301/AB XXIII. GP
Eingelangt am 30.03.2007
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BM für Justiz
Anfragebeantwortung

DIE
BUNDESMINISTERIN
FÜR
JUSTIZ
BMJ-Pr7000/0011-Pr 1/2007
An die
Frau Präsidentin des Nationalrates
W i e n
zur Zahl 311/J-NR/207
Die Abgeordneten zum Nationalrat Karl Öllinger, Freundinnen und Freunde haben an mich eine schriftliche Anfrage betreffend „das Vorgehen der Exekutive in Zusammenhang mit Verstößen gegen das Verbotsgesetz insbesondere von ‚neonazistischen Gruppen´“ gerichtet.
Ich beantworte diese Anfrage wie folgt:
Zu 1:
Ja, es wurde ein Verfahren bei der Staatsanwaltschaft Ried im Innkreis eröffnet.
Zu 2 bis 5:
Da die Fragen weder zeitlich noch inhaltlich eingegrenzt wurden, kämen sowohl Delikte nach dem Verbotsgesetz als auch jedes allgemein mit gerichtlicher Strafe bedrohte Verhalten in Betracht, das im Konnex zum Rechtsextremismus steht. Aus den der Justizverwaltung zur Verfügung stehenden Registern sind die anfragebezogenen Fallkonstellationen nicht ersichtlich. Es müsste bei allen Staatsanwaltschaften durch unmittelbare Einsichtnahme in jedes einzelne Tagebuch erhoben werden, ob in concreto ein Bezug zum Rechtsextremismus besteht oder nicht. Ich ersuche daher um Verständnis, dass im Hinblick auf den damit verbundenen unvertretbaren Verwaltungsaufwand von einer inhaltlichen Beantwortung Abstand genommen werden muss.
Eine Auswertung aus der Verfahrensautomation über Verfahren nach dem Verbotsgesetz 1947 ergab für das Jahr 2006 nachstehende Erledigungen. Ich übermittle der Parlamentsdirektion zusammen mit der Anfrage zusätzlich eine dieser Auswertung zu Grunde liegende elektronische Pivot-Tabelle, der die Aufteilung der Erledigungen nach einzelnen Dienststellen entnommen werden kann.

Zu 6:
Derartige vereinsrechtliche Verfahren fallen nicht in den gesetzlichen Vollziehungsbereich des Bundesministeriums für Justiz.
. März 2007
(Dr. Maria Berger)
Anmerkung der Parlamentsdirektion:
Die vom Bundesministerium übermittelten Anlagen stehen nur als Image (siehe Anfragebeantwortung gescannt) zur Verfügung.