2965/AB XXIII. GP
Eingelangt am 25.02.2008
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BM für Gesundheit, Familie und Jugend
Anfragebeantwortung

Frau
Präsidentin des Nationalrates
Maga. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
GZ: BMGFJ-11001/0003-I/A/3/2008
Wien, am 22. Februar 2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Ich beantworte die an mich gerichtete schriftliche parlamentarische
Anfrage Nr. 3109/J der Abgeordneten Mag. Johann Maier und GenossInnen nach den mir vorliegenden Informationen wie folgt:
Frage 1:
Laut Krebsstatistik der Statistik Austria aus dem Jahr 2004 (dies ist die aktuell zur Verfügung stehende Statistik) liegt die Krebsinzidenz bei malignem Melanom bei 1169 Fällen. Die Mortalitätsrate im Jahr 2004 beträgt 278.
Frage 2:
Gemäß einer telefonischen Rückfrage bei Herrn Univ.Prof. Dr. Hönigsmann, Vorstand der Univ.Klinik für Dermatologie, Wien, sind rund 90 % aller Hautkrebsfälle auf UV-Sonnenbestrahlung zurückzuführen.
Fragen 3 und 4:
Es existieren keine brauchbaren europäischen Statistiken zu diesen Fragestellungen; bekanntlich korrelieren die Melanominzidenzen mit der Verteilung der jeweiligen Hauttypen in den Populationen entsprechend den klimatischen Verhältnissen.
Frage 5:
Sonnenschutzmittel werden im Zuge von Schwerpunktaktionen sowie routinemäßig im Rahmen des Proben- und Revisionsplanes beprobt und geprüft. Schwerpunktaktionen betreffend Sonnenschutzmittel fanden im Jahr 2003 und 2007 statt, für das Jahr 2008 ist ebenfalls eine Schwerpunktaktion vorgesehen.
Fragen 6 und 7:
Die beprobten Sonnenschutzmittel und im Besonderen die Angaben betreffend den Lichtschutzfaktor wurden durch die AGES mittels einer Screeningmethode und zur Bestätigung von Verdachtsfällen mit der „International Sun Protection Test Method“ überprüft. Keines der begutachteten Sonnenschutzmittel musste aufgrund falscher Angabe des Lichtschutzfaktors (LSF) als gesundheitschädlich beurteilt werden.
Fragen 8 und 9:
Die in Rede stehenden neuen Kennzeichnungselemente für kosmetische Mittel sind nicht rechtsverbindlich, sondern stellen lediglich eine Empfehlung der Kommission für eine verbesserte Verbraucherinformation „über die Wirksamkeit von Sonnenschutzmitteln und diesbezügliche Herstellerangaben“ dar.
An dieser Initiative der Europäischen Kommission waren Hersteller von Sonnenschutzmitteln maßgeblich beteiligt, sodass davon ausgegangen werden kann, dass hier eine breite Akzeptanz herrscht.
Die genannte Empfehlung der EU-Kommission ist in das überarbeitete Codex-Kapitel „Sonnenschutzmittel“ eingeflossen. Weiters wurde das von der Europäischen Kommission in einer diesbezüglichen Pressekampagne zur Verfügung gestellte Informationsmaterial in Form eines Infofolders sowohl für die Hersteller als auch für die Konsument/inn/en auf der Homepage des BMGFJ zugänglich gemacht.
Frage 10:
Die Kennzeichnung kosmetischer Mittel ist in der Kosmetikkennzeichnungs-verordnung geregelt, die in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit fällt.
Im Fall der Nichteinhaltung der allgemeinen Anforderungen an kosmetische Mittel, wie insbesondere bei Verwendung zur Irreführung geeigneter Angaben, liegt jedoch ein Verstoß gegen § 18 LMSVG vor und es kommen die entsprechenden Strafbestimmungen dieses Gesetzes zur Anwendung.
Frage 11:
Im Rahmen der Codex-Unterkommission Kosmetische Mittel wurde vom BMGFJ ein auf freiwilliger Basis beruhendes Cosmetovigilancesystem eingerichtet. In den Jahren 2006 und 2007 wurde keine unerwünschte Nebenwirkung von Sonnenschutzmitteln erfasst.
Fragen 12 und 13:
Am 5. Februar legte die Europäische Kommission einen Vorschlag für eine Überarbeitung („Simplification“) der EU-Kosmetikrichtlinie vor. Im Rahmen der Behandlung dieses Vorschlags im Rat und Parlament der EU wird auch die Frage einer besonderen Regelung für den Einsatz von Nanopartikeln erörtert werden.
Frage 14:
Die in der Verordnung über Kontrollmaßnahmen betreffend kosmetische Mittel vorgeschriebene Produktdokumentation (das sogenannte Kosmetik-Dossier) wird derzeit als ausreichend angesehen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Andrea Kdolsky
Bundesministerin