2994/AB XXIII. GP
Eingelangt am 05.03.2008
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0001-Pr 1/2008
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 3110/J-NR/2008
Die Abgeordneten zum Nationalrat Mag. Johann Maier und GenossInnen haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Meldedatenbanken ‚Zwangsverheiratung’ und ‚Genitalverstümmelung’“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 und 3:
Ich habe aus Anlass dieser Anfrage von den Staatsanwaltschaften Berichte einholen lassen. Nach diesen werden jedoch keine Aufzeichnungen über allfällige Meldungen an die genannten Datenbanken geführt. Dem Bundesministerium für Justiz liegen daher keine Zahlen hinsichtlich allfälliger Verdachtsfälle von Zwangsverheiratung oder Genitalverstümmelung für das Jahr 2007 vor. Ich verweise daher auf die Beantwortung der parlamentarischen Anfrage durch die Bundesministerin für Frauen, Medien und öffentlichen Dienst zur Zahl 3111/J-NR/2008.
Zu 2 und 4:
Bereits durch das Strafrechtsänderungsgesetz 2006, BGBl I Nr. 56/2006 erfolgte eine Neuregelung der Nötigung zur Eheschließung im § 106 Abs. 1 Z 3 StGB, wodurch nunmehr neben einer damit verbundenen Erhöhung der Strafdrohung alle an der Tat beteiligten Personen strafgerichtlich verfolgt werden können und die bis dahin bestehende mehrfache Begünstigung des nötigenden Ehepartners beseitigt wurde.
In § 90 Abs. 3 StGB wird klargestellt, dass eine Einwilligung in eine Verstümmelung oder sonstige Verletzung der Genitalien, die geeignet ist, eine nachhaltige Beeinträchtigung des sexuellen Empfindens herbeizuführen, unwirksam ist. Mit In-Kraft-Treten des Strafrechtsänderungsgesetzes 2006 wurde zudem die Verjährungsfrist nach § 58 Abs. 3 Z 3 StGB durch Nichteinrechnung der Zeit bis zum Erreichen der Volljährigkeit des Opfers wie für bestimmte Sexualdelikte auch für Fälle der Genitalverstümmelungen gemäß § 90 Abs. 3 StGB verlängert. Darüber hinausgehende legislative Maßnahmen sind derzeit nicht vorgesehen.
. März 2008
(Dr. Maria Berger)