2963/AB XXIII. GP

Eingelangt am 21.02.2008
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BM für Wissenschaft und Forschung

Anfragebeantwortung

 

 

 

 

 

 

                                                                                                                                                         BMWF-10.000/259-C/FV/2007

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

 

 

 

Wien, 20. Februar 2008

 

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 2977/J-NR/2007 betreffend Frauenanteil in
Universitätsgremien, die die Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen am 21. Dezember 2007 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Die Beantwortung bezieht sich auf das Datum der Anfrage und damit auf die im März aus-laufende Funktionsperiode. Mit heutigem Datum können wir Ihnen mitteilen, dass der Frauenanteil aller von der Bundesregierung neu nominierten Universitätsräte 77,5 % beträgt.

 

Zu Frage 1:

Unter den von der Bundesregierung für die derzeitige Funktionsperiode (bis März 2008) entsandten Mitglieder in den Universitätsrat der Medizinischen Universitäten Wien, Graz und Innsbruck sind auch Frauen vertreten. Die Mitglieder im Einzelnen:

 


Medizinische Universität Innsbruck:    Univ.-Prof. Dr. Günther Bonn, A.o. Univ.-Prof. Dr. Gabriele              Fischer, Prof. Dr. Freyja-Maria Smolle-Jüttner;

Medizinische Universität Graz:           Prof. Dr. Ulrich Amon, Univ.-Prof. Dr. Martha Eibl,

                                                            Univ.-Prof. Dr. Franz Marhold; Univ.-Prof. Dr. Hildegund

                                                            Piza;

Medizinische Universität Wien:           Univ.-Prof. Dr. Reingard Aigner, Univ.-Prof. Dr. Horst
                                                            Seidler

 

Zu Fragen 2 und 3:

Die Nominierung der Mitglieder der Universitätsräte für die zweite Funk-tionsperiode durch die Senate hat gezeigt, dass im Hinblick auf die Nominierung von weiblichen Mitgliedern bedauerlicherweise noch erheblicher Handlungsbedarf besteht. So haben die Senate von insgesamt 8 Universitäten keine weiblichen Mitglieder in den Universitätsrat nominiert. Dies kann nicht daran liegen, dass in Österreich keine oder zu wenig weibliche Exzellenz vorhanden ist. Mein Anliegen ist es daher, den Universitäten – und in diesem Fall speziell den Senaten – zu vermitteln, dass ein Verzicht auf weibliche Mitglieder und ihr Know-how nicht nur ein Brachliegen von Ressourcen bedeutet, sondern auch mit dem Image als moderne, zeitgemäße Universität nicht in Einklang steht.

 

Mein Ziel ist es, durch eine entsprechende Novellierung des Universitätsgesetzes 2002 ausdrücklich zu gewährleisten, dass in Zukunft in den Universitätsräten weibliche und männliche Mitglieder nominiert werden.

 

Zu Frage 4:

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wird bei den Personenvorschlägen auf eine gesamtheitlich ausgewogene Verteilung von geeigneten Frauen und Männern in den Universitätsräten achten.

 

Zu Frage 5:

Im Zuge der Umsetzung der Leistungsvereinbarungen und der Weiterentwicklung der
Steuerungsinstrumente des Universitätsgesetzes 2002 wird auf die Erhöhung des Frauenanteils in Führungspositionen und in weiterer Folge auch auf die geschlechterparitätische Zusammensetzung universitärer Gremien besonders geachtet.

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung beobachtet mit dem Instrument
Gender Monitoring im Rahmen des Datawarehouse uni:data die Verteilung von Frauen und Männern in universitären Funktionen sowie in allen Personalkategorien. Es erscheint mir weiterhin unabdingbar, die Umsetzung der Frauenförderpläne an den Universitäten nicht nur zu beobachten, sondern auch durch Anreizprogramme, wie z.B. excellentia, zu unterstützen.

 

 

Der Bundesminister:

Dr. Johannes Hahn e.h.