; Schaffung und Ausbau von Anreizsystemen und Unterstützungsstrukturen insbesondere für Klein- und Mittelbetriebe, die Menschen mit Behinderungen ohne Verpflichtung einstellen bzw. die Quote übererfüllen; Optimierung der unternehmensbezogenen Dienstleistungen zur Unterstützung der Wirtschaft bei der beruflichen Integration in die Arbeitswelt; Chancengleicher und nachhaltiger Zugang zu sozialversicherungsrechtlich abgesicherten Beschäftigungsverhältnissen (Pilotversuch "disability-flexicurity").

·        Schwerpunkt Beschäftigung behinderter Menschen: In enger Kooperation mit dem Bundessozialamt wurde im Herbst 2007 eine thematische Schwerpunktsetzung zum Thema Beschäftigung behinderter Menschen vorgenommen. Um mehr Chancen für Menschen mit Behinderungen am Arbeitsmarkt zu ermöglichen, wurde die „Aktion 500“ mittels ausgewählter öffentlichkeitswirksamer Maßnahmen kommuniziert.

·        Die Fachtagung für UnternehmerInnen "Arbeit und Behinderung - Chancengleichheit durch Technologie" am 11. September 2007 im Tech Gate Wien mit rund 250 TeilnehmerInnen und Kosten für das Bundessozialamt von € 1.186,80 erfolgte in Kooperation mit der OCG (Österreichischen Computer Gesellschaft), welche die restlichen Kosten trug.

·        Der Abschlussevent zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit wurde am 5. November 2007 im Wiener MuseumsQuartier veranstaltet. Das Bundessozialamt war mit einem Informationsstand vertreten und informierte Menschen mit Behinderungen und Interessierte über Chancengleichheit, Gleichberechtigung und Förderungsmöglichkeiten.

·        Tag der Barrierefreiheit im Internet“ am 26. November 2007: Internetauftritte barrierefrei zugänglich zu machen ist ein laufender Prozess und kann zu keinem Zeitpunkt als abgeschlossen betrachtet werden. Alle Maßnahmen zur Verbesserung der Zugänglichkeit von Webangeboten sind integraler Bestandteil laufend erforderlicher Aktualisierungsaktivitäten und technischer Anpassungen. Es erscheint daher nicht sinnvoll, sämtliche auf Barrierefreiheit entfallenden Maßnahmen dem „Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle“ zuzuschreiben. Es ist aber doch festzuhalten, dass während dieses Jahres besondere Schwerpunkte, v.a. auch im Bereich der Bewusstseinsbildung, gesetzt wurden; so wurde etwa die Veranstaltung „Tag der Barrierefreiheit im Internet“ gemeinsam mit Staatssekretärin Heidrun Silhavy vorbereitet und zum Abschluss des Europäischen Jahres durchgeführt. Als permanenter Prozess gehen die Bestrebungen in Richtung barrierefreies Webangebot aber selbstverständlich weit über dieses Jahr hinaus.

·        Pressekonferenz "Behindertengleichstellung" mit Präsentation des Berichtes des Bundessozialamtes zur Behindertengleichstellung 2006/2007 am 3. Dezember 2007 im Bundessozialamt für ca. 30 Journalisten und Interessierte.

Folgende Publikationen für Menschen mit Behinderungen wurden durch das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz erstellt:

·        "Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in Österreich - Leichter lesen-Version"; Auflage 3000 Stk.

·        "Gleichstellung von Menschen mit Behinderung im öffentlichen Leben - Leichter lesen"-Folder; Auflage 5000 Stk.

·        "Gleichstellung von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt - Leichter
lesen"-Folder; Auflage 5000 Stk.

·        "Schlichtung und Mediation im Behinderten-Gleichstellungs-Recht - Leichter
lesen"-Folder; Auflage 5000 Stk.

·        "Schriftenreihe EINBLICK" - 4. Gesamtauflage der Hefte 1 - 8; Auflage insgesamt 165.000 Stk.

·        "Hör-CD" EINBLICK - 8 Gleichstellung, Auflage 700 Stk.

·        "Folder „Berufs-Ausbildungs-Assistenz“, Leichter Lesen-Version, Auflage 2.000 Stk.

·        "Bericht zur Behindertengleichstellung 2006/2007", verfügbar unter www.gleichundgleich.gv.at

·        Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz hat zum Thema Behindertengleichstellung eine eigene Website eingerichtet (www.gleichundgleich.gv.at).

Weiters unterstützte das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit bei der Erstellung der Broschüre „Chancengleichheit – Das Gleichbehandlungsrechts in Österreich“ (enthält einen Abschnitt „Behindertengleichstellungsrecht“).

Speziell in der Behindertengleichstellung wurden 2006/2007 insgesamt ca. 1.500 Beratungen und Veranstaltungen im gesamten Bundesgebiet vorgenommen. Die Info-Veranstaltungen waren nicht vom Bundessozialamt organisiert oder initiiert; vielmehr ist das Bundessozialamt Einladungen anderer Organisationen gefolgt.
Angaben über Kosten dieser Veranstaltungen bzw. die genaue TeilnehmerInnen-Zahlen können daher nur diese Institutionen geben.

Im Europäischen Jahr der Chancengleichheit hat das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz seine Fördermaßnahmen für Menschen mit Behinderung weiter verstärkt und innovative Maßnahmen erarbeitet, um Benachteiligungen am Arbeitsmarkt auszugleichen:

Unternehmen sollen bei der Beschäftigung von Menschen mit Behinderung durch ein Unternehmerservice unterstützt werden, das die Aufgabe hat, Einstellbarrieren durch gezielte Beratung abzubauen. Mit dem Projekt "disability flexicurity" sollen Menschen mit Behinderung rasch vermittelt und DienstgeberInnen ermutigt werden, Menschen mit Behinderung nach Erprobung ihrer Leistungsfähigkeit in den Betrieb zu übernehmen.

Darüber hinaus bietet die "Aktion 500" weitere Anreize für die Schaffung von
Arbeits- und Ausbildungsplätzen, indem Unternehmen für die Einstellung behinderter Menschen zusätzlich zu den bestehenden Förderungen finanzielle Unterstützungen erhalten können.

Frage 7:

Hinsichtlich dieser Frage verweise ich auf die Zuständigkeit des Bundeskanzlers für Angelegenheiten der Volksgruppen sowie des Bundesministers für Wirtschaft und
Arbeit für Fragen der Arbeitsmarktpolitik.

Frage 8:

Die ProjektträgerInnen im Bereich der Behindertenintegration sind verpflichtet, die Strategie des Gender Mainstreaming in ihren Projekten zu berücksichtigen. Es dürfen keine geschlechtsspezifischen direkten und indirekten Benachteiligungen bei der Teilnahme an Fördermaßnahmen bestehen.

Erhoben wurde auch,

·        ob die vom Bundessozialamt geförderten Projekte für behinderte Menschen auf die besonderen Bedürfnisse von Frauen mit Behinderung ausgerichtet sind und

·        wie eine vermehrte Implementierung des Gender Mainstreaming-Ansatzes
erreicht werden kann.

Notwendige Veränderungen wurden anschließend vorgenommen.

Für die ProjektträgerInnen wurden fortlaufend Workshops mit dem Ziel der geschlechtergerechten Umsetzung der Projekte angeboten

Frage 9:

Beim Gemeinschaftsprogramm PROGRESS sind keine Umsetzungsschritte erforderlich, da es sich nicht um ein normatives Regelwerk, sondern um ein Finanzierungsinstrument handelt, das auch von der Europäischen Kommission selbst durchgeführt wird. Mein Ressort ‑ dessen Zuständigkeit nur durch Teilbereiche des Programms betroffen ist ‑ unterstützt dabei die Kommission durch die Weiterleitung entsprechender Informationen in Österreich.

 

 

Fragen 10 und 11:

Diesbezüglich verweise ich auf den Umstand, dass Österreich bei dieser Konferenz  durch MitarbeiterInnen des Bundeskanzleramtes und des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit, das - wie bereits erwähnt - primär mit der Durchführung des „Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle“ betraut wurde, vertreten wurde.

Frage 12:

Österreich ist im Bereich der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen auch im europäischen Vergleich vorbildlich. So gilt ein von den Antidiskriminierungsrichtlinien der Europäischen Union noch gar nicht umfasstes Verbot der Diskriminierung beim Zugang zu Waren und Dienstleistungen und in der Bundesverwaltung nach österreichischem Recht bereits seit dem Jahr 2006.

Der Bund hat entsprechend der bestehenden Verpflichtung nach dem Behindertengleichstellungsgesetz einen Etappenplan zum Abbau baulicher Barrieren erstellt und sorgt für die etappenweise Umsetzung dieses Planes (Etappenplan Bundesbauten).

Die Beseitigung von diskriminierenden Bestimmungen in einzelnen Materiengesetzen wurde fortgesetzt (legistische Begleitmaßnahmen zum Behindertengleichstellungsrecht). Zu erwähnen sind in diesem Zusammenhang das Berufsrechts-Änderungsgesetz 2008 – BRÄG 2008, das unter anderem eine Novelle zum Notariatsaktsgesetz enthält, sowie die 11. Führerscheingesetz-Novelle.

Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz hat Ende 2007 Änderungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes und des Behinderteneinstellungsgesetzes in die Begutachtung versendet. Diese Änderungen werden behinderten Menschen insofern zugute kommen, als sie eine Anhebung der Mindestschadenersatzansprüche sowie der Verjährungsfrist vorsehen.

Noch in dieser Legislaturperiode sieht das Regierungsprogramm eine Evaluierung des Gleichstellungsrechts als Grundlage für eine fortlaufende Weiterentwicklung vor.

Frage 13:

Sämtliche Fördermaßnahmen zur beruflichen Integration sind darauf ausgerichtet, zu bewirken, dass behinderte Menschen in ihrer sozialen Stellung nicht absinken, entsprechend ihren Fähigkeiten und Kenntnissen eingesetzt werden und so weit gefördert werden, dass sie sich im Wettbewerb mit Nichtbehinderten behaupten können.

Neben den im Jahr 2007 neu entwickelten Maßnahmen und der Aktion zur Förderung zusätzlicher Arbeits- und Ausbildungsplätze ("Aktion 500") werden die bewährten Maßnahmen der Beschäftigungsoffensive fortgeführt und ausgebaut. Dies betrifft insbesondere die begleitenden Hilfen (Clearing, Arbeitsassistenz), die Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz und die Integrative Berufsausbildung.

Weiters hat das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz gemeinsam mit dem Bundessozialamt, dem Bundeskanzleramt und wienwork „bundessache.at“ etabliert. Das Projekt „bundessache.at“ ist beauftragt, die Aufnahmen von Menschen mit Behinderung in den Bundesdienst zu koordinieren und sie bei ihrer Bewerbung für eine Planstelle, einen Ausbildungsplatz oder ein Praktikum im Bundesdienst zu unterstützen.

Im September 2007 wurde „bundessache.at“ auf Initiative des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz um die integrative Berufsausbildung bzw. Teilqualifizierung Jugendlicher mit Behinderungen und/oder Lernschwächen erweitert.

Frage 14:

Auch in der Zukunft werden die Bemühungen zur Umsetzung der mit dem "Europäischen Jahr der Chancengleichheit für alle“ verfolgten Ziele fortgesetzt werden. Da die Planung für 2008 und die Folgejahre noch nicht abgeschlossen ist, können über konkrete Kampagnen, Veranstaltungen oder Aktionen, die über die bereits dargestellten Projekte hinausgehen, noch keine endgültigen Aussagen getroffen werden. Es sind jedoch weitere Maßnahmen im Bereich barrierefreie Websites und für Mai 2008 eine Konferenz zum Thema "Aktive Eingliederung" vorgesehen. Seitens des Bundessozialamtes wird im Jahr 2008 das Projekt "Unternehmerservice" (Information für Betriebe zur Beschäftigung behinderter Menschen) ein wichtiger Kommunikationsschwerpunkt sein.

 

 

Mit freundlichen Grüßen