2905/AB XXIII. GP

Eingelangt am 14.02.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

 

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0258-III/4a/2007

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

               Wien, 13. Februar 2008

 

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2962/J-NR/2007 betreffend atypische und prekäre Beschäftigung im Öffentlichen Sektor und in den ausgelagerten Bereichen, die die Abg. Mag. Birgit Schatz, Freundinnen und Freunde am 20. Dezember 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Fragen 1 bis 3 sowie 6:

Vorweg wäre festzuhalten, dass in meinem Bundesministerium keine Werkverträge als arbeitsrechtliche Vertragsform abgeschlossen wurden. Hinsichtlich der Fragen nach „freien Dienstverträgen“, „geringfügigen Beschäftigungen“, „Teilzeitarbeitsverhältnissen“, „Praktika“, „Leiharbeit“ und „befristeten Dienstverträgen“ zum Stichtag 1. Jänner 2008 wird auf nachstehende Tabelle, gegliedert nach Arbeitsform, Geschlecht, Anzahl sowie prozentuelle Verhältnisse, verwiesen. Eine Ausweisung nach Alter und Ausbildung ist aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich; es darf um Verständnis ersucht werden, dass dazu keine Angaben gemacht werden können:

 

 

 

 

 

 

freie DV

geringf. Besch.

Teilzeit

Verw. Prakt.

Arbeits-leihe

befr. DV

Summe

Bedienstete Gesamt

m

2

0

1

3

0

14

20

785

w

1

0

15

2

4

32

54

Summe

3

0

16

5

4

46

74

 

%

0,38%

0%

2,04%

0,64%

0,51%

5,86%

9,43%

 

 

Die mit den vorstehend genannten Arbeitsformen Beschäftigten werden in allen Bereichen des Ministeriums gleichermaßen eingesetzt.

 

Zu Fragen 4 und 5:

Einleitend wäre festzuhalten, dass das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur erst durch die Bundesministeriengesetz-Novelle 2007 geschaffen wurde. Seit dem Jahr 1995 haben bedingt durch zahlreiche Novellen des genannten Bundesgesetzes mehrfache Kompetenzänderungen stattgefunden (ua. BGBl. Nr. 1105/1994, BGBl. I Nr. 21/1997, BGBl. I Nr. 16/2000, BGBl. I Nr. 17/2003), die naturgemäß auch Folgewirkungen in den organisatorischen Bereichen gezeitigt haben. Vor diesem Hintergrund wäre die Durchsicht aller im Ressort derzeit verfügbaren Personalunterlagen der letzten zwölf Jahre erforderlich, um einen Überblick zu den nachgefragten Arbeitsformen geben zu können. Eine weitergehendere Darstellung dieser historischen Daten, insbesondere auch eine nach Dauer und prozentuellen Verhältnissen, ist mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden bzw. es könnten entsprechende Aufzeichnungen auch in keinen seriösen systematischen Zusammenhang in Bezug auf „ein“ Ministerium gebracht werden. Ich ersuche daher um Verständnis, dass eine Beantwortung dieser Fragen aus verwaltungsökonomischen Gründen nicht erfolgen kann.

 

Zu Frage 7:

Einerseits ergeben sich aus den einschlägigen rechtlichen Bestimmungen Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigung, darunter auch solche, bei denen ein Rechtsanspruch der Beschäftigten besteht (zB. Mutterschutzgesetz 1979, Väter-Karenzgesetz). Der Abschluss befristeter Dienstverhältnisse ergibt sich ebenso aus zwingenden gesetzlichen Bestimmungen (zB. Ausschreibungsgesetz). Andererseits erfordern bestimmte Leistungen ein höheres Ausmaß an Flexibilität, sodass derartige Beschäftigungsformen gewählt werden; vergleichbares gilt hinsichtlich der Notwendigkeit des Ausgleichs bei temporären Spitzenbelastungen. Darüber hinaus ergibt sich eine Befristung auch aus der Situation in exponierten Positionen, die ein besonderes Vertrauensverhältnis erfordern. In diesem Sinne werden Verträge im Ministerbüro generell auf die Dauer der Amtsperiode der Ressortleitung bzw. für die Dauer der Verwendung/Tätigkeit im Ministerbüro abgeschlossen. Hinsichtlich der Verwaltungspraktika ist die Motivation in der Möglichkeit einer qualitätsvollen Ausbildung gelegen. Als einen ausschlaggebenden Aspekt bei der „Arbeitsleihe“ gilt es zu beachten, dass eine zeitlich beschränkte Arbeitsleistung für das Ministerium nicht mit der Aufgabe des bisherigen Arbeitsverhältnisses verbunden werden kann.

 

Die Motivationslage der Beschäftigten selbst kann nur von diesen unmittelbar beantwortet werden und stellt daher keinen Gegenstand der Vollziehung dar.

 

Zu Frage 8:

Die Frage nach einer gewerkschaftlichen Vertretung der Beschäftigten stellt keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur dar.


Zu Frage 9:

Es gibt keinen Aufnahmestopp im Öffentlichen Dienst.

 

Zu Fragen 10 bis 12:

Das Interpellationsrecht in Bezug auf selbständige juristische Personen im Sinne der Anfrage kann nur auf die Rechte des Bundes (zB. Wahrnehmung der Gesellschafterrechte in der Generalversammlung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung) und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe, nicht jedoch auf die Tätigkeit der Organe der selbständigen juristischen Person, bezogen werden. Gegenständliche Fragen haben nicht die Rechte des Bundes und die Ingerenzmöglichkeiten seiner Organe, sondern operative Angelegenheiten von Unternehmensorganen zum Inhalt und betreffen damit keinen Gegenstand der Vollziehung im Sinne des Art. 52
B-VG.

 

Zu Frage 13:

Projektnehmer für beide Studien ist die Paris Lodron Universität Salzburg/ZVB (Zentrum für vergleichende Erziehungswissenschaften). Über die konkreten Beschäftigungsformen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kann nur von dort Auskunft gegeben werden.

 

Zu Frage 14:

Vom Bund an Schulen in dessen Trägerschaft sind derzeit 4.646 Personen ohne Einbeziehung kirchlich bestellter Religionslehrkräfte mit einem IIL-Vertrag angestellt. Zuzüglich der genannten Religionslehrkräfte handelt es sich in Summe um 5.303 Personen, die zum Stichtag 31. Dezember 2007 einen derartigen Vertrag aufweisen.

 

Im Bereich der Landeslehrerinnen und -lehrer waren mit Ende 2007 insgesamt 3.915 Personen mit einem IIL-Vertrag angestellt. Zusätzlich werden 1.762 kirchlich bestellte Religionslehrkräfte nach einem IIL-Schema entlohnt.

 

 

Die Bundesministerin:

 

Dr. Claudia Schmied eh.