2947/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.02.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend

Anfragebeantwortung

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Maga. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

GZ: BMGFJ-11001/0220-I/A/3/2007

Wien, am      20. Februar  2008

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische

Anfrage Nr. 2956/J der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Fragen 1 bis 5:

Zum 1. Jänner 2008 existierten im Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend keine Freien Dienstverträge und es waren keine Werkverträge als arbeitsrechtliche Vertragsform abgeschlossen. Weiters gab es keine Bediensteten mit einer geringfügigen Beschäftigung.


Nachstehende Vertragsformen fanden zum 1. Jänner 2008 Anwendung:

 

Vertragsform

Anzahl

% der Gesamtanzahl

Männlich

Weiblich

Teilzeitbeschäftigung

84

15,65

5

79

Verwaltungspraktikum

  5

  0,94

1

  4

Arbeitsleihverträge

  6

  1,12

5

  1

Befristete Verträge

24

  4,47

4

20

  

 

Eine detailliertere Beantwortung der Fragen 1. bis 5. stellt einen zu hohen Verwaltungsaufwand dar.

 

Dies begründet sich insbesondere dadurch, dass mein Ressort mit 1. Mai 2003 gegründet wurde und erst seit 1. März 2007 die derzeitige kompetenzmäßige Zusammensetzung aufweist und diese Kompetenzbereiche seit dem Jahr 1995 auf die verschiedensten Bundesministerien verteilt waren.   

 

Frage 6:

Die in der Beantwortung der Fragen 1. bis 3. angeführten Vertragsformen werden in allen Bereichen des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend eingesetzt. Ausnahme bilden die Arbeitsleihverträge die ausschließlich in meinem Büro zur Anwendung kommen.

 

Frage 7:

Die Vertragswahl richtet sich einerseits nach den einschlägigen dienstrechtlichen Bestimmungen und Rechtsansprüchen, andererseits bilden unterschiedliche Vertragsmöglichkeiten eine höhere Flexibilität.

 

Frage 8:

Die Beantwortung dieser Frage ist nicht Gegenstand der Vollziehung.

 

Frage 9:

Grundsätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass es derzeit keinen Aufnahmestopp gibt. Einsparungsvorgaben werden in meinem Ressort durch interne Reformprozesse ausgeglichen.

 

Fragen 10 bis 12:

Die Beantwortung dieser Fragen ist nicht Gegenstand der Vollziehung.

 

 

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Dr. Andrea Kdolsky

Bundesministerin