2996/AB XXIII. GP
Eingelangt am 05.03.2008
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0007-Pr 1/2008
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 3311/J-NR/2008
Der Abgeordnete zum Nationalrat Mag. Gerald Hauser und weitere Abgeordnete haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „Anzeige gegen BH Paul Wöll“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1 bis 5:
Die Vorwürfe gegen Dr. P. W. sind bei der Staatsanwaltschaft Innsbruck auf Grund eines Anfallsberichtes des Bundesministeriums für Inneres, Büro für interne Angelegenheiten, gemäß § 100 Abs. 2 Z 1 StPO aktenkundig. Das Büro für interne Angelegenheiten ist mit weiteren Sachverhaltserhebungen bereits befasst, deren Ergebnisse abzuwarten sind.
Der Tatbestand des Missbrauchs der Amtsgewalt nach § 302 Abs. 1 StGB ist dann erfüllt, wenn ein Beamter, mit dem Vorsatz, dadurch einen anderen an seinen Rechten zu schädigen, seine Befugnis, im Namen des Bundes, eines Landes, eines Gemeindeverbandes, einer Gemeinde oder einer anderen Person des öffentlichen Rechtes als deren Organ in Vollziehung der Gesetze Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich missbraucht. Das Erteilen von Weisungen durch einen Bezirkshauptmann des Inhaltes, dass Verfahren wegen Geschwindigkeitsüberschreitungen bei bestimmten Personen einzustellen seien, ist grundsätzlich geeignet, diesen Tatbestand zu erfüllen.
Zu 6 bis 12:
Eine Auswertung aus der Applikation Verfahrensautomation Justiz ergab, dass im Jahr 2006 5699 Personen wegen der §§ 302, 303, 304, 310, 311, 312 und 313 bei den Staatsanwaltschaften angezeigt wurden. Aus den Registern St (Staatsanwaltschaften) und Hv (Gerichte) ergeben sich im Jahr 2006 insgesamt 107 Verurteilungen, wobei Doppelzählungen nicht ausgeschlossen werden können. Zwischen den Werten der staatsanwaltschaftlichen Register und der gerichtlichen Register besteht insofern eine Unschärfe, als bei Gericht auch Fälle berücksichtigt wurden, die dort zwar im Jahr 2007, bei der Staatsanwaltschaft aber schon im Jahr 2006 angefallen sind.
Die weitergehenden Fragen könnten nur nach händischer Durchsicht aller in Betracht kommenden Akten beantwortet werden. Ich ersuche um Verständnis, dass ich dies im Hinblick auf den Arbeitsanfall bei den Anklagebehörden und die Umstellungen auf Grund des Strafprozessreformgesetzes nicht angeordnet habe.
. März 2008
(Dr. Maria Berger)