2951/AB XXIII. GP

Eingelangt am 20.02.2008
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BM für Inneres

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer
Parlament

1017 Wien     

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Schatz, Freundinnen und Freunde haben am                20. Dezember 2007 unter der Nr. 2957/J an mich eine schriftliche parlamentarische Anfrage betreffend „atypische und prekäre Beschäftigung im Öffentlichen Sektor und in den ausgelagerten Bereichen“ gerichtet.

 

Diese Anfrage beantworte ich nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:

 

Im Hinblick auf eine übersichtliche Darstellungsweise habe ich mir erlaubt, die Beantwortung der Anfragepunkte 1 bis 3 sowie 6 auf aktive und arbeitnehmerähnliche Arbeitsverhältnisse zu beschränken und zum Stichtag 1. Jänner 2008 für den Bereich der BM.I-Zentralstelle in Tabellenform zusammenzufassen.

 

 

Anzahl

männlich

weiblich

Prozent

Freie Dienstverträge

17

3

14

0,5

Geringfügige Beschäftigungen

0

0

0

0,0

Teilzeitarbeitsverhältnisse

145

19

126

4,8

(Verwaltungs-)Praktika

4

1

3

0,1

Leiharbeit(sverhältnisse)

22

9

13

0,7

Befristete Dienstverträge

66

23

43

2,2

In meinem Bundesministerium wurden keine Werkverträge als arbeitsrechtliche Vertragsform abgeschlossen.

Die angeführten Beschäftigten werden in allen Bereichen des Ministeriums gleichermaßen eingesetzt.

 

Ich habe mir - im Hinblick auf den zu erwartenden Verwaltungsaufwand erlaubt - von der Beantwortung der darüber hinausgehenden Anfragenaspekte Abstand zu nehmen.

 

Zu den Fragen 4 und 5:

Eine detaillierte Darstellung der angefragten historischen Daten bzw. Entwicklungen wäre mit einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand verbunden bzw. würde die Durchsicht sämtlicher Personalunterlagen der in diesem Zeitraum beschäftigten Personen bedingen. Ich habe mir daher erlaubt, auf die einzelnen Vertragsformen nur insoweit gesondert einzugehen, als relevante Daten im Wege von SAP (bzw. PIS) erhoben werden konnten.

 

Freie DienstnehmerInnen wurden im Bundesministerium für Inneres (seit 1997) jeweils zum Stichtag 1. Jänner wie folgt beschäftigt:

 

Stichtag 1.1.

Anzahl

männlich

weiblich

1997

28

11

17

1998

72

32

40

1999

169

80

89

2000

174

88

86

2001

198

101

97

2002

47

30

17

2003

28

14

14

2004

158

66

92

2005

33

16

17

2006

8

3

5

2007

13

3

10

 

 

Mit neu eintretenden MitarbeiterInnen werden Dienstverträge grundsätzlich befristet abgeschlossen und Ansuchen auf Teilzeitbeschäftigung dem Gesetz entsprechend gewährt.

 

Die Möglichkeit zur Beschäftigung von VerwaltungspraktikantInnen wurde erst 2005 eingeräumt und stellt sich im Bundesministerium für Inneres wie folgt dar:

 

Stichtag 1.1.

Anzahl

männlich

weiblich

2005

11

8

3

2006

5

3

2

2007

0

0

0

Zu Frage 7:

Die Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Teilzeitbeschäftigungen lassen sich aus den einschlägigen dienstrechtlichen Bestimmungen – bei denen ein Rechtsanspruch des Dienstnehmers besteht   (z.B. Mutterschutzgesetz, Väter-Karenzgesetz, …) – ableiten.

 

Ebenso besteht aufgrund der hochwertigen Ausbildungsmöglichkeiten regelmäßig Interesse an Praktika.

 

Die besonderen Aufgabenstellungen bzw. gesetzlichen Rahmenbedingungen in den politischen Büros bedingen Beschäftigungsverhältnisse, die auf die Funktionsdauer der jeweiligen Entscheidungsträger abgestimmt sind, sodass lediglich befristete Dienstverhältnisse eingegangen werden. Der Abschluss befristeter Dienstverhältnisse ergibt sich darüber hinaus aus zwingenden rechtlichen Vorschriften (z.B. Ausschreibungsgesetz).

 

Die Motivation zur Begründung von Leiharbeitsverhältnissen resultiert zum Teil aus dem Umstand, dass die bisherigen Arbeitsverhältnisse nicht aufgegeben werden können/wollen bzw. nur ein temporär beschränktes Beschäftigungsinteresse besteht. Teilweise handelt es sich um Übergangsarbeitsverhältnisse bzw. um Personal aus nachgeordneten Bereichen oder anderen Bundesdienststellen.

 

Eine Motivation zur Wahl der bezeichneten Beschäftigungsarten besteht darüber hinaus aus einer höheren individuellen Flexibilität bzw. gründet in dem Erfordernis der Abdeckung von Spitzenarbeitsbelastungen.

 

Die Motivation seitens der Beschäftigten stellt nur bedingt einen Gegenstand der Vollziehung dar, zumal sie einer freien Gestaltung beziehungsweise Disposition zugänglich ist.

 

Zu Frage 8:

Die gewerkschaftliche Vertretung dieser Beschäftigten stellt keinen Gegenstand der Vollziehung des Bundesministeriums für Inneres dar.

 

Zu Frage 9:

Es gibt keinen Aufnahmestopp im Öffentlichen Dienst.

 

Zu Frage 10, 11 und 12:

Die Frageninhalte betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung.