2993/AB XXIII. GP

Eingelangt am 04.03.2008
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BM für Justiz

Anfragebeantwortung

 

 

DIE  BUNDESMINISTERIN
           FÜR  JUSTIZ

BMJ-Pr7000/0005-Pr 1/2008

 

An die

                                      Frau Präsidentin des Nationalrates

                                                                                                                           W i e n

 

zur Zahl 3276/J-NR/2008

 

Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Aufwendungen für Kabinette 2007“ gerichtet.

Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:

Zu 1 bis 2:

Nachstehende Personen wurden seit 1. Jänner 2007 als KabinettsmitarbeiterInnen beschäftigt:

Mitarbeiter im Ministerbüro

Zeitraum
(ab 1. Jänner 2007)

Grundlage

Mag. Michael Schön

29.04.2003 bis 31.05.2007

§ 36 VBG

Maga. Dr. Adelheid Pippan

09.08.2004 bis 31.01.2007

§ 36 VBG

Christoph Pöchinger

09.08.2004 bis 31.01.2007

§ 36 VBG

Mag. Norman Schadler

03.01.2005 bis 31.01.2007

§ 36 VBG

Franz Bernhard Puster

01.01.2006 bis 31.01.2007

§ 36 VBG

derzeit im Kabinett beschäftigte Mitarbeiter

Ministerialrat Dr. Albin Dearing

ab 11.01.2007

BDG

Oberstaatsanwältin Dr. Birgit Tschütscher

ab 11.01.2007

RStDG

Vorsteher des BG Dr. Oliver Scheiber

ab 29.01.2007

RStDG

Mag. Thomas Geiblinger

ab 01.02.2007

§ 36 VBG

MMaga. Susanne Preuer

ab 01.02.2007

§ 36 VBG

Maga. Christine Stockhammer

ab 15.03.2007

§ 36 VBG

Maga  Michaela Terber

ab 01.10.2007

§ 36 VBG

ADir Hofrat Otto Müller

durchgehend

BDG

Überdies war ein Mitarbeiter dem Kabinett zur Realisierung eines Projektes vorübergehend zugeteilt.


Zu 3 und 4:

Keiner der genannten KabinettsmitarbeiterInnen war auf Grundlage eines Arbeitsleihvertrages beschäftigt und es wurden für diesen Organisationsbereich (auch) seit Jänner 2007 keine Arbeitsleihverträge abgeschlossen.

Zu 5:

Die Gesamtkosten, das sind die Bezüge inkl. allfälliger Zulagen, Aufwandsentschädigungen, Vergütungen für Überstunden, darüber hinaus Sonderzahlungen sowie die Dienstgeberanteile für die KabinettsmitarbeiterInnen beliefen sich im Jahr 2007 auf insgesamt 602.153,38 Euro.

Zu 6 bis 8:

In der Organisationseinheit „Ministerbüro“ sind insgesamt weitere sieben Bedienstete, davon drei als Sekretariats- bzw. Schreibkräfte, zwei im Empfangsbereich als Amtsgehilfen und zwei als Dienstkraftwagenlenker tätig, wobei keiner dieser „sonstigen“ MitarbeiterInnen auf Grundlage eines Arbeitsleihvertrages beschäftigt ist.

 

. März 2008

(Dr. Maria Berger)