2944/AB XXIII. GP

Eingelangt am 19.02.2008
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

BM für Justiz

Anfragebeantwortung

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0144-Pr 1/2007

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 2937/J-NR/2007

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Albert Steinhauser, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „strafrechtlich relevante Handlungen in österreichischen Justizanstalten“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 3:

Die Leiter der Justizanstalten haben jeden Verdacht einer mit gerichtlicher Strafe bedrohten Handlung eines Strafgefangenen, die nicht bloß auf Verlangen des Verletzten zu verfolgen ist, unverzüglich bei der Staatsanwaltschaft anzuzeigen.

Die Justizanstalten sind in diesem Zusammenhang verpflichtet, strafrechtlich relevante Handlungen

·        von Insassen gegen Insassen,

·        von Insassen gegen Strafvollzugsbedienstete sowie

·        Suchtgiftmissbrauch durch Insassen

zu dokumentierten und der Vollzugsdirektion darüber regelmäßig zu berichten. Diese internen Berichte dienen ausschließlich der Beurteilung der Sicherheitsverhältnisse in den Justizanstalten.

Die Führung statistischer Übersichten nach den einzelnen Delikten gegliedert ist für die Beurteilung der Sicherheitsverhältnisse nicht von Bedeutung, weshalb derartige Statistiken von den Justizanstalten auch nicht flächendeckend geführt werden.

Zu 4 bis 7:

Ein elektronisches Erfassungssystem der Daten nach den oben genannten Kriterien ist im Bundesministerium für Justiz seit April 2004 in Verwendung. Eine Auswertung dieser Informationen ergibt folgendes Bild:

 

(ab April) 2004

2005

2006

2007

Suchtgiftmissbrauch durch Insassen

167

237

218

342

Tätlichkeiten gegen Bedienstete

34

66

40

57

Tätlichkeiten unter Insassen

155

189

178

246

 

Die Aufgliederung der gemeldeten Straftaten auf einzelne Delikte hätte mangels elektronischer Erfassung manuell zu erfolgen und würde daher einen unvertretbar hohen Ermittlungsaufwand auslösen, weshalb ich um Verständnis ersuche, dass ich von einer weiteren Untergliederung des Zahlenmaterials Abstand nehmen muss.

Im Hinblick auf den signifikanten Anstieg an strafrechtlich relevanten Handlungen, insbesondere im Jahr 2007, habe ich die Vollzugsdirektion um eine Analyse der Vorfälle der Jahre 2006 und 2007 ersucht. Sobald Ergebnisse vorliegen, werde ich sie der Frau Präsidentin des Nationalrates zur Verfügung stellen.

. Februar 2008

(Dr. Maria Berger)