2953/AB XXIII. GP
Eingelangt am 20.02.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Der Bundeskanzler
Anfragebeantwortung
Die Abgeordneten zum Nationalrat Wöginger,
Kolleginnen und Kollegen haben am
20.
Dezember 2007 unter der Nr. 2967/J an mich eine schriftliche parlamentarische
Anfrage betreffend
verschwenderische Inseratenschaltungen von SPÖ Ministern und
Staatssekretären gerichtet.
Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:
Zu den Fragen 1 bis 20:
Ø Wo und wann und wie wurde das
angesprochene Inserat geschaltet? (Diese Frage
bitte nach folgenden Kriterien beantworten:
a) Medium, b) Datum, c) Seite des Er-
scheinens der Annonce, d) Satzspiegel
(B x H in mm), e) Kosten, f) Platzierungs-
zuschläge, g) Rabatte, h) Mehrkosten durch Farbdruck
gegenüber Schwarz-weiß
Druck, i)
Inhalt des Inserates).
Ø Wie hoch sind die Gesamtkosten für das Schalten der Inserate bisher?
Ø
In welchen
Medien und an welchen Tagen wird die gegenständliche Annonce noch
geschaltet werden?
Ø Welche Kosten werden dafür noch entstehen?
Ø
Wie hoch werden am Ende der Kampagne die Gesamtkosten für die
Einschaltun-
gen sein?
Ø Von wem wurde diese Inseratenkampagne beschlossen?
Ø Wann wurde diese Inseratenkampagne beschlossen?
Ø
Wer hat die Inserate gestaltet bzw. welche Werbeagentur, Medienagentur
oder
selbständige Werbeberater oder Werbemittler wurden
mit dieser Kampagne be-
auftragt?
Ø Wie hoch ist bzw. war das Honorar für die beauftragte Agentur?
Ø Gab es eine Ausschreibung für die Erstellung der Inserate?
Ø Wenn ja, wann ist die Ausschreibung für die Erstellung der Inserate erfolgt?
Ø Wer hat sich an dieser Ausschreibung beteiligt?
Ø Wo wurde diese Ausschreibung bekannt gemacht?
Ø Wer hat den Auftrag vergeben?
Ø
Wer waren im Falle einer Wettbewerbspräsentation die
eingeladenen Agenturen
oder selbständigen
Berater/Mittler?
Ø
Wenn die Auftragsvergabe nicht aufgrund einer Wettbewerbspräsentation
erfolg-
te: aufgrund welcher Gründe erfolgte sie
dann?
Ø Wie lautete die Begründung für den Bestbieter?
Ø Wie hoch ist das Gesamtbudget für diese Werbeaktion?
Ø Aus welchem Budget werden die Kosten für diese Inserate bezahlt?
Ø Wie viele Mitarbeiterinnen betreuen diese und wie werden diese entlohnt?
Ich verweise auf die Beantwortung der Parlamentarischen
Anfrage 2968/J durch den
Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz.
Zu den Fragen 21 und 22:
Ø
Im Bericht des Rechnungshofes ( Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund
2005/13, III-187 dB, S 31 ff) im Kapitel „Richtlinien für staatliche
Informations- und
Werbemaßnahmen“ werden vom Rechnungshof
Kriterien hinsichtlich der Grund-
sätze für
Informations- und Werbemaßnahmen der
Bundesregierung bzw. ein-
zelner Bundesminister festgeschrieben:
a)
Wurden generelle Regelungen für die Öffentlichkeitsarbeit
bzw. die Informati-
ons- und Werbemaßnahmen der
Bundesminister und Staatsekretäre gemäß der
Empfehlung des Rechnungshofes erstellt und auf die gegenständliche
Inseraten-
Kampagne angewendet?
b) Wenn ja, welche?
c) Wenn nein, warum nicht?
d)
Wurden
zum Nachweis der Wirksamkeit der gegenständlichen Werbemaßnah-
me geeignete Formen der Evaluierung bereits
in die Ausschreibungsbedingungen
aufgenommen?
e) Wenn ja, welche?
f) Wenn nein, warum nicht?
Die vom Rechnungshof erstatteten Vorschläge für eine
generelle Regelung für die
Öffentlichkeitsarbeit
und die Informationsmaßnahmen der Bundesregierung wurden
vom
Bundeskanzleramt ebenso wie entsprechende Richtlinien in anderen europäi-
schen
Ländern einer
Prüfung
unterzogen.
Derzeit beginnen Gespräche mit den
anderen Bundesministerien um eine einheitli-
che
Vorgangsweise festzulegen.