2987/AB XXIII. GP
Eingelangt am 03.03.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit
Anfragebeantwortung
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara PRAMMER
Parlament
1017 Wien
Wien, am 27. Februar 2008
Geschäftszahl:
BMWA-10.101/0004-IK/1a/2008
In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3265/J betreffend „Vollziehung Preisauszeichnungsgesetz – Marktbeobachtung in Österreich – Kontrollprogramm – Situation der Preisauszeichnung in Österreich“, welche die Abgeordneten Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen am 16. Jänner 2008 an mich richteten, stelle ich fest:
Antwort zu den Punkten 1 bis 4 der Anfrage:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat im Rahmen der Vollziehung des Preisauszeichnungsgesetzes im Jahre 2007 die Preisbehörden in den Bundesländern mit der Kontrolle der Preisauszeichnung in verschiedenen Unternehmen beauftragt.
Im Jahre 2007 wurden in Österreich insgesamt 14.385 Unternehmen kontrolliert.
Die Anzahl der Betriebe, die im Jahr 2007 durch die Behörden kontrolliert wurden, aufgeschlüsselt auf die einzelnen Aufträge, sowie die konkreten Ergebnisse und Maßnahmen bei Verwaltungsübertretungen sind der Beilage zu entnehmen.
Antwort zu Punkt 5 der Anfrage:
Im Jahre 2007 mussten seitens des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit keine derartigen Maßnahmen ergriffen werden.
Antwort zu Punkt 6 der Anfrage:
Im Jahre 2007 wurde in folgenden Branchen die Grundpreisauszeichnung von den Kontrollorganen geprüft: Lebensmittelhandel und Fleischereien, Bäckereien und Konditoreien, Baumärkte und Farbenhandlungen. Eine Differenzierung seitens der Kontrollorgane bei ihren Amtshandlungen zwischen Preisauszeichnung und Grundpreisauszeichnung erfolgt nicht, da beides von § 15 Preisauszeichnungsgesetz (Strafbestimmungen) erfasst ist.
Antwort zu Punkt 7 der Anfrage:
Im Jahre 2008 wurden von den Preisbehörden bislang gemäß Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit Fitnesscenter und Solarien, Parfümerien, Apotheken und Drogerien sowie Reisebüros und Fluglinien hinsichtlich der Einhaltung der Bestimmungen des Preisauszeichnungsgesetzes kontrolliert. Das Kontrollprogramm 2008 erstreckt sich noch auf zahlreiche weitere Handelssparten und Dienstleistungsbereiche. Eine detaillierte Nennung dieser Bereiche wäre kontraproduktiv, weil die Preisbehörden in den Ländern Bereiche unangekündigt kontrollieren.
Antwort zu Punkt 8 der Anfrage:
Burgenland: 1
Kärnten: 16
Niederösterreich: 34
Oberösterreich: 2
Salzburg: 3
Steiermark: 23
Tirol: 15
Vorarlberg: 7
Wien: 75
Zum Großteil sind diese Organe daneben auch in anderen Aufgabenbereichen tätig.
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.