2947/AB XXIII. GP
Eingelangt am 20.02.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0220-I/A/3/2007
Wien, am 20. Februar 2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 2956/J der Abgeordneten Schatz, Freundinnen und Freunde nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Fragen 1 bis 5:
Zum 1. Jänner 2008 existierten im Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend keine Freien Dienstverträge und es waren keine Werkverträge als arbeitsrechtliche Vertragsform abgeschlossen. Weiters gab es keine Bediensteten mit einer geringfügigen Beschäftigung.
Nachstehende Vertragsformen fanden zum 1. Jänner 2008 Anwendung:
Vertragsform |
Anzahl |
% der Gesamtanzahl |
Männlich |
Weiblich |
Teilzeitbeschäftigung |
84 |
15,65 |
5 |
79 |
Verwaltungspraktikum |
5 |
0,94 |
1 |
4 |
Arbeitsleihverträge |
6 |
1,12 |
5 |
1 |
Befristete Verträge |
24 |
4,47 |
4 |
20 |
Eine detailliertere Beantwortung der Fragen 1. bis 5. stellt einen zu hohen Verwaltungsaufwand dar.
Dies begründet sich insbesondere dadurch, dass mein Ressort mit 1. Mai 2003 gegründet wurde und erst seit 1. März 2007 die derzeitige kompetenzmäßige Zusammensetzung aufweist und diese Kompetenzbereiche seit dem Jahr 1995 auf die verschiedensten Bundesministerien verteilt waren.
Frage 6:
Die in der Beantwortung der Fragen 1. bis 3. angeführten Vertragsformen werden in allen Bereichen des Bundesministeriums für Gesundheit, Familie und Jugend eingesetzt. Ausnahme bilden die Arbeitsleihverträge die ausschließlich in meinem Büro zur Anwendung kommen.
Frage 7:
Die Vertragswahl richtet sich einerseits nach den einschlägigen dienstrechtlichen Bestimmungen und Rechtsansprüchen, andererseits bilden unterschiedliche Vertragsmöglichkeiten eine höhere Flexibilität.
Frage 8:
Die Beantwortung dieser Frage ist nicht Gegenstand der Vollziehung.
Frage 9:
Grundsätzlich möchte ich darauf hinweisen, dass es derzeit keinen Aufnahmestopp gibt. Einsparungsvorgaben werden in meinem Ressort durch interne Reformprozesse ausgeglichen.
Fragen 10 bis 12:
Die Beantwortung dieser Fragen ist nicht Gegenstand der Vollziehung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin