2991/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.03.2008
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BM für Unterricht, Kunst und Kultur

Anfragebeantwortung

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

 

 

Frau

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Geschäftszahl:

BMUKK-10.000/0021-III/4a/2008

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

                   Wien, 27. Februar 2008

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 3321/J-NR/2008 betreffend Anrechenbarkeit von Ausbildungen der ehemaligen Pädagogischen Akademien an den Pädagogischen Hochschulen, Weiterbildung von Diplom PädagogInnen zum Bachelor of Education, die die Abg. Dieter Brosz, Freundinnen und Freunde am 17. Jänner 2008 an mich richteten, wird wie folgt beantwortet:

 

Zu Frage 1:

Nach der geltenden Rechtslage kann der Bachelorgrad über den Abschluss eines zusätzlichen Lehramtsstudiums erworben werden. Dieses kann unter Anrechnung von in der Erstausbildung absolvierten Vorstudien verkürzt geführt werden.

 

Zu Frage 2:

Wenn es sich um Hochschullehrgänge handelt, die den Zugangsbedingungen, dem Umfang und den Anforderungen vergleichbarer ausländischer Masterstudien entsprechen, können die Päda­gogischen Hochschulen die damit verbundenen international gebräuchlichen Mastergrade im Curriculum festlegen. Hochschullehrgänge mit Masterabschluss haben gemäß § 39 Abs. 2 Hochschulgesetz 2005 auf andere pädagogische Berufsfelder als jene der Studiengänge (=Bachelorstudien für Lehrämter) ausgerichtet zu sein. Sie dürfen inhaltlich also nicht auf den Erstausbildungen aufbauen. Bei Erfüllung der im Curriculum festgelegten Zugangsbedingungen können auch Diplompädagoginnen und Diplompädagogen zu Hochschullehrgängen mit Master­abschluss zugelassen werden.

 

Zu Frage 3:

Aufbauende Studien für zusätzliche Lehrämter können an allen Pädagogischen Hochschulen absolviert werden. Voraussetzung ist, dass der gewünschte Studiengang an der betreffenden Hochschule auch geführt wird (so bieten nicht alle Pädagogischen Hochschulen Studiengänge für das Lehramt an Sonderschulen oder für das Lehramt an Polytechnischen Schulen an, weil die Führung dieser Studiengänge vom Bedarf im jeweiligen Bundesland abhängig ist).

 

Zu Frage 4:

Der Anrechnung der Ausbildung der Diplompädagoginnen und Diplompädagogen auf zusätz­liche Lehramtsstudien steht unter der Voraussetzung der Vergleichbarkeit der Vorstudien nichts entgegen; diese wird auf Antrag von jeder Pädagogischen Hochschule individuell durchgeführt.

 

 

Die Bundesministerin:

Dr. Claudia Schmied eh.