2907/AB XXIII. GP
Eingelangt am 15.02.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Landesverteidigung
Anfragebeantwortung
Mag. Norbert DARABOS 1090 WIEN BUNDESMINISTER FÜR
LANDESVERTEIDIGUNG Roßauer Lände 1 norbert.darabos@bmlv.gv.at
S91143/165-PMVD/2007 14. Februar 2008
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Strache, Kolleginnen und Kollegen haben am 17. Dezember 2007 unter der Nr. 2856/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "mangelhafte sanitätsdienstliche Betreuung im Tschadeinsatz" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu 1, 13 bis 15:
Zur
notfallmedizinischen Erstversorgung sowie zur ambulanten und stationären
Versorgung Leichterkrankter bzw. Leichtverletzter stehen elf österreichische
Sanitätssoldaten (drei Ärzte, vier Diplomkrankenpfleger, zwei
Notfallsanitäter und zwei Rettungssanitäter/
Kraftfahrer), ausgestattet mit zwei geländegängigen Notarztwägen,
zur Verfügung. Die Anschlussversorgung wird über ein multinationales
„Role 2“ Feldspital sichergestellt werden, das europäischen
Standards entspricht und die fachärztliche Erstversorgung sowie –
falls erforderlich – die Herstellung der Transportfähigkeit zur
unverzüglichen Rückführung in die Heimat gewährleistet. Bei
Bedarf stehen zwei von Frankreich gestellte Sanitätshubschrauber und ein
Flächenflugzeug zum unmittelbaren Transport von Verletzten zur
Verfügung. Darüber hinaus werden Lebensmittel- und
Trinkwasserqualität für das gesamte EUFOR-Kontingent laufend von einem
österreichischen Veterinär mit Assistenten geprüft werden.
Zu 2 und 3:
Die unmittelbare Versorgung des österreichischen Kontingents obliegt drei Ärzten für Allgemeinmedizin mit Notarztdiplom. Darüber hinaus werden ein Facharzt der Zahnheilkunde und eine Triageärztin im multinationalen Feldspital sowie ein Arzt als Notarzt in einem der zwei von Frankreich gestellten Sanitätshubschrauber zum Einsatz kommen.
Zu 4 und 5:
Die Aus- und Fortbildung von Notärzten ist in § 40 Ärztegesetz geregelt. Demnach haben Ärzte, die beabsichtigen, eine ärztliche Tätigkeit im Rahmen organisierter Notarztdienste auszuüben, einen Lehrgang im Gesamtausmaß von zumindest 60 Stunden zu absolvieren. Der erfolgreiche Abschluss dieser Ausbildung sowie die Einhaltung der vorgeschriebenen Fortbildung werden von der Ärztekammer überprüft und evident gehalten. Von den im ersten Kontingent eingesetzten Militärärzten verfügt ein Arzt über eine mehrjährige Berufserfahrung als Notarzt mit mehreren hundert erfolgreich absolvierten Notarzteinsätzen, ein weiterer ist seit mehreren Jahren im Notarztdienst eines internationalen Unternehmens tätig. Der dritte Militärarzt wurde im Zuge der Vorbereitung auf den Einsatz bei einer „Blaulicht-Organisation“ in Österreich als Notarzt eingesetzt. Die notärztliche Versorgung der eingesetzten Soldaten ist somit sichergestellt.
Zu 6 bis 9:
Das österreichische Kontingent stellt die notärztliche Erstversorgung bis zur Anschlussversorgung in einem multinationalen Feldspital sicher. Eine Versorgung durch Fachärzte unterschiedlicher Fachrichtungen ist jedenfalls im multinationalen Feldspital sichergestellt.
Zu 10:
Die österreichischen Soldaten sind in zwei multinationalen Lagern direkt in Abeche untergebracht. Die beiden Lager sind ca. 2 bis 3 Kilometer voneinander entfernt.
Zu 11 und 12:
Nach den meinem Ressort vorliegenden Informationen gibt es im Raum Abeche kein Krankenhaus, das europäischen Standards entspricht. Die medizinische Versorgung wird deshalb durch das multinationale Feldspital in Abeche sichergestellt, das in jenem Lager eingerichtet ist, in dem sich auch der Großteil des österreichischen Kontingents befindet.
Zu 16 und 17:
Der Grundauftrag der österreichischen Sanitätssoldaten ist die sanitätsdienstliche Versorgung der eingesetzten Soldaten. Die Versorgung anderer Personen kann durch den Force Commander im Anlassfall unter bestimmten Voraussetzungen angeordnet werden, sofern es dadurch zu keiner Beeinträchtigung der Versorgung der Soldaten kommt.
Zu 18:
Die Rotationsdauer wird in der Regel vier Monate betragen, für Sanitätspersonal zumindest zwei Monate.
Zu 19 bis 24:
Diese Fragen betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Landesverteidigung.
Zu 25:
Die Versorgung mit Trinkwasser erfolgt zunächst im Rahmen der nationalen Anschlussversorgung und durch Bereitstellung von Reserven im Einsatzraum; in weiterer Folge ist eine Versorgung durch ein Vertragsunternehmen von EUFOR geplant. Die Versorgung mit Nutzwasser ist aus zu errichtenden Brunnen vorgesehen.
Zu 26:
Nein.
Zu 27:
15 Liter.
Zu 28:
40 Liter.
Zu 29 und 30:
Ja.
Zu 31:
Nein.
Zu 32 und 33:
Nein; dies erscheint derzeit auf Grund der Bedrohungslage nicht erforderlich.
Zu 34:
Nein.
Zu 35:
Aus österreichischer Sicht gab und gibt es keine Probleme im Ablauf der Planung und Einsatzvorbereitung.
Zu 36 bis 41:
Ja; eine Zwischenlandung zur Betankung ist jeweils in Tripolis vorgesehen.