2938/AB XXIII. GP
Eingelangt am 19.02.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Strache, Mayerhofer und weitere Abgeordnete haben am 19.12.2007 unter der Nr. 2942/J an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „staatsanwaltschaftlicher Schutz von Polizisten“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Zu Frage 1:
Die Anzeigen (Strafanzeigen und Sachverhaltsanzeigen) beinhalten ausschließlich Fälle, die vom Büro für interne Angelegenheiten (BIA) zur eigenen vollständigen Bearbeitung übernommen wurden. Die Angaben bezeichnen Fälle bzw. Causen, eine Aufzeichnung und Aufschlüsselung in Straftaten (vor rechtskräftigem Abschluss) erfolgt nicht.
|
Büro für interne Angelegenheiten (BIA) |
||
|
Jahr |
Anzeigen (Strafanzeigen und Sachverhaltsanzeigen) |
|
|
Jahr 2005 |
483 |
(statistische Ausreißer – Trinkgeldzahlungen iRv Transportbegleitungen) |
|
Jahr 2006 |
179 |
|
|
Jahr 2007 |
96 |
(+ 107 dzt. noch laufende Causen) |
Zu Fragen 2 bis 4:
Die Beantwortung der Fragen betreffend die Einleitung oder Einstellung eines gerichtlichen Strafverfahrens, liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz.
Zu Frage 5:
In der nachfolgenden Tabelle wird die Anzahl der vom BIA an die zuständigen Gerichte und Staatsanwaltschaften angezeigten Polizeibeamten wegen Taten, die in Ausübung des Dienstes begangen worden sein sollen, ausgeführt.
|
Büro für interne Angelegenheiten (BIA) |
||
|
Jahr |
Anzahl der angezeigten Polizeibeamten |
|
|
Jahr 2005 |
437 |
(statistische Ausreißer – Trinkgeldzahlungen iRv Transportbegleitungen) |
|
Jahr 2006 |
153 |
|
|
Jahr 2007 |
56 |
(+ 107 dzt. noch laufende Causen) |
Zu Fragen 6 bis 8:
Die Beantwortung der Fragen betreffend die Einleitung oder Einstellung eines gerichtlichen Strafverfahrens, liegt im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Justiz.
Zu Frage 9:
Es wird darauf hingewiesen, dass
„Meinungen oder Ansichten“ nicht Gegenstand des
parlamentarischen Fragerechts gemäß Art. 52 B-VG sind, weshalb um
Verständnis ersucht
wird, wenn von einer inhaltlichen Beantwortung der Fragen Abstand genommen
wird.
Zu Frage 10:
Die Exekutive hat grundsätzlich großes Vertrauen in die Arbeit und Institution der Staatsanwaltschaften. Dass jede angezeigte Straftat ohne Ansehen der Person untersucht wird, ist ein wichtiger Garant für eine gleichmäßige, von Willkür freie Strafverfolgung und damit eine wesentliche Voraussetzung für den Glauben in eine gerechte Justiz. Es wird jedem Vorwurf, egal von wem gegen wen, nachgegangen.