2903/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.02.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0255-III/4a/2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

               Wien, 13. Februar 2008

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2947/J-NR/2007 betreffend „Schändung eines Totendenkmals im BRG Wien XV und anderer Denkmäler“, die die Abg. Mag. Dr. Martin Graf, Kolleginnen und Kollegen am 19. Dezember 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 4:

Das Bundesdenkmalamt - Landeskonservatorat für Wien wurde erstmals im Oktober 2007 von den Veränderungen im Umfeld des Denkmals in der Aula der Schule in Kenntnis gesetzt. Dar­aufhin fand am 5. November 2007 ein Ortsaugenschein einer Mitarbeiterin des Bundesdenkmal­amtes gemeinsam mit dem Direktor der Schule, HR Mag. Friedrich Weinhofer, statt. Im Zuge dieser Begehung wurde der Referentin glaubhaft vermittelt, dass es sich bei der derzeitigen Lösung um eine konsensuale, mit dem Lehrkörper abgestimmte Lösung handelt.

 

Das 1935 von Oskar Dechant geschaffene Denkmal ist in eine historische Rahmenform einge­lassen. Vor diesem Rahmen ist etwa im mittleren Drittel eine mit der Aufschrift „denk-mal“ ver­sehene Glastafel montiert, die sowohl den wesentlichen Teil des Denkmals, den Oberkörper des trauernden Erzengels als auch die Bezug nehmende Inschrift im Sockelbereich freilässt. Seitlich an den ungestalteten Wandflächen der Aula sind zwei Inschrifttafeln ebenfalls aus Glas positio­niert.

 

Das Denkmal stellt zweifelsohne ein Zeitdokument dar, das in seiner Substanz unverändert zu erhalten ist. In diesem Zusammenhang beschränkt sich der für die Denkmalpflege relevante Eingriff auf die Tafel vor dem Denkmal, die jedoch seitlich ohne substantiellen Eingriff in das Kunstwerk und seine Rahmung verankert ist, und eine jederzeit reversible Lösung darstellt.

 

Im Bundesdenkmalamt ist am 15. November 2007 ein Ansuchen von Herrn Direktor HR Mag. Weinhofer um Genehmigung der Maßnahmen eingelangt. Eine Entscheidung des Bundesdenkmalamtes ist noch nicht erfolgt.

 

Zu Fragen 5 bis 7:

Allfällige schulbehördliche Maßnahmen können erst nach Abschluss des denkmalschutz­gesetzlichen Verfahrens geprüft werden.

 

Zu Frage 8:

Das Bundesdenkmalamt hat im Jahr 2005 mehrere Veränderungsmaßnahmen der Universität Wien, darunter jene betreffend den „Siegfriedkopf“, in einem rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren gemäß § 5 Abs. 1 DMSG genehmigt. Die diesbezüglich erfolgte Interessens­abwägung hat ergeben, dass der neue Aufstellungsort keine Minderung von dessen Bedeutung, sondern nach zwei irreversiblen Anschlägen auf die Substanz der steinernen Skulptur eine Ver­besserung des Schutzes des Denkmals darstellt und damit Forderungen der konservatorischen Behandlung entsprochen wird.

 

Zu Fragen 9 bis 11:

Dem Bundesdenkmalamt ist die Diskussion um die Sockelinschrift des „Asperner Löwen“ bekannt. Es hat zuletzt im August 2007 in einem Schreiben an das Institut für Geographie und Regionalforschung an der Universität Wien zusammengefasst nachstehenden Standpunkt ver­treten:

 

Der Löwe von Aspern stellt inklusive seines Sockels nicht nur aus kunsthistorischer Sicht sondern auch als Zeitdokument ein wichtiges Denkmal dar. Als ein Hauptwerk des Anton Dominik Fernkorn 1858 errichtet, transportiert nicht nur die Plastik, sondern auch die Inschrift einen Aspekt der österreichischen Geschichte, der heute fast zweihundert Jahre später zweifel­los objektiv und kritisch zu betrachten ist. Dieser kritische Umgang mit der Geschichte muss auch für die folgenden Generationen weiter möglich sein. Dazu bedarf es jedoch originaler Dokumente, die den Zeitgeist möglichst unverändert vermitteln. Konkrete Veränderungen müssten aber jedenfalls vorab mit dem Eigentümer und dem Bundesdenkmalamt akkordiert werden.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.