2950/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.02.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Der Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schatz, Freundinnen und Freunde haben
am 20. Dezember 2007 unter der Nr. 2952/J an mich eine schriftliche parlamenta-
rische Anfrage betreffend atypische und prekäre Beschäftigung im BKA gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 3 und 6:

Ø     Wie hoch ist die Anzahl der Freien Dienstverträge, der Werkverträge, der gering-
fügigen Beschäftigungen, der Teilzeitarbeitsverhältnisse, der Praktika, der Leihar-
beit und der befristeten Dienstvertr
äge, die derzeit im Bundeskanzleramt existie-
ren?

Ø     Wie viel Prozent gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten arbeiten in den
in Frage 1 genannten Arbeitsformen (bitte führen Sie die Angaben pro Vertrags-
kategorie an)?

Ø     Bitte führen Sie für jede der in Frage 1 genannten arbeitsrechtlichen Vertragsfor-
men jeweils die Gesamtzahlen der Beschäftigten, die über eine solche Vertrags-
form verfügen, getrennt nach Geschlecht, Alter und höchster abgeschlossener
Ausbildung an. Wie sieht die genaue Aufteilung je nach Kategorie aus?

Ø     In welchen Abteilungen und Bereichen sind die Beschäftigten mit einer der in
Frage 1 genannten Arbeitsform beschäftigt?

 

 

 

Die angefragten Daten zum Stichtag 1.1.2008 stellen sich wie folgt dar:

 

 

Anzahl

männlich

weiblich

Prozent

Freie Dienstverträge

27

10

17

3,5

Teilzeit

77

-

77

10

Verwaltungspraktika

4

1

3

0,5

Leiharbeit

13

9

4

1,7

Befristete Dienstverträge

26

4

22

3,4

Es wurden keine Werkverträge als arbeitsrechtliche Vertragsform abgeschlossen.

12 der in der Aufstellung angeführten freien Dienstnehmerinnen (davon drei weiblich
und neun männlich) sind geringfügig beschäftigt.

Die mit einer der in Frage 1 genannten Arbeitsformen Beschäftigten sind in allen Be-
reichen des Bundeskanzleramtes eingesetzt,.

Zu den Fragen 4 und 5:

Ø      Bitte führen Sie die gleichen Angaben von Frage 1-3 für die Jahre 1995 bis 2007
an. Wie haben sich atypische Vertragsformen in den letzten zwölf Jahren ent-
wickelt?

Ø      Wie lange ist die durchschnittliche Beschäftigtendauer bei der jeweiligen in Fra-
ge 1 genannten arbeitsrechtlichen Vertragsform?

Die Sachverhalte, auf die sich diese Frage bezieht, sind aus rechtlichen Gründen un-
terschiedlich gelagert, so dass auf die einzelnen Gruppen jeweils gesondert einge-
gangen werden muss:

a) Die Möglichkeit, VerwaltungspraktikantInnen zu beschäftigen, wurde erst mit der
2. Dienstrechtsnovelle 2005 geschaffen. 2005 wurden 11 Verwaltungspraktikanten
besch
äftigt, davon fünf männliche und sechs weibliche. Im Jahr 2006 wurden 8
VerwaltungspraktikantInnen beschäftigt, davon vier männliche und vier weibliche.
Im Jahr 2007 wurden 5 VerwaltungspraktikantInnen besch
äftigt, davon ein männ-
licher Praktikant und fünf weibliche.

 

b)  Freie Dienstnehmer werden im BKA seit April 2000 beschäftigt und zwar jeweils
zum Stichtag 1. Jänner wie folgt:

2000:   9 freie DN   (4 männlich/5 weiblich)

2001: 24 freie DN   (10 männlich/10 weiblich)

2002: 23 freie DN   (12 männlich/11 weiblich)

2003: 24 freie DN   (10 männlich/10 weiblich)

2004: 26 freie DN   (15 männlich/11 weiblich)

2005: 25 freie DN   (16 männlich/9 weiblich)

2006: 25 freie DN   (16 männlich/9 weiblich)

2007: 25 freie DN   (14 männlich/11 weiblich)

c)  Im Bundeskanzleramt werden Dienstverträge mit neu eintretenden Bediensteten
grunds
ätzlich befristet und Ansuchen der Bediensteten auf Teilzeitbeschäftigung
dem Gesetz entsprechend behandelt.

Zu Frage 7:

Ø       Worin besteht die vorwiegende Motivation zur Wahl solcher Beschäftigungsarten?
Seitens des Bundeskanzleramtes und seitens der Beschäftigten (bitte nennen Sie
konkrete Beispiele f
ür die vorwiegende Motivationslagen)?

Für den Fall der Teilzeitarbeit ergeben sich die Möglichkeiten der Inanspruchnahme
aus den einschl
ägigen dienstrechtlichen Bestimmungen, darunter sind auch solche,
bei denen Rechtsanspr
üche der Dienstnehmer bestehen (z.B. Mutterschutzgesetz,
Väter-Karenzgesetz). Diese sind in der Praxis die häufigsten Fälle.

Die Motivation für Verwaltungspraktika liegt in der qualitativ hochwertigen Ausbil-
dungsm
öglichkeit.

In den politischen Büros haben die Besonderheiten der Aufgabenstellung regelmäßig
zur Folge, dass die T
ätigkeit mit der Funktionsdauer des jeweiligen politischen Ent-
scheidungsträgers verbunden wird, sodass lediglich befristete Dienstverhältnisse ab-
geschlossen werden. Der Abschluss befristeter Dienstverh
ältnisse ergibt sich zudem
aus zwingenden rechtlichen Vorschriften (z.B. Ausschreibungsgesetz).

Die Motivation für die Begründung von Leiharbeitsverhältnissen ist vielfältig: Teilwei-
se handelt es sich um Personen, die ihr bisheriges Arbeitsverh
ältnis nicht aufgeben
und nur temporär im öffentlichen Dienst arbeiten wollen oder können, teilweise han-

delt es sich um Übergangskonstellationen, teilweise um Personal aus nachgeordne-
ten Bereichen auch anderer Ressorts.

Darüber hinaus besteht die Motivation zur Wahl der in Frage 1 angeführten Beschäf-
tigungsarten vorwiegend im Erfordernis der Abdeckung temporärer Spitzenbelastun-
gen sowie in einem h
öheren Maß an Flexibilität, die mit derartigen Beschäftigungs-
möglichkeiten einhergehen.


Zu Frage 8:

Ø       Wie sieht es mit der gewerkschaftlichen Vertretung dieser Beschäftigten aus?

Die Wahlberechtigung bei den Personalvertretungswahlen ist je nach genannter
Besch
äftigungskategorie gleich wie im privaten Arbeitsrecht geregelt. So sind etwa
Teilzeitbeschäftigte bei den Personalvertretungswahlen wahlberechtigt. Was die
Vertretung dieser Bediensteten durch den österreichischen Gewerkschaftsbund
betrifft, steht diese jedem der genannten Gruppen offen. Dies stellt allerdings keinen
Gegenstand der Vollziehung dar.

Zu Frage 9:

Ø       Wie wird im Bundeskanzleramt in Bezug auf die Arbeitsbewältigung der Aufnah-
mestopp im Öffentlichen Dienst ausgeglichen?

In jenen Fällen, in denen aufgrund der quantitativen Zielvorgaben der
Bundesregierung zur Personaleinsparung im Bundesdienst eine Nachbesetzung
nicht möglich ist, wird durch effizienzsteigernde organisatorische Maßnahmen, durch
interne Personalumschichtungen und durch Personalentwicklungs- und
Qualifizierungsma
ßnahmen ein Ausgleich erreicht.