296/AB XXIII. GP
Eingelangt am 30.03.2007
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung
DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0008-Pr 1/2007
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 288/J-NR/2007
Die Abgeordneten zum Nationalrat Ing. Norbert Hofer und Kollegen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Ausbrüche aus Justizanstalten“ gerichtet.
Ich beantworte die Anfrage wie folgt:
Eine elektronische Datenerfassung im Strafvollzug steht erst seit der im Jahr 2000 eingeführten Integrierten Vollzugs Verwaltung (IVV) zur Verfügung. Die Beantwortung der Anfrage bezieht sich daher auf den Zeitraum 2000 bis 2006. Die abgefragten Informationen sind aus den händisch geführten Statistischen Aufzeichnungen vor 2000 nicht in geeigneter Form herauszulesen und müssten erst mit hohem Aufwand recherchiert werden. Überdies folgt die Datenerhebung erst seit dem Jahr 2000 der vom Europarat zu Grunde gelegten Definition des „Ausbruches“.
Ich möchte darauf hinweisen, dass die weit überwiegende Mehrzahl der im Folgenden angeführten Insassen wieder in die Gewahrsame der österreichischen Justizanstalten zurückgeführt werden konnte.
Die einzelnen Fragen beantworte ich wie folgt:
Zu 1:
Insgesamt sind 16 Strafgefangene, die die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, in den Jahren 2000 bis 2006 ausgebrochen (und zwar aus den Justizanstalten Graz Jakomini 4; Wien Favoriten, Schwarzau, Hirtenberg und Gerasdorf jeweils 2; Innsbruck, Linz, Suben und Wiener Neustadt jeweils 1).
Zu 2:
Insgesamt sind 29 Strafgefangene ohne österreichische Staatsbürgerschaft in den Jahren 2000 bis 2006 ausgebrochen (und zwar aus den Justizanstalten Hirtenberg 6, Gerasdorf und Ried jeweils 3, Sonnberg, Göllersdorf und Eisenstadt jeweils 2, Feldkirch, Wien Favoriten, Garsten, Innsbruck, Wien Josefstadt, Graz Karlau, Korneuburg, Krems, Suben, Schwarzau und Sankt Pölten jeweils 1).
Zu 3:
In den Jahren 2000 bis 2006 sind zwei Untersuchungshäftlinge mit österreichischer Staatsbürgerschaft ausgebrochen, und zwar jeweils einer aus den Justizanstalten Steyr und Wels.
Zu 4:
In den Jahren 2000 bis 2006 sind 13 Untersuchungshäftlinge ohne österreichische Staatsbürgerschaft ausgebrochen (und zwar aus den Justizanstalten Wels und St. Pölten jeweils 3, Korneuburg und Wien Josefstadt jeweils 2, Ried, Linz und Eisenstadt jeweils 1).
Zu 5:
In den Jahren 2000 bis 2006 war unter „sonstige Gefangene“ und „Verwaltungsgefangene“ mit österreichischer Staatsbürgerschaft ein Ausbruch aus der Justizanstalt Steyr zu verzeichnen.
Zu 6:
In den Jahren 2000 bis 2006 waren unter „sonstige Gefangene“ und „Verwaltungsgefangene“ ohne österreichische Staatsbürgerschaft drei Ausbrüche (aus den Justizanstalten Eisenstadt, Klagenfurt und Ried) zu verzeichnen.
Zu 7:
In den Jahren 2000 bis 2006 ist eine im Maßnahmenvollzug untergebrachte Person mit österreichischer Staatsbürgerschaft aus der Justizanstalt Innsbruck ausgebrochen.
Zu 8:
In den Jahren 2000 bis 2006 ist kein im Maßnahmenvollzug untergebrachter Insasse ohne österreichische Staatsbürgerschaft aus einer Justizanstalt ausgebrochen.
Zu 9:
Von den im angefragten Zeitraum betriebenen 29 Justizanstalten (inkl. Wien Erd-berg) befanden sich 26 in Wohngebieten, 2 angrenzend (JA Göllersdorf und JA Sonnberg) und eine außerhalb (Justizanstalt Innsbruck).
. März 2007
(Dr. Maria Berger)