2940/AB XXIII. GP

Eingelangt am 19.02.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                                                           Wien, am 14. Februar 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0248-IK/1a/2007

 

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2950/J betreffend „Europäisches Jahr der Chancengleichheit für alle“, welche die Abgeordneten Ursula Haubner, Kolleginnen und Kollegen am 20. Dezember 2007 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu Punkt 1 der Anfrage:

 

Im EU-Beschluss zum Europäischen Jahr der Chancengleichheit (im Folgenden: EJ) ist festgehalten, dass alle Aktivitäten zu 50% von der Europäischen Kommission und zu 50% von den Mitgliedstaaten finanziert werden müssen. Die Europäische Kommission hat Österreich € 215.250 zur Verfügung gestellt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat Mittel in derselben Höhe für Aktivitäten in Österreich budgetiert. Dieses Geld wurde ausschließlich für die Aktivitäten meines Hauses als    nationale Durchführungsstelle für das EJ verwendet.

 

 

Antwort zu Punkt 2 der Anfrage:

 

Zu Beginn des EJ wurde vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit als nationale Durchführungsstelle ein beratender Ausschuss  eingerichtet, der aus Vertreter/inne/n von Nichtregierungsorganisationen, Sozialpartnern und öffentlichen     Stellen, darunter auch den Ländern, bestand.

 

Die Bundesländer haben eigene Projekte durchgeführt, die nicht aus dem genannten Budget finanziert wurden. In der Beilage 1 werden Veranstaltungen aufgelistet, die von den Bundesländern finanziert und durchgeführt wurden (soweit dem Bundes-ministerium für Wirtschaft und Arbeit bekanntgegeben). Darüber hinaus wurden die Bundesländer in die Durchführung der Aktivitäten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit zum EJ inhaltlich und auch bei der Durchführung selbst soweit als möglich einbezogen.

 

 

Antwort zu den Punkten 3 bis 10 der Anfrage:

 

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit als nationale Durchführungsstelle hat sich dafür entschieden, den Schwerpunkt seiner Aktivitäten einerseits auf die Bewusstseinsbildung der Bevölkerung für die Akzeptanz von Vielfalt und Chancengleichheit und Bekämpfung von Diskriminierung zu legen, andererseits sollten die Rechte und deren Durchsetzung, die für von Diskriminierung Betroffene wichtig sind, in der Öffentlichkeit verstärkt bewusst gemacht  werden. Die Aktivitäten waren an die gesamte Bevölkerung gerichtet.

 

Dazu hat das BMWA eine Informationskampagne durchgeführt, die aus einem TV-Spot, Hörfunkspots, einer Broschüre zur Chancengleichheit und einem Flyer, einer Internetseite zur Chancengleichheit sowie aus Medienberichten und einem Tag der Chancengleichheit bestand. Zum Auftakt des Europäischen Jahres hat eine Pressekonferenz stattgefunden. In der Beilage 2 sind die einzelnen Maßnahmen im      Rahmen der Informationskampagne im Detail beschrieben.

 

Bei allen Aktivitäten wurde darauf geachtet, dass sie unter ausgewogener Einbeziehung von Frauen und Männern durchgeführt wurden. Dieser Intention wurde vor allem bei der Auswahl der Darsteller/innen im TV-Spot und den Sprecher/innen der  Hörfunkspots, sowie bei den aktiven Teilnehmer/innen am Tag der Chancengleichheit, der wie die TV-Spots alle Diskriminierungsgründe zum Inhalt hatte, Rechnung getragen. Das gesamte Projekt stand unter der Prämisse des Gender-Mainstreamings.

 

 

Antwort zu den Punkten 11, 15 und 16 der Anfrage:

 

Im Jahr 2008 ist die Durchführung folgender Projekte vom BMWA im Rahmen des EU-Programms Progress geplant:

 

·        Broschüre zur Chancengleichheit

Die RL 2004/113/EG zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen erfordert eine Änderung des Gleichbehandlungsgesetzes und damit auch eine Anpassung der im Rahmen des EJ erstellten Broschüre.

 

·        Flyer zur Chancengleichheit

     Der Flyer, der ebenfalls im Rahmen des EJ erstellt wurde, soll aktualisiert    werden.

 

·        Internetseite zur Chancengleichheit

     Die im Rahmen des Europäischen Jahres der Chancengleichheit für alle 2007       errichtete Internetseite www.chancen-gleichheit.at soll aktualisiert und im Hin-        blick auf Barrierefreiheit weiter entwickelt werden.


·        Konferenz

     Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird in einer eintägigen Kon-       ferenz das Thema Antidiskriminierung und Chancengleichheit - in Nachfolge            zum EJ - weiterführen.

 

Ein inhaltlicher Schwerpunkt soll zum Thema "Diskriminierende Sprache in den Medien" gesetzt werden.

 

Für diese Aktivitäten des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit werden Mittel der Europäischen Kommission in Höhe von € 79.680,- durch Mittel des BMWA in Höhe von € 19.920,- ergänzt.

 

Weiters wären noch folgende Projekte, die von Nichtregierungsorganisationen im Rahmen von Progress im Jahr 2008 durchgeführt und kofinanziert werden, zu     nennen:

·        Projekt: 2025 YouthWork in PROGRESS: Training für Jugendarbeiter/innen in Antidiskriminierung und Vielfalt für Projekte mit Jugendlichen (Verein Zeit!Raum):

Es geht um das Vermitteln von Wissen über Antidiskriminierungsrecht und nationale Beratungsstellen und das Professionalisieren der Jugendarbeit hinsichtlich des Themenkomplexes Diskriminierung/Antidiskriminierung/Vielfalt. Die 135 im Projekt zu trainierenden Jugendarbeiter/innen transferieren dies in 135 Folgeprojekte. Es nehmen jeweils 15 Jugendliche pro Folgeprojekt teil.

 

·        Projekt „Kundschaft kommt! Sind Sie bereit?“ (Verein Atempo)

Die Basis für dieses Projekt bildet das im Aufbau begriffene Netzwerk CEDOS „Bereit für Barrierefreiheit“. Das CEDOS-Netzwerk besteht aus Gemeinden in ganz Österreich, die sich zur Schaffung einer möglichst barrierefreien Gemeinde bekennen. CEDOS-Partnergemeinden präsentieren sich und ihre Aktivitäten hinsichtlich Barrierefreiheit auf der Netzwerk-Webseite www.cedos.at. CEDOS-Partnergemeinden dokumentieren anhand der CEDOS-Analyse-Bögen in einem ersten Schritt ihren derzeitigen Stand hinsichtlich Barrierefreiheit ihrer Informations-, Kultur-, Freizeit- und Infrastrukturangebote.

 Auf Basis der Analyse-Ergebnisse entwickeln die Gemeinden Schritt für Schritt barrierefreie Angebote für ihre Bürger/innen.

 

 

Antwort zu den Punkten 12 und 13 der Anfrage:

 

Aus Termingründen war meine Teilnahme an der Konferenz nicht möglich. In meiner Vertretung nahm Frau Dr. Gabriele Wallner von der Ständigen Vertretung Österreichs bei der Europäischen Union an der Konferenz teil.

 

Als wesentlichstes Ergebnis der Konferenz ist festzuhalten, dass das EJ ein wichtiger Beitrag zur Bekämpfung von Diskriminierungen sowie zur Förderung der Gleichstellung und Vielfalt war, den es durch Maßnahmen sowohl auf europäischer als auch auf innerstaatlicher Ebene fortzusetzen gilt.

 

 

Antwort zu Punkt 14 der Anfrage:

 

Die Europäische Union hat am 13. Dezember 2004 auf Grundlage des Art. 13 Abs. 1 EG-Vertrag die Richtlinie 2004/113/EG des Rates zur Verwirklichung des Grund-satzes der Gleichbehandlung von Männern und Frauen beim Zugang zu und der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen erlassen. Zweck dieser Richtlinie ist die Bekämpfung geschlechtsspezifischer Diskriminierungen beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen. Ausgenommen sind die Bereiche des Privat- und Familienlebens sowie die Bereiche Medien und Bildung.

 

Die Richtlinie ist den vorangegangenen Richtlinien nach Art. 13 EG‑Vertrag, darunter der Antirassismusrichtlinie 2000/43/EG, nachgebildet und enthält spezielle Regelungen für Verträge im Bereich des Versicherungswesens und verwandter Dienstleistungen. Anzumerken ist in diesem Zusammenhang, dass in Bezug auf Versicherungsverträge eine Umsetzung bereits mit dem Versicherungsrechts-Änderungsgesetz 2006, BGBl. I Nr. 95/2006, erfolgt ist.

 

Die Umsetzung der übrigen Bestimmungen der Richtlinie in nationales Recht soll im Gleichbehandlungsgesetz und im Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft erfolgen.

Dazu wurde ein Entwurf betreffend eine Novellierung der beiden Gesetze erarbeitet, der am 19. Dezember 2007 vom Ministerrat beschlossen wurde und sich derzeit in parlamentarischer Behandlung befindet. Der Geltungsbereich des Gleichbehandlungsgesetzes und der Diskriminierungstatbestände soll an den Geltungsbereich der Richtlinie angepasst werden. Im Bundesgesetz über die Gleichbehandlungskommission und die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist eine Erweiterung der Zuständigkeit des für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen zuständigen Senates III der Gleichbehandlungskommission auf die Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu und bei der Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen vorgesehen. Ebenso soll der/die Anwalt/Anwältin für die Gleichbehandlung ohne Unterschied der ethnischen Zugehörigkeit in sonstigen Bereichen nunmehr auch für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern beim Zugang zu Gütern und Dienstleistungen zuständig sein.

 

Außerdem sind im Entwurf über die Umsetzung der Richtlinie hinausgehende Verbesserungen des materiellen Rechts enthalten, dies betrifft insbesondere folgende Punkte:

·        Anhebung des Mindestschadenersatzanspruches bei Diskriminierung bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses von einem Monatsentgelt auf zwei Monatsentgelte;

·        Anhebung des Mindestschadenersatzanspruches bei Belästigung von € 400,-  auf € 720,-;

·        Klarstellung, dass der Diskriminierungsschutz bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses auch bei Nichtverlängerung eines befristeten Arbeitsverhältnisses bzw. bei Beendigung in der Probezeit gilt;

·        Einräumung eines Wahlrechts für den Arbeitnehmer/die Arbeitnehmerin bei diskriminierender Beendigung zwischen Anfechtung und Schadenersatz;

·        Klarstellung, dass in Zusammenhang mit Diskriminierungen wegen ethnischer Zugehörigkeit die Ausnahmebestimmung „Staatsangehörigkeit“ auf fremdenrechtliche Regelungen beschränkt ist;

·        generelle Verlängerung der Verjährungsfrist für die Geltendmachung einer Belästigung von sechs Monaten auf ein Jahr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

2 Beilagen

 

 

Anmerkung der Parlamentsdirektion:

 

Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.