2945/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.02.2008
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BM für europäische und internationale Angelegenheiten

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Frau Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen, haben am
20. Dezember 2007 unter der Zl. 2954/J-NR/2007 an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „atypische und prekäre Beschäftigung im Öffentlichen Sektor und in den
ausgelagerten Bereichen" gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3 und 6:

Nachstehend wird die Anzahl der Beschäftigten im Bundesministerium für europäische und
internationale Angelegenheiten (BMeiA) in den angefragten arbeitsrechtlichen Vertragsformen zum
Stichtag 1.1.2008 angegeben.

Die jeweiligen Aufstellungen weisen die Gesamtzahl der Beschäftigten, getrennt nach Geschlecht,
Alter und höchster abgeschlossener Ausbildung sowie den jeweiligen Prozentsatz gemessen an der
Gesamtzahl der Beschäftigten in der Zentralstelle aus:

•   Freie Dienstverträge:

 

5

2 weiblich
3 männlich

Geburtsjahrgänge
1930-1979

Matura,
Hochschulstudium

0,40% gemessen an der
Gesamtsbeschäftigungszahl


•    Werkverträge:

Es wurden keine Werkverträge als arbeitsrechtliche Vertragsform abgeschlossen.

         Geringfügig Beschäftigte:
Keine

         Teilzeitarbeitsverhältnisse:

 

 

59

58 weiblich
1 männlich

Geburtsjahrgänge
1955 -1983

Alle Arten von
Ausbildungen

4,65% gemessen an der
Gesamtsbeschäftigungszahl

 

 

  •   Praktika:

 

39

26 weiblich
13 männlich

Geburtsjahrgänge
1972 -1983

Matura,
Hochschulstudium

3,07% gemessen an der
Gesamtsbeschäftigungszahl

 

 

  •   Arbeitsleihverträge:

 

3

2 weiblich
1 männlich

Geburtsjahrgänge
1949 -1982

Matura,
Hochschulstudium

0,24% gemessen an der
Gesamtsbeschäftigungszahl

 

 

  •   Befristete Dienstverträge:

 

79

47 weiblich
32 männlich

Geburtsjahrgänge
1959 -1988

Alle Arten von
Ausbildungen

6,22% gemessen an der
Gesamtsbeschäftigungszahl

Die in den oben genannten arbeitsrechtlichen Vertragsformen zum Einsatz kommenden
Beschäftigten werden in allen Bereichen des Ressorts gleichmäßig eingesetzt.

Zu den Fragen 4 und 5:

Die Beantwortung dieser Fragen wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand
und Kosten verbunden und ist daher nicht möglich.


Zu Frage 7:

Die weitaus überwiegende Anzahl von befristeten Dienstverhältnissen im BMeiA resultiert aus der
Vorschrift des § 12 Abs. 2 des Bundesgesetzes über Aufgaben und Organisation des auswärtigen
Dienstes - Statut idgF, wonach Dienstverhältnisse der Vertragsbediensteten nach dem
Vertragsbedienstetengesetz 1948 idgF bei der Aufnahme in den auswärtigen Dienst vorerst zu
befristen sind.

Die Mehrzahl der Teilzeitarbeitsverhältnisse resultiert aus dienstrechtlichen Bestimmungen, die den
Bediensteten Möglichkeiten der Inanspruchnahme einer derartigen Teilzeitbeschäftigung einräumen;
i.d.R. besteht hier ein Rechtsanspruch (z.B. Beamtendienstrechtsgesetz, Vertragsbedienstetengesetz,
Mutterschutzgesetz 1979 idgF, Väter-Karenzgesetz idgF).

Zu Frage 8:

Fragen der gewerkschaftlichen Vertretung fallen nicht in den Vollziehungsbereich des BMeiA.

Zu Frage 9:

Es gibt derzeit keinen Aufnahmestopp im Öffentlichen Dienst, sondern Einsparungsziele für jedes
Ressort. Das BMeiA ist bemüht, diesen Zielen durch Prioritätensetzung, Reformmaßnahmen und
möglichst effizientes Personal- und Ressourcenmanagement gerecht zu werden.

Zu den Fragen 10 bis 12:

Diese Fragen sind nicht Gegenstand der Vollziehung im Zuständigkeitsbereich des BMeiA.