2949/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.02.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Der Rechnungshof

Anfragebeantwortung

die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Birgit Schatz, Kolleginnen und Kollegen haben
am 20. Dezember 2007 unter der Nr. 2966/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend „atypische und prekäre Beschäftigung im Rechnungshof" gerichtet.

Ich erlaube mir vorab auf die vom Rechungshof im Rahmen der Wissensbilanz
veröffentlichten Personalkennzahlen zu verweisen, die nach dem anerkannten
Wissensbilanzmodell von Koch und Schneider das „Humanvermögen“ des
Rechnungshofes darstellt und so weitgehend auch auf die im Rahmen der Anfrage
gestellten Fragen eingeht.

Die Wissensbilanz des Rechnungshofes steht unter www.rechnungshof.gv.at unter der
Rubrik „Berichte“ „Leistungsberichte“ zur Verfügung.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1), 2), 3) und 6)

Mit Stichtag 1. Jänner 2008 waren im Rechnungshof 23 Personen, das sind 7,7 % der
Beschäftigten des Rechnungshofes, teilzeitbeschäftigt. Davon sind eine Person
männlichen und 22 Personen weiblichen Geschlechts. Von diesen 23 Teilzeitkräften
waren zwölf im Unterstützungsdienst (Schreib- und Kanzleikräfte, Reinigungsdienst) und
elf im Prüfungsdienst tätig.

 

Weitere sechs Personen (2 % der Beschäftigten des Rechnungshofes), davon zwei
männlich und vier weiblich, sind derzeit befristet beschäftigt. Dies ist auf das einjährige
Probedienstverhältnis am Beginn der Tätigkeit im Rechnungshof zurückzuführen. Alle
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mit befristeten Dienstverträgen (befr. DV) waren im
Prüfungsdienst tätig.


Hinsichtlich des Alters bzw. Geburtsjahrganges sowie der höchsten abgeschlossenen
Ausbildung wird auf nachstehende Tabellen verwiesen:

 

Jahrgang

19..               49   56   57   58   59   62   63   64   65   66   68   69   70   72   73   74   75   76   79 Gesamt

Anzahl

Teilzeit         1     1     1     1      0    1     2     3     1     1     3     2     2     1     1      0    0     1     1          23

Anzahl

befr. DV                                      1                                1            1                   1      1    1                        6

Hochschule/

                               Pflichtschule      Handelsschule       Reifeprüfung      Universität       Gesamt

Anzahl

  Teilzeit                 1                             10                               5                             7                           23         

Anzahl

befr. DV                 0                             0                                0                             6                           6

Im Rechnungshof wurden keine Werkverträge in dienstnehmerähnlicher Vertragsform
abgeschlossen.

Die Gebäudereinigung, die Fernsprechvermittlung und teilweise Leistungen im IT-Bereich
werden durch Fremdfirmen abgedeckt. Der Rechnungshof hat daher weder Einfluss auf
noch weiterführende Informationen über Alter und Ausbildungsstand von bei diesen
Firmen beschäftigten Personen.

Weitere Arbeitsverhältnisse in den ebenfalls in der Anfrage erwähnten Vertragsformen
(freie Dienstverträge, geringfügige Beschäftigungen, Pratikas, Leiharbeitsverhältnisse)
bestanden mit 1. Jänner 2008 nicht.

Zu den Fragen 4) und 5)

Der Rechnungshof ersucht um Verständnis, dass von der Beantwortung dieser Fragen
wegen des damit verbundenen übermäßigen Zeit- und Verwaltungsaufwandes zur
Erhebung der notwendigen Daten Abstand genommen werden muss.

 

Zu Frage 7)

Die Möglichkeit zur Inanspruchnahme von besonderen Beschäftigungsverhältnissen ist
in den einschlägigen dienstrechtlichen Bestimmungen geregelt. Es bestehen diesbezüglich
zum Teil auch Rechtsansprüche der Dienstnehmerinnen und Dienstnehmer.

Darüber hinaus lagen den Teilzeitdienstverhältnissen im Rechnungshof entsprechende
Anträge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Grunde. Die Motivation hiefür war
überwiegend die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.


Neu aufgenommene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Prüferinnen und Prüfer) haben im
Rechnungshof ein Probejahr zu absolvieren. Aus diesem Grund werden mit ihnen
befristete Dienstverhältnisse zur Erprobung der Eignung (ein einjähriges
Probedienstverhältnis) abgeschlossen.

Zu Frage 8)

Der Rechnungshof verweist auf die diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen,
insbesondere auf das Bundes-Personalvertretungsgesetz (PVG).

Zu Frage 9)

Die für den Rechnungshof erforderlichen Planstellen sind im Stellenplan geregelt. Der
Rechnungshof findet mit den im Stellenplan geregelten Planstellen das Auslangen. Für
die Wahrnehmung der dem Rechnungshof verfassungsrechtlich übertragenen Aufgaben
ist die budgetäre Bedeckung erforderlich.