2950/AB XXIII. GP
Eingelangt am 20.02.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Der Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Schatz, Freundinnen und Freunde
haben
am
20. Dezember 2007 unter der Nr. 2952/J an mich eine schriftliche parlamenta-
rische Anfrage
betreffend atypische und prekäre
Beschäftigung im BKA gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 3 und 6:
Ø
Wie hoch ist die Anzahl der Freien Dienstverträge, der
Werkverträge, der gering-
fügigen Beschäftigungen, der Teilzeitarbeitsverhältnisse, der Praktika, der Leihar-
beit und der befristeten Dienstverträge, die
derzeit im Bundeskanzleramt existie-
ren?
Ø
Wie viel Prozent gemessen an der Gesamtzahl der Beschäftigten
arbeiten in den
in Frage 1 genannten Arbeitsformen (bitte führen Sie die
Angaben pro Vertrags-
kategorie an)?
Ø
Bitte führen Sie für jede der in
Frage 1 genannten arbeitsrechtlichen Vertragsfor-
men jeweils die Gesamtzahlen der Beschäftigten, die über eine
solche Vertrags-
form verfügen, getrennt nach Geschlecht, Alter und höchster
abgeschlossener
Ausbildung an.
Wie sieht die genaue Aufteilung je nach Kategorie aus?
Ø
In welchen Abteilungen und Bereichen sind die Beschäftigten mit
einer der in
Frage 1 genannten Arbeitsform beschäftigt?
Die angefragten Daten zum Stichtag 1.1.2008 stellen sich wie folgt dar:
|
Anzahl |
männlich |
weiblich |
Prozent |
Freie Dienstverträge |
27 |
10 |
17 |
3,5 |
Teilzeit |
77 |
- |
77 |
10 |
Verwaltungspraktika |
4 |
1 |
3 |
0,5 |
Leiharbeit |
13 |
9 |
4 |
1,7 |
Befristete Dienstverträge |
26 |
4 |
22 |
3,4 |
Es wurden keine Werkverträge als arbeitsrechtliche Vertragsform abgeschlossen.
12 der in der Aufstellung angeführten freien
Dienstnehmerinnen (davon drei weiblich
und neun männlich) sind geringfügig beschäftigt.
Die mit einer der in Frage 1 genannten Arbeitsformen
Beschäftigten sind in allen Be-
reichen
des Bundeskanzleramtes eingesetzt,.
Zu den Fragen 4 und 5:
Ø
Bitte führen Sie die gleichen Angaben von Frage 1-3 für die Jahre
1995 bis 2007
an. Wie haben sich atypische Vertragsformen in den letzten zwölf Jahren ent-
wickelt?
Ø
Wie lange ist die durchschnittliche Beschäftigtendauer
bei der jeweiligen in Fra-
ge 1 genannten
arbeitsrechtlichen Vertragsform?
Die
Sachverhalte, auf die sich diese Frage bezieht, sind aus rechtlichen Gründen un-
terschiedlich gelagert, so dass auf die
einzelnen Gruppen jeweils gesondert einge-
gangen werden muss:
a) Die Möglichkeit,
VerwaltungspraktikantInnen zu beschäftigen, wurde erst mit der
2.
Dienstrechtsnovelle 2005 geschaffen. 2005 wurden 11 Verwaltungspraktikanten
beschäftigt, davon fünf männliche und
sechs weibliche. Im Jahr 2006 wurden 8
VerwaltungspraktikantInnen
beschäftigt, davon vier männliche und vier weibliche.
Im Jahr 2007 wurden 5 VerwaltungspraktikantInnen
beschäftigt, davon ein männ-
licher Praktikant und
fünf weibliche.
b) Freie Dienstnehmer
werden im BKA seit April 2000 beschäftigt und
zwar jeweils
zum Stichtag 1. Jänner wie folgt:
2000: 9 freie DN (4 männlich/5 weiblich)
2001: 24 freie DN (10 männlich/10 weiblich)
2002: 23 freie DN (12 männlich/11 weiblich)
2003: 24 freie DN (10 männlich/10 weiblich)
2004: 26 freie DN (15 männlich/11 weiblich)
2005: 25 freie DN (16 männlich/9 weiblich)
2006: 25 freie DN (16 männlich/9 weiblich)
2007: 25 freie DN (14 männlich/11 weiblich)
c) Im Bundeskanzleramt
werden Dienstverträge mit neu eintretenden Bediensteten
grundsätzlich befristet und Ansuchen der Bediensteten auf
Teilzeitbeschäftigung
dem Gesetz
entsprechend behandelt.
Zu Frage 7:
Ø Worin besteht
die vorwiegende Motivation zur Wahl solcher Beschäftigungsarten?
Seitens des
Bundeskanzleramtes und seitens der Beschäftigten (bitte nennen Sie
konkrete Beispiele für die vorwiegende Motivationslagen)?
Für den Fall der Teilzeitarbeit ergeben sich die Möglichkeiten
der Inanspruchnahme
aus den einschlägigen dienstrechtlichen Bestimmungen,
darunter sind auch solche,
bei denen Rechtsansprüche der Dienstnehmer bestehen (z.B.
Mutterschutzgesetz,
Väter-Karenzgesetz). Diese sind in der
Praxis die häufigsten Fälle.
Die Motivation für Verwaltungspraktika liegt in der qualitativ
hochwertigen Ausbil-
dungsmöglichkeit.
In den
politischen Büros haben die Besonderheiten der
Aufgabenstellung regelmäßig
zur Folge, dass die Tätigkeit mit
der Funktionsdauer des jeweiligen politischen Ent-
scheidungsträgers verbunden wird, sodass lediglich
befristete Dienstverhältnisse ab-
geschlossen werden. Der Abschluss befristeter Dienstverhältnisse ergibt sich zudem
aus zwingenden rechtlichen Vorschriften (z.B. Ausschreibungsgesetz).
Die
Motivation für die Begründung von Leiharbeitsverhältnissen ist vielfältig: Teilwei-
se handelt es sich um Personen, die ihr
bisheriges Arbeitsverhältnis nicht aufgeben
und
nur temporär im öffentlichen Dienst arbeiten wollen oder
können,
teilweise han-
delt es sich um Übergangskonstellationen, teilweise um
Personal aus nachgeordne-
ten Bereichen auch
anderer Ressorts.
Darüber hinaus besteht die Motivation zur
Wahl der in Frage 1 angeführten Beschäf-
tigungsarten
vorwiegend im Erfordernis der Abdeckung temporärer Spitzenbelastun-
gen sowie in einem höheren Maß an Flexibilität, die mit
derartigen Beschäftigungs-
möglichkeiten einhergehen.
Zu Frage 8:
Ø Wie sieht es mit der gewerkschaftlichen Vertretung dieser Beschäftigten aus?
Die Wahlberechtigung bei den Personalvertretungswahlen ist
je nach genannter
Beschäftigungskategorie gleich wie im privaten Arbeitsrecht
geregelt. So sind etwa
Teilzeitbeschäftigte bei
den Personalvertretungswahlen wahlberechtigt. Was die
Vertretung
dieser Bediensteten durch den österreichischen Gewerkschaftsbund
betrifft, steht diese
jedem der genannten Gruppen offen. Dies stellt allerdings keinen
Gegenstand der Vollziehung dar.
Zu Frage 9:
Ø Wie wird im
Bundeskanzleramt in Bezug auf die Arbeitsbewältigung der
Aufnah-
mestopp im Öffentlichen Dienst ausgeglichen?
In jenen Fällen, in denen aufgrund der
quantitativen Zielvorgaben der
Bundesregierung
zur Personaleinsparung im Bundesdienst eine Nachbesetzung
nicht möglich ist, wird durch effizienzsteigernde
organisatorische Maßnahmen, durch
interne Personalumschichtungen und durch
Personalentwicklungs- und
Qualifizierungsmaßnahmen
ein Ausgleich erreicht.