2902/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.02.2008
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BM für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Maier, Kolleginnen und Kollegen haben am 10. Jänner 2008 unter der Nr. 3111/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-frage betreffend Meldedatenbanken, Zwangsverheiratung und Genitalverstümmelung gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4:

Ø      Wie viele Verdachtsfälle von Zwangsverheiratung" wurden bis 31.12.2007 ge-meldet?

Ø      Welche Schlussfolgerungen und Maßnahmen wurden daraufhin durch dass BMGF und BMJ ergriffen?

Ø      Wie viele Fälle von Genitalverstümmelung" wurden bis 31.12.2007 gemeldet?

Ø      Welche Schlussfolgerungen und Maßnahmen  wurden daraufhin durch dass BMGF und BMJ ergriffen?

Seit Einrichtung der beiden Datenbanken im März 2006 wurden bis zum 31.12.2007 in der Datenbank Zwangsheirat" 7 Fälle und in der Datenbank Genitalverstümme-lung" 4 Fälle gemeldet.

Die Einrichtung der beiden Datenbanken war Teil einer im Zusammenhang mit der österreichischen EU-Präsidentschaft gesetzten Initiative gegen Harmful Traditional Practices", welche von meiner Vorgängerin, Frau Bundesministerin Rauch-Kallat, ge-meinsam mit den Bundesminister/innen für Inneres, Justiz, Bildung, Wissenschaft und Kultur, sowie für auswärtige Angelegenheiten durchgeführt wurde. Ziel dieser Initiative war es, Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund stärker in der Öffentlichkeit zu thematisieren, Gewalt vorzubeugen und Gewaltopfern zu helfen. Mit der Errichtung von Meldedatenbanken sollte Zahlenmaterial über das Ausmaß an traditionsbedingter Gewalt an Migrantinnen in Österreich gewonnen werden.

Da im Jahr 2007 in keiner der beiden Datenbanken Meldungen vorgenommen wur-den, gehe ich jetzt davon aus, dass die Einrichtung der Meldedatenbanken keine ge-eignete Vorgehensweise darstellte, um zu konkretem und verwertbarem Zahlenmate-rial zu gelangen.

Der Themenbereich Gewalt gegen Frauen" bildet grundsätzlich einen meiner Schwer-punkte und umfasst auch den Kampf gegen Gewalt an Frauen und Mädchen mit Mi-grationshintergrund. Beispielsweise habe ich im März des Vorjahres im Rahmen der Ausstellung Hinter der Fassade", welche sich mit dem Thema der häuslichen Gewalt auseinandersetzte, zu einer Podiumsdiskussion zum Thema Gewaltschutz für Migran-tinnen" in das Bundeskanzleramt eingeladen. Ebenso war die 60prozentige Budgeter-höhung für den Ausbau der Interventionsstellen gegen Gewalt auch eine Maßnahme für Frauen und Mädchen mit Migrationshintergrund, da diese die Gewaltschutzzentren überproportional häufig in Anspruch nehmen.

Im Förderbereich habe ich diese Schwerpunktsetzung fortgesetzt und Projekte und Einrichtungen unterstützt, die konkrete Hilfestellung für Mädchen und Frauen mit Mi-grationshintergrund anbieten. Im Rahmen einer Kampagne wurde das Angebot der bundesweiten Frauenhelpline verstärkt bekannt gemacht. Diese steht Frauen und Mädchen, die von Gewalt betroffen sind, rund um die Uhr mit einer kostenlosen und anonymen Erst- und Krisenberatung zur Verfügung, wobei die Beratungen in deutsch, arabisch, englisch, bosnisch-kroatisch-serbisch, slowenisch, slowakisch und türkisch angeboten werden.


Eines der nächsten, wichtigen Vorhaben wird die Umsetzung der im Regierungs-programm festgelegten Errichtung einer betreuten Notwohnung für Betroffene von Zwangsheirat sein. Für die Erstellung eines entsprechenden Konzepts wurde mei-nerseits bereits Sorge getragen und die Vorbereitungsarbeit für eine gemeinsame Umsetzung durch mehrere Ressorts zügig in Angriff genommen.