303/AB XXIII. GP
Eingelangt am 30.03.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie
Anfragebeantwortung
GZ. BMVIT-10.000/0003-I/PR3/2007 DVR:0000175
An die
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
1017 Wien
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 294/J-NR/2007 betreffend ÖBB-Seebahnhof und Grundstücksverkauf am Traunsee in Gmunden, die die Abgeordneten Dipl.-Ing. Dr. Wolfgang Pirklhuber, Freundinnen und Freunde am 30. Jänner 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:
Fragen 1 bis 9:
Werden Sie in ihrem Wirkungsbereich darauf achten, dass das Interpellationsrecht der Abgeordneten des Nationalrates umfassend gewahrt bleibt? Insbesondere, dass Auskünfte zu konkreten Projekten bei denen öffentliche Rechtsträger involviert sind im öffentlichen Interesse und umfassend gegeben werden?
Seit wann wurden zwischen den ÖBB und der Stadtgemeinde Gmunden Verhandlungen über den Verkauf dieser Liegenschaften im Umfeld des alten Seebahnhofes in Gmunden geführt? Wer war/ist der bisherige Nutzer/Pächter dieser Liegenschaften?
Welche Grundstücke (Einlagezahl) sind im einzelnen konkret vom Verkauf betroffen? Wie groß sind diese Grundstücke in Summe? Wie sind oder waren diese Grundstücke zum Verkaufszeitpunkt gewidmet?
Wer war oder ist für den Verkauf dieser Grundstücke innerhalb der ÖBB zuständig? Wer hat die konkreten Verkaufsverhandlungen geführt?
Welcher Preis wurde für die einzelnen Grundstücke in Abhängigkeit von der bestehenden Widmung (Bauland, Grünland etc.) je m² und in Summe erzielt? Wann wird/wurde der Verkaufsvertrag rechtskräftig unterzeichnet? Wofür werden die Verkaufserlöse verwendet werden?
Warum wurden die Grundstücke nicht öffentlich zum Verkauf ausgeschrieben? Welche Immobilien-Vergleichswerte aus welchen Jahren wurden für die Bewertung der Quadratmeter-Grundstückspreise des Seebahnhofareals herangezogen?
Wurde der Denkmalschutz, der beim alten Seebahnhof besteht, aufgehoben?
Wenn ja, mit welcher Begründung? Wenn nein, wie argumentieren Sie dann den Verkauf?
Warum wurde der Seebahnhof nicht revitalisiert und in ein öffentliches Verkehrskonzept integriert?
Wann und wo wird der Ersatzbahnhof errichtet werden? Wie viel wird die Errichtung eines Ersatzbahnhofes kosten und ist die Finanzierung dieses Ersatzbahnhofes mit den Verkaufserlösen gesichert?
Antwort:
Dazu – und insbesondere zu Frage 1 – möchte ich festhalten, dass ich selbstverständlich für die Aufrechterhaltung des Interpellationsrechtes eintrete und in meinem Vollzugsbereich dafür Sorge tragen werde, dass das Interpellationsrecht der Abgeordneten des Hohen Hauses gewahrt bleibt und erfüllt wird. Allerdings sind mir durch die Wahrung des Datenschutzes einerseits und andererseits auch durch Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Grenzen gesetzt sind.
Ebenso verständlich und nachvollziehbar ist Ihre Obsorge für die Fragen und Probleme, die Ihren Wahlkreis betreffen, sowie Ihr Informationsbedürfnis darüber. Das Aktienrecht und das Bundesbahnstrukturgesetz räumen jedoch den Vertretern der Anteilsrechte an der ÖBB-Holding AG kein wie immer geartetes Auskunfts- oder Weisungsrecht an eine Tochter- oder Enkelgesellschaft der Holding AG ein, wie dies zur Beantwortung Ihrer Anfrage durch mich erforderlich wäre. Aus den genannten Gründen ist es mir daher nicht möglich, zu Ihren Fragen Angaben zu machen, da es sich nicht um Angelegenheiten meines Vollziehungsbereiches handelt und meinerseits auf die operative Geschäftsführung kein Einfluss genommen werden darf. Zudem bedauere ich es, dass trotz Ersuchen meines Vorgängers an den Vorstand der ÖBB, Ihnen keine Auskunft gegeben wurde.
Aus gegebenem Anlass werde ich daher Ihre Anfrage dem Vorstand der ÖBB-Holding AG mit dem Ersuchen um direkte Kontaktnahme mit Ihnen übermitteln.
Mit freundlichen Grüßen
Werner Faymann