292/AB XXIII. GP
Eingelangt am 29.03.2007
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BM für Soziales und Konsumentenschutz
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates (5- fach)
Parlament
1010 Wien
GZ: BMSG-20001/0004-II/2007 Wien,
Betreff: Parlament
Parlamentarische Anfrage der Abgeordneten Öllinger u. a. betreffend missbräuchliche Verwendung von Daten der Vorarlberger Gebietskrankenkasse zur Stimmungsmache im Nationalratswahlkampf 2006, Nr. 313/J
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete parlamentarische Anfrage Nr. 313/J der Abgeordneten Öllinger u. a. wie folgt:
Vorweg erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, dass die zum obigen Betreff an mich ergangene parlamentarische Anfrage nicht in meinen Zuständigkeitsbereich fällt und ich daher als ressortmäßig hier nicht zuständiger Bundesminister keine Aussagen über eine angebliche missbräuchliche Verwendung von Daten der Vorarlberger Gebietskrankenkasse im Nationalratswahlkampf 2006 tätigen kann.
Unbeschadet meiner obigen Ausführungen habe ich die an mich gerichtete Anfrage an den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger weitergeleitet und wurde diesbezüglich seitens der Vorarlberger Gebietskrankenkasse schriftlich mitgeteilt wie folgt:
„ Das Büro der Kasse hat die Selbstverwaltung erstmals in deren Sitzungen am 3. 10. 2006 über die diesbezügliche Berichterstattung in den Vorarlberger Printmedien informiert. Weiters wurde berichtet, dass die Kassenleitung wegen allfälliger Verletzungen von Datenschutzvorschriften und Verschwiegenheitspflicht sofort nach Erscheinen des ersten diesbezüglichen Medienberichts nach den einschlägigen Bestimmungen der Dienstordnung (§105) Vorerhebungen zur Feststellung allfälliger Dienstverletzungen eingeleitet und die notwendigen Erhebungen und Ermittlungen veranlasst hat. Diese Information wurde von den Verwaltungskörpern zu Kenntnis genommen.
Dem vom beauftragten rechtskundigen Bediensteten erstellten Abschlussbericht zufolge ist eine rechtswidrige Weitergabe von personenbezogenen Daten durch Kassenbedienstete nicht nachweisbar. Die Obmänner haben diesen Bericht zur Kenntnis genommen. Dem Vorstand und der Kontrollversammlung der Kasse werden der Abschlussbericht sowie die oa parlamentarische Abfrage in deren Sitzung am 27. 2. 2007 zur Kenntnis gebracht. Ergänzend dürfen wir festhalten, dass mit dem Versicherten in dieser Sache ein klärendes Gespräch geführt wurde.
Ungeachtet des negativen Erhebungsprozesses wurde der Fall zum Anlass genommen, innerhalb der Kasse einmal mehr nachdrücklich auf die Verpflichtung zur Einhaltung der Datenschutzvorschriften hinzuweisen.“
Mit freundlichen Grüßen