2984/AB XXIII. GP

Eingelangt am 29.02.2008
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Bundeskanzler

Anfragebeantwortung

Die Abgeordneten zum Nationalrat Grillitsch, Kolleginnen und Kollegen haben am 16. Jänner 2008 unter der Nr. 3300/J an mich eine schriftliche parlamentarische An-frage betreffend Abschaffung der Gemeinderäte in kleinen Gemeinden gerichtet.

Diese Anfrage beantworte ich wie folgt:

Zu den Fragen 1 bis 4, 8, 10, 11 und 13:

Ø      Kleine Gemeinden hatten in den letzten Jahren mit einem überproportionalen Kostenanstieg vor allem im Infrastruktur- und im Sozialbereich zu kämpfen.

i.     Wurde dieser Entwicklung im Finanzausgleich Rechnung getragen.

Wenn ja, wie? Wenn nein, warum nicht?
ii.    Wie haben sich die Personalkosten der Gemeinden in den letzten Jahren im

Vergleich zu den Ausgaben für Infrastruktur und den Sozialausgaben ent

wickelt?

Ø       Welche Serviceleistungen erbringen die Gemeinden für ihre Einwohner?

Ø       Die Arbeit im Gemeinderat wird zu einem großen Teil von freiwilligem Engage-ment getragen. Ausgabeposten sind Bürgermeister und Vizebürgermeister, die in jeder Gemeinde weiterhin bestehen sollen. Wie hoch sind die Kosten für Bür-germeister und Gemeinderäte österreichweit?

Ø       Wie hoch sind die Einsparungen durch die Abschaffung des Gemeinderats nach dem Matznetter-Vorschlag, da ja gleichzeitig neue Kosten für die Erfüllung der diesbezüglichen Aufgaben durch den Gemeinderat der größeren Gemeinden anfallen?

Ø       Gibt es in irgendeinem anderen Mitgliedstaat der EU allmächtige Bürgermeister, die ohne Konsensfindung mit dem Gemeinderat und ohne demokratische Kontrolle agieren können?

Ø       Bei der Kooperation von Gemeinden geht es um ihre Vergleichbarkeit und um die Anwendung von Best-Practice-Beispielen. Das Lebensministerium hat in den letzten Jahren bereits damit begonnen, ein Modell umzusetzen, das Koopera-tionen zwischen den Gemeinden vereinfacht (Communal Audit). Wie stehen sie zu einer Fortführung dieses Programms?

Ø       Die Abschaffung von Gemeinderäten birgt auch die Gefahr der Rückentwicklung von ehrenamtlichem und freiwilligem Engagement in der Gemeinde mit sich. Wie stehen sie dazu?


Ø      Welche Möglichkeiten gibt es, um kleinen Gemeinden zu helfen? Wie lauten ihre Ansätze, um die Situation kleiner Gemeinden zu verbessern?

Die Fragen zu Finanzaspekten der Gemeindeverwaltung und zu den Serviceleistungen der Gemeinde sowie zum internationalen Rechtsvergleich betreffen keinen Gegenstand der Vollziehung im Wirkungsbereich des Bundeskanzleramtes. Jene Aspekte in den Fragen, die sich auf die Gemeindeverfassung beziehen, kann ich in meinem Wirkungsbereich dahingehend beantworten, dass es keine Planungen und Vorbereitungsarbeiten zur Änderung der verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen der Gemeinde gibt. Der guten Ordnung halber halte ich noch fest, dass selbstverständlich die Vorschläge des Verfassungskonvents zur Selbstverwaltung in die Arbeit im Zusammenhang der Verfassungsreform ganz allgemein miteinbezogen werden.

Zu den Fragen 5, 6,7,9 und 12:

Ø      Bei wie vielen Einwohnern soll die Grenze zwischen einer kleinen und großen Gemeinde gezogen werden?

Ø      Wird der Gemeinderat einer Gemeinde nach dem Matznetter-Vorschlag aufgelöst, wenn diese unter eine bestimmte Einwohnerzahl fällt und im Gegenzug wieder eingeführt, wenn die Grenze der Einwohnerzahl wieder überschritten wird?

Ø      Welche Aufgaben soll ein Bürgermeister einer Gemeinde übernehmen, die keinen Gemeinderat mehr hat?

Ø      Was halten sie von der Forderung von StS Matznetter betreffend die Abschaffung der Gemeinderäte in kleinen Gemeinden?

Ø      Der Österreichische Städtebund geht noch einen Schritt weiter und verlangt die Zusammenlegung von kleinen Gemeinden. Wie stehen Sie zu diesem Vorschlag?

Es sind keine Änderungen im Bereich der Gemeindevertretungen geplant.