2938/AB XXIII. GP

Eingelangt am 19.02.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Strache, Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am 19.12.2007 unter der Nr. 2942/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „staatsanwaltschaftlicher Schutz von Polizisten“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Zu Frage 1:

Die Anzeigen (Strafanzeigen und Sachverhaltsanzeigen) beinhalten ausschließlich Fälle, die vom Büro für interne Angelegenheiten (BIA) zur eigenen vollständigen Bearbeitung übernommen wurden. Die Angaben bezeichnen Fälle bzw. Causen, eine Aufzeichnung und Aufschlüsselung in Straftaten (vor rechtskräftigem Abschluss) erfolgt nicht.


 

Büro für interne Angelegenheiten (BIA)

Jahr

Anzeigen (Strafanzeigen und Sachverhaltsanzeigen)

Jahr 2005

483

(statistische Ausreißer – Trinkgeldzahlungen iRv Transportbegleitungen)

Jahr 2006

179

 

Jahr 2007

96

(+ 107 dzt. noch laufende Causen)

 

 

 

Zu Fragen 2 bis 4:

Die Beantwortung der Fragen betreffend die Einleitung oder Einstellung eines gerichtlichen Strafverfahrens, liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz.

 

Zu Frage 5:

In der nachfolgenden Tabelle wird die Anzahl der vom BIA an die zuständigen Gerichte und Staatsanwaltschaften angezeigten Polizeibeamten wegen Taten, die in Ausübung des Dienstes begangen worden sein sollen, ausgeführt.

 

 

Büro für interne Angelegenheiten (BIA)

Jahr

  Anzahl der angezeigten Polizeibeamten

Jahr 2005

437

(statistische Ausreißer – Trinkgeldzahlungen iRv Transportbegleitungen)

Jahr 2006

153

 

Jahr 2007

56

(+ 107 dzt. noch laufende Causen)

 

 

Zu Fragen 6 bis 8:

Die Beantwortung der Fragen betreffend die Einleitung oder Einstellung eines gerichtlichen Strafverfahrens, liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz.

 

Zu Frage 9:

Es wird darauf hingewiesen, dass „Meinungen oder Ansichten“ nicht Gegenstand des
parlamentarischen Fragerechts gemäß Art. 52 B-VG sind, weshalb um Verständnis ersucht
wird, wenn von einer inhaltlichen Beantwortung der Fragen Abstand genommen wird.

 

Zu Frage 10:

Die Exekutive hat grundsätzlich großes Vertrauen in die Arbeit und Institution der Staatsanwaltschaften. Dass jede angezeigte Straftat ohne Ansehen der Person untersucht wird, ist ein wichtiger Garant für eine gleichmäßige, von Willkür freie Strafverfolgung und damit eine wesentliche Voraussetzung für den Glauben in eine gerechte Justiz. Es wird jedem Vorwurf, egal von wem gegen wen, nachgegangen.