2988/AB XXIII. GP

Eingelangt am 03.03.2008
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BM für Wirtschaft und Arbeit

Anfragebeantwortung

 

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara PRAMMER

 

Parlament

1017 Wien

 

                                                                                                                           Wien, am 27. Februar 2008

 

                                                                                                                           Geschäftszahl:

                                                                                            BMWA-10.101/0018-IK/1a/2008

 

 

In Beantwortung der schriftlichen parlamentarischen Anfrage Nr. 3399/J betreffend Einfuhr- und Handelsverbot für Robbenprodukte, welche die Abgeordneten Mag. Brigid Weinzinger, Kolleginnen und Kollegen am 25. Jänner 2008 an mich richteten, stelle ich fest:

 

 

Antwort zu den Punkten 1 bis 3 der Anfrage:

 

Entsprechend einem Gutachten des Verfassungsdienstes des Bundeskanzleramtes vom 27. Juli 2005 liegt die Zuständigkeit für Maßnahmen im Sinne der Anfrage und der Entschließung des Nationalrats beim - nunmehrigen - Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend.

 

Grundsätzlich ist festzuhalten, dass Importbeschränkungen gegenüber Drittstaaten unter die Gemeinsame Außenwirtschaftspolitik der EU und damit in Gemeinschaftskompetenz fallen. Dementsprechend werden diese Fragen auch derzeit auf EU-Ebene, unter Berücksichtigung WTO-rechtlicher Aspekte, diskutiert.

 

Vorstellbar wären zudem internationale Übereinkommen im Bereich des Tierschutzes, die jedoch ebenfalls nicht in die Zuständigkeit des Bundesministeriums für Wirtschaft und Arbeit fallen.