2909/AB XXIII. GP

Eingelangt am 15.02.2008
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BM für Landesverteidigung

Anfragebeantwortung

 

      Mag. Norbert DARABOS                                                                 1090 WIEN

BUNDESMINISTER FÜR LANDESVERTEIDIGUNG                                                                                           Roßauer Lände 1

                                                                                                                                                                             norbert.darabos@bmlv.gv.at

 
 


S91143/1-PMVD/2008                                                                                           14. Februar 2008

Frau
Präsidentin des Nationalrates

Parlament

1017 Wien

Die Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Haimbuchner, Kolleginnen und Kollegen haben am 21. Dezember 2007 unter der Nr. 2973/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend "Schildbürgerstreiche des Beschaffungswesens" gerichtet. Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu 1 und 13:

Es wurden 102 Stück VW Touareg beschafft.

Zu 2:

Die Kosten betrugen 3,36 Mio. Euro.


Zu 3:

Ausschreibung und Zuschlag erfolgten im Jahr 2007 durch die Bundesbeschaffung GmbH.

Zu 4, 8 und 12:

Hiebei handelt es sich um die Nachbeschaffung geländegängiger Fahrzeuge für jene Zwecke, für die der Einsatz von wesentlich teureren Gefechtsfahrzeugen nicht notwendig erscheint. Kraftfahrzeuge der Type VW Touareg sollen vor allem im Inland im Rahmen der Ausbildung, Erkundung, Dienstaufsicht und bei Assistenzeinsätzen verwendet werden. Details über Inhalte des militärischen Pflichtenheftes sind aus Gründen der Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung (Art. 20 Abs. 3B-VG) nicht geeignet, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden.

Zu 5 bis 7:

Die Bundesbeschaffung GmbH ermittelte Kraftfahrzeuge der Type VW Touareg als best­geeignet und kostengünstigst. Nähere Details im Sinne der Fragestellung fallen nicht in den Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Landesverteidigung.

Zu 9:

Nach mir vorliegenden Informationen hatte das Bundesministerium für Landesverteidigung im Rahmen dieser Beschaffung ausschließlich Kontakte mit Vertretern des Herstellers.

Zu 10:

Entfällt.

Zu 11 und 15:

Es handelt sich um geländegängige Personenkraftwagen mit handelsüblicher Ausstattung und Anhängevorrichtung.

Zu 14 und 16 bis 18:

Diese Fragen berühren keinen Gegenstand des Vollziehungsbereiches des Bundesministeri­ums für Landesverteidigung.


Zu 19:

Die derzeitigen Planungen sehen die Anschaffung von rund 150 Stück geschützten Mehrzweckfahrzeugen mit bis zu 8 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht und rund 150 Stück Allschutztransportfahrzeugen mit bis zu 15 Tonnen höchstzulässiges Gesamtgewicht vor.

Zu 20:

Die Kosten werden auf voraussichtlich insgesamt rund 240 Mio. Euro veranschlagt.

Zu 21:

Die Ausschreibung ist im ersten Quartal 2008 geplant.

Zu 22 und 25:

Die Erfordernisse sehen geländegängige Radfahrzeuge mit passivem Schutz gegen Infanteriemunition bzw. Splitter und Schutz gegen Sprengkörper vor. Das Allschutz­transportfahrzeug ist überdies zur Verwendung im Rahmen internationaler Einsätze vorgesehen und soll den eingesetzten Soldaten erhöhten Schutz bieten. Details über Inhalte der militärischen Pflichtenhefte sind aus Gründen der Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landesverteidigung (Art. 20 Abs. 3 B-VG) nicht geeignet, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden.

Zu 23:

Keine.

Zu 24:

Entfällt.

Zu 26:

Nach mir vorliegenden Informationen hatte das Bundesministerium für Landesverteidigung im Rahmen dieser Beschaffung ausschließlich Kontakte mit Vertretern des Herstellers.


Zu 27:

Entfällt.

Zu 28 bis 47:

Derzeit werden im Bundesministerium für Landesverteidigung weder Hubschrauber noch Transportflugzeuge beschafft. Aus diesem Grund erübrigt sich eine Beantwortung dieser Fragen.

Zu 48 bis 51:

In den Jahren 1997 und 2004 wurden 5.500 Stück Übungs-Hohlladungssprengkörper­granaten zum Preis von insgesamt rund 3,7 Mio. Euro beschafft. Die diesbezüglichen Vergabeverfahren erfolgten in den Jahren 1996 und 2004.

Zu 52, 55, 58, 59 und 63:

Die Beschaffung diente Ausbildungszwecken der Artillerietruppe, wobei Übungs-Bomblets dieselben Erscheinungsmerkmale (Zerstörungszeit, Blitz, Rauch etc.) wie scharfe Bomblets aufweisen und ballistisch sowie in der Verteilung der Bomblets der Einsatzmunition entsprechen müssen. Rund 1.550 Granaten wurden verschossen.

Zu 53 und 54:

Zur angesprochenen Beschaffung gab es keine Alternativen, da Einsatzmunition auf Schießplätzen des Bundesheeres in der Ausbildung nicht verschießbar ist.

Zu 56:

Nach mir vorliegenden Informationen hatte das Bundesministerium für Landesverteidigung im Rahmen dieser Beschaffung ausschließlich Kontakte mit Vertretern des Herstellers.

Zu 57:

Entfällt.

Zu 60 bis 62:

Entfällt.


 

Zu 64 bis 78:

Der Großteil nicht mehr benötigter Munition wurde im Bundesministerium für Landesverteidigung vernichtet. Für die Vernichtung von Munition bei externen Entsorgungsbetrieben fielen Kosten von rund 665.000 Euro an. Details im Sinne der Fragestellung lassen sich – wenn überhaupt – nur mit einem unverhältnismäßig hohen Aufwand ermitteln; ich ersuche daher um Verständnis, dass ich von einer Beantwortung Abstand nehme. Im Übrigen wird Munition im Zuge der Ausscheidung von Waffensystemen im eigenen Bereich zu Ausbildungszwecken oder zur Gewinnung von logistischen und technischen Informationen verbraucht.

Zu 79 und 80:

Nach derzeitigem Planungsstand ist eine Vernichtung von 12.669 Stück 155mm Hohl­ladungssprengkörpergranaten 92 sowie 30.000 Stück Panzerminen 88 vorgesehen.

Zu 81:

Die Panzermine 88 wird im eigenen Bereich vernichtet werden. Im Übrigen verweise ich auf meine frühere Anfragebeantwortung, Nr. 742/AB zu 723/J.

Zu 82:

Die Notwendigkeit der Vernichtung von Munition ergibt sich insbesondere im Falle der Ausscheidung eines Waffensystems aus dem Österreichischen Bundesheer, wenn ein Verbrauch oder Abverkauf nicht möglich ist, aber auch auf Grund von gesetzlichen oder technischen Vorgaben.

Zu 83 bis 85:

In den Jahren 1990 bis 1993 wurden 37.856 Stück Panzerminen 88 mit einem Volumen von umgerechnet rund 32,5 Mio. Euro beschafft. Im Übrigen verweise ich auf meine frühere Anfragebeantwortung, Nr. 742/AB zu 723/J.

Zu 86:

Die Beschaffung der 155mm Hohlladungssprengkörpergranaten 92 wurde im Jahr 1996, jene der Panzerminen 88 im Jahr 1989 ausgeschrieben.


Zu 87 und 90:

Die 155mm Hohlladungssprengkörpergranate 92 wurde für die Artillerietruppe zum Bekämpfen von gepanzerten Zielen beschafft. Die Beschaffung der Panzermine 88 erfolgte, um die Sperrfähigkeit der Pioniertruppe zu erhöhen. Details über Inhalte der militärischen Pflichtenhefte sind aus Gründen der Geheimhaltung im Interesse der umfassenden Landes­verteidigung (Art. 20 Abs. 3 B-VG) nicht geeignet, im Rahmen einer parlamentarischen Anfragebeantwortung öffentlich erörtert zu werden.

Zu 88 und 89:

Nach mir vorliegenden Informationen gab es zum Zeitpunkt der Beschaffung keine Alternativen.

Zu 91:

Nach mir vorliegenden Informationen hatte das Bundesministerium für Landesverteidigung ausschließlich Kontakte mit Vertretern des Herstellers.

Zu 92:

Entfällt.

Zu 93:

Von den Panzerminen 88 wurden einzelne zu Versuchszwecken gezündet; von den 155mm Hohlladungssprengkörpergranaten 92 wurde noch keine verschossen.

Zu 94 bis 97:

Der offizielle Bericht des parlamentarischen Untersuchungsausschusses hinsichtlich der Beschaffung von Kampfflugzeugen ist mir bekannt.

Zu 98 bis 100:

Im Rahmen des derzeit laufenden Prozesses der Neugestaltung der Logistik in meinem Ressort erfolgt auch eine Überarbeitung der Beschaffungsabläufe. Dabei werden die Empfehlungen des Untersuchungsausschusses in die Beurteilungen einbezogen.