2951/AB XXIII. GP
Eingelangt am 20.02.2008
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BM für Inneres
Anfragebeantwortung
Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.
Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Die Abgeordneten zum Nationalrat Schatz, Freundinnen und Freunde haben am 20. Dezember 2007 unter der Nr. 2957/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „atypische und prekäre Beschäftigung im Öffentlichen Sektor und in den ausgelagerten Bereichen“ gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Im Hinblick auf eine übersichtliche Darstellungsweise habe ich mir erlaubt, die Beantwortung der Anfragepunkte 1 bis 3 sowie 6 auf aktive und arbeitnehmerähnliche Arbeitsverhältnisse zu beschränken und zum Stichtag 1. Jänner 2008 für den Bereich der BM.I-Zentralstelle in Tabellenform zusammenzufassen.
|
Anzahl |
männlich |
weiblich |
Prozent |
Freie Dienstverträge |
17 |
3 |
14 |
0,5 |
Geringfügige Beschäftigungen |
0 |
0 |
0 |
0,0 |
Teilzeitarbeitsverhältnisse |
145 |
19 |
126 |
4,8 |
(Verwaltungs-)Praktika |
4 |
1 |
3 |
0,1 |
Leiharbeit(sverhältnisse) |
22 |
9 |
13 |
0,7 |
Befristete Dienstverträge |
66 |
23 |
43 |
2,2 |
In meinem Bundesministerium wurden keine Werkverträge als arbeitsrechtliche Vertragsform abgeschlossen.
Die angeführten Beschäftigten werden in allen Bereichen des Ministeriums gleichermaßen eingesetzt.
Ich habe mir - im Hinblick auf den zu erwartenden Verwaltungsaufwand erlaubt - von der Beantwortung der darüber hinausgehenden Anfragenaspekte Abstand zu nehmen.
Zu den Fragen 4 und 5:
Eine detaillierte Darstellung der angefragten historischen Daten bzw. Entwicklungen wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden bzw. würde die Durchsicht sämtlicher Personalunterlagen der in diesem Zeitraum beschäftigten Personen bedingen. Ich habe mir daher erlaubt, auf die einzelnen Vertragsformen nur insoweit gesondert einzugehen, als relevante Daten im Wege von SAP (bzw. PIS) erhoben werden konnten.
Freie DienstnehmerInnen wurden im Bundesministerium für Inneres (seit 1997) jeweils zum Stichtag 1. Jänner wie folgt beschäftigt:
Stichtag 1.1. |
Anzahl |
männlich |
weiblich |
1997 |
28 |
11 |
17 |
1998 |
72 |
32 |
40 |
1999 |
169 |
80 |
89 |
2000 |
174 |
88 |
86 |
2001 |
198 |
101 |
97 |
2002 |
47 |
30 |
17 |
2003 |
28 |
14 |
14 |
2004 |
158 |
66 |
92 |
2005 |
33 |
16 |
17 |
2006 |
8 |
3 |
5 |
2007 |
13 |
3 |
10 |
Mit neu eintretenden MitarbeiterInnen werden Dienstverträge grundsätzlich befristet abgeschlossen und Ansuchen auf Teilzeitbeschäftigung dem Gesetz entsprechend gewährt.
Die Möglichkeit zur Beschäftigung von VerwaltungspraktikantInnen wurde erst 2005 eingeräumt und stellt sich im Bundesministerium für Inneres wie folgt dar:
Stichtag 1.1. |
Anzahl |
männlich |
weiblich |
2005 |
11 |
8 |
3 |
2006 |
5 |
3 |
2 |
2007 |
0 |
0 |
0 |
Zu Frage 7:
Die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigungen lassen sich aus den einschlägigen dienstrechtlichen Bestimmungen – bei denen ein Rechtsanspruch des Dienstnehmers besteht (z.B. Mutterschutzgesetz, Väter-Karenzgesetz, …) – ableiten.
Ebenso besteht aufgrund der hochwertigen Ausbildungsmöglichkeiten regelmäßig Interesse an Praktika.
Die besonderen Aufgabenstellungen bzw. gesetzlichen Rahmenbedingungen in den politischen Büros bedingen Beschäftigungsverhältnisse, die auf die Funktionsdauer der jeweiligen Entscheidungsträger abgestimmt sind, sodass lediglich befristete Dienstverhältnisse eingegangen werden. Der Abschluss befristeter Dienstverhältnisse ergibt sich darüber hinaus aus zwingenden rechtlichen Vorschriften (z.B. Ausschreibungsgesetz).
Die Motivation zur Begründung von Leiharbeitsverhältnissen resultiert zum Teil aus dem Umstand, dass die bisherigen Arbeitsverhältnisse nicht aufgegeben werden können/wollen bzw. nur ein temporär beschränktes Beschäftigungsinteresse besteht. Teilweise handelt es sich um Übergangsarbeitsverhältnisse bzw. um Personal aus nachgeordneten Bereichen oder anderen Bundesdienststellen.
Eine Motivation zur Wahl der bezeichneten Beschäftigungsarten besteht darüber hinaus aus einer höheren individuellen Flexibilität bzw. gründet in dem Erfordernis der Abdeckung von Spitzenarbeitsbelastungen.
Die Motivation seitens der Beschäftigten stellt nur bedingt einen Gegenstand der Vollziehung dar, zumal sie einer freien Gestaltung beziehungsweise Disposition zugänglich ist.
Zu Frage 8:
Die gewerkschaftliche Vertretung dieser Beschäftigten stellt keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres dar.
Zu Frage 9:
Es gibt keinen Aufnahmestopp im Öffentlichen Dienst.
Zu Frage 10, 11 und 12:
Die Frageninhalte betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung.