2977/AB XXIII. GP
Eingelangt am 28.02.2008
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0002-Pr 1/2008
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 3161/J-NR/2008
Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Öffentlichkeitsarbeit 2007“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 5:
Die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit sind im Justizressort im Rechnungswesen nicht als eigene Kategorie erfasst. Teile davon sind etwa in den Voranschlagsposten 1/30008-4035 Handelswaren zur unentgeltlichen Abgabe, 1/30008-7270 Entgelte für sonstige Leistungen von Einzelpersonen oder auch 1/30008-7280 sonstige Leistungen von Gewerbetreibenden, Firmen und juristischen Personen enthalten. Es ist mit wirtschaftlich vertretbaren Mitteln nicht möglich, die Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit aus diesen Voranschlagsposten zu isolieren.
Das Bundesministerium für Justiz kommt seinem Auftrag zur Information der Öffentlichkeit im Zuständigkeitsbereich des Ressorts durch Herausgabe zahlreicher Broschüren, durch die auf der Website und im Intranet Justiz verfügbaren Informationen sowie durch Veranstaltungen nach. Broschüren werden zu einem Gutteil in der Vervielfältigungsstelle der Zentralstelle, teils durch Justizanstalten und zu einem geringen Teil durch Vergabe an Externe erstellt. Inseratenkampagnen wurden und werden vom Bundesministerium für Justiz nicht durchgeführt.
Zu 2 bis 4:
Für die Publikation einer Auslobung (zur Ausforschung und Ergreifung von verdächtigen NS-Kriegsverbrechern) im Amtsblatt der Wiener Zeitung am 14. Juli 2007 wurden an die Wiener Zeitung GmbH 2.327,52 Euro (inkl. 20% USt) bezahlt. An die Jüdische Kulturzeitschrift DAVID wurde im August und im Oktober 2007 jeweils ein Druckkostenbeitrag in Höhe von 1.000 Euro (inkl. 20% USt) geleistet.
Zu 6 und 7:
Förderungen speziell für Druckkostenbeiträge wurden im Jahr 2007 vom Bundesministerium für Justiz nicht gewährt.
Allerdings werden in Einzelfällen vom Bundesministerium für Justiz gewährte Subventionen von den Förderungsnehmern zum Teil auch für Druckkostenbeiträge verwendet (etwa bei der Förderung einer Tagung auch für die Herausgabe eines Tagungsbandes). Die betragsmäßige Herausrechnung der Förderungsteile, die im Jahr 2007 für derartige Zwecke verwendet wurden, ist mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand nicht möglich.
Die im Sinne des § 1 VSPAG anerkannten Vereine für Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft und Bewohnervertretung („Verein VertretungsNetz – Sachwalterschaft, Patientenanwaltschaft, Bewohnervertretung“, „Niederösterreichischer Landesverein für Sachwalterschaft und Bewohnervertretung“, „Institut für Sozialdienste – Sachwalterschaft, Bewohnervertretung und Patientenanwaltschaft“ sowie „Salzburger Hilfswerk – Verein für Sachwalterschaft“) werden gemäß § 8 VSPAG überwiegend durch Subventionen des Bundesministeriums für Justiz finanziert. Dem Verein für Opferhilfe und dem Verein „Weisser Ring“ wurden im Jahr 2007 Förderungen zum Betrieb des Opfernotrufes 0800 112 112 gewährt.
Alle diese Vereine wenden einen Teil ihres Budgets regelmäßig auch für Öffentlichkeits- bzw. Informationsarbeit (z.B. Herausgabe von Informationsbroschüren zu relevanten Gesetzen, Bekanntmachung des Opfernotrufes, Internet-Homepages) auf.
Zu 8:
Mit dem als Beilage angeschlossenen Erlass des Bundesministeriums für Justiz, JMZ 4410/9-Pr 1/2003, vom 12. November 2003 über die Zusammenarbeit mit den Medien (Medienerlass) werden Richtlinien für die Öffentlichkeitsarbeit festgelegt.
Zu 9:
Ein Vorschlag für „Richtlinien für die Öffentlichkeitsarbeit und die Informationsmaßnahmen der Bundesregierung“ wird derzeit im Bundeskanzleramt erarbeitet. Nach Abschluss der Arbeiten wird das Justizressort im Rahmen eines Begutachtungsverfahrens dazu Stellung nehmen.
. Februar 2008
(Dr. Maria Berger)
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.