2941/AB XXIII. GP

Eingelangt am 19.02.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

 

                                                                                            Wien, am 14. Februar 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0250-IK/1a/2007

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 2964/J betreffend „atypische und prekäre Beschäftigung im Öffentlichen Sektor und in den ausgelagerten Bereichen“, welche die Abgeordneten Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen am 20. Dezember 2007 an mich richteten, wird eingangs festgehalten, dass die jeweils in den Antworten genannte Anzahl von Vertragsformen sich immer auf die tatsächliche „Kopfanzahl“ von Bediensteten und nicht auf „Vollbeschäftigtenäquivalente VBÄ“ beziehen.

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 und 6 der Anfrage:

 

Zum Stichtag 2. Jänner 2008 existieren im Planstellenbereich der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit vier geringfügige Beschäftigungen und 145 Teilarbeitsverhältnisse. Freie Dienstverträge, Werkverträge sowie Praktika (Verwaltungspraktika) existieren nicht.

 

Weiters bestehen sieben Leiharbeitverhältnisse und 13 befristete Dienstverträge. Bei den befristeten Dienstverhältnissen bleiben im Sinne der Intention der Anfrage jene Dienstverhältnisse außer Betracht, bei denen die Befristung gesetzlich vorgesehen ist.

 

Gemessen an der Gesamtanzahl der Bediensteten in der Zentralleitung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit ergibt sich für die genannten Vertragsformen und deren Anzahlen insgesamt nachfolgende prozentuelle Aufteilung.

 

 

%-Anteil

Weiblich

Männlich

Gesamt

Freie Dienstnehmer

0,00 %

-

-

-

Werkverträge

0,00 %

-

-

-

Geringfügige Beschäftigungen

0,37 %

-

4

4

Teilzeitarbeitsverhältnisse

13,49 %

144

1

145

Praktika

0,00 %

-

-

-

Leiharbeit

0,65 %

3

4

7

Befristete Dienstverträge

1,21 %

5

8

13

 

Eine genaue Aufteilung je Kategorie nach Alter und höchster abgeschlossener Ausbildung kann aufgrund des damit verbundenen unverhältnismäßigen Verwaltungsaufwandes nicht erstellt werden.

 

In Teilzeitarbeitsverhältnissen Beschäftige werden in allen Bereichen des Ministeriums gleichermaßen verwendet. Beschäftigte mit befristeten Dienstverträgen bzw. in Leiharbeit sind, außer in jeweils einem Fall, im Bereich des Kabinetts des Herrn Bundesministers und der Frau Staatssekretärin angesiedelt. Geringfügig Beschäftigte sind ausnahmslos im Bereich der Servicestelle beschäftigt.

 


Antwort zu den Punkten 4 und 5 der Anfrage:

 

Zu Praktika ist festzuhalten, dass die gesetzliche Möglichkeit, Verwaltungspraktikanten zu beschäftigen, erst seit 2005 besteht. Im Jahr 2005 wurden fünf Verwaltungspraktikanten, drei weiblich, zwei männlich, im Jahr 2006 vier Verwaltungspraktikanten, zwei weiblich, zwei männlich, beschäftigt.

 

Geringfügig beschäftigt waren im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Jahr 2004 vier männliche Personen und eine weibliche Person, im Jahr 2005 sechs männliche Personen und eine weibliche Person, im Jahr 2006 sieben männliche Personen und im Jahr 2007 vier männliche Personen.

  

Eine darüber hinausgehende Beantwortung dieser Fragen ist auf Grund zu hohen Verwaltungsaufwandes nicht möglich.

 

 

Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:

 

Hinsichtlich der Motivation der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer für die Wahl solcher Beschäftigungsarten kann keine Aussage getroffen werden, da es sich hierbei um keine Frage der Vollziehung handelt.

 

Auf Seiten des Dienstgebers gründet sich der Abschluss von befristeten Dienstverträgen auf die Möglichkeit der Erlangung einer höheren Flexibilität und/oder zum Ausgleich von temporären Spitzenbelastungen (z.B. in den Kabinetten, im Bereich der Servicestelle bzw. bei zeitlich befristeten Projekten).

 

Der Abschluss von Arbeitsleihen im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit wird in Ausnahmefällen in Anspruch genommen, wenn keine geeigneten Bundesbediensteten zur Verfügung stehen, und wenn dadurch für besonders verantwortungsvolle Tätigkeiten fachlich hoch qualifizierte und erfahrene Mitarbeiter für das Ressort gewonnen werden können. Eine langfristige Bindung des Arbeitsnehmers zum Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit durch die zeitlich begrenzte Funktionsausübung ist dabei nicht vorgesehen.

 

 

Antwort zu den Punkten 8 und 10 bis 12 der Anfrage:

 

Diese Fragen stellen keinen Gegenstand der Vollziehung dar.

 

 

Antwort zu Punkt 9 der Anfrage:

 

Diesbezüglich ist auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2952/J durch den Herrn Bundeskanzler zu verweisen.