304/AB XXIII. GP

Eingelangt am 30.03.2007
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BM für Verkehr, Innovation und Technologie

Anfragebeantwortung

 

GZ. BMVIT-10.000/0004-I/PR3/2007

                                                                                                           

 

An die

Präsidentin des Nationalrates

Mag. Barbara Prammer

Parlament

1017 Wien

 

 

Wien, 30.  März 2007

 

 

 

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

 

Die schriftliche parlamentarische Anfrage Nr. 298/J-NR/2007 betreffend Todesdrama auf Schienen, die die Abgeordneten Mayer und GenossInnen am 30. Jänner 2007 an mich gerichtet haben, beehre ich mich wie folgt zu beantworten:

 

Zum Motiventeil und zu den Fragen 1 bis 4:

Wie beurteilen Sie den vom ÖBB-Vorstand in die Wege geleiteten Personalabbau auf der gesamten Weststrecke der Bundesbahnen?

 

Wie rechtfertigen Sie die massive Ausdünnung der Serviceangebote an unseren Bahnhöfen?

 

Sind Sie als der zukünftige Verkehrsminister bereit, auf den ÖBB-Vorstand einzuwirken, die bereits gesetzten und noch geplanten Abbaumaßnahmen zu überdenken?

 

Welche Maßnahmen wird der ÖBB-Vorstand in Zukunft setzen, damit der den in Vorarlberg so behutsamen öffentlichen Nahverkehr wichtige Schienenverkehr wieder bestens und vor allem benutzerfreundlich funktioniert?

 

Antwort:

Einleitend darf ich unter Hinweise auf die nunmehrige wirtschaftlichen Unabhängigkeit und Eigenverantwortlichkeit der Unternehmen der ÖBB gemäß Bundesbahn-Strukturgesetz 2003 dem Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie jeglicher operativer Einfluss auf die Geschäftsführung des Unternehmen fehlt. Die Wahl von Geschäftsfeldern und Marktstrategien sowie Personalentscheidungen und Unternehmenspläne unterliegen ausschließlich der Entscheidung der zuständigen Unternehmensorgane, welche den einschlägigen aktienrechtlichen bzw. gesellschaftsrechtlichen Bestimmungen und Verantwortungen unterliegen. Ich ersuche daher um Verständnis, dass Ihre Fragen von meiner Seite im Detail nicht beantwortet werden können.

 

Ich möchte aber dennoch vor allem zum Motiventeil anmerken, dass alle Maßnahmen eines Eisenbahnunternehmens und auch eines Eisenbahninfrastrukturunternehmens grundsätzlich die Sicherheit und Ordnung und die Erfordernisse des Betriebes der Eisenbahn und des Verkehrs auf der Eisenbahn zu berücksichtigen haben. Dabei sind alle Vorkehrungen zu treffen, dass durch den Bau, Bestand oder Betrieb von Eisenbahnen keine Schäden an öffentlichem und privatem Gut entstehen.

 

Leider kommt es dennoch beim Betrieb immer wieder zu bedauerlichen Unglücksfällen. Durch das Unfalluntersuchungsgesetz 2005 wurde daher die Unfalluntersuchung im Verkehrsbereich neu geordnet und Unfalluntersuchungsstellen für alle Verkehrsträger eingerichtet.

 

Der gegenständliche Unfall wird seitens der Bundesanstalt für Verkehr, Unfalluntersuchungsstelle des Bundes, Fachbereich Schiene, untersucht. Gegenstand der Untersuchung ist die Klärung der Unfallursache und die Erarbeitung von Vorschlägen zur Vermeidung künftiger Unfälle. Dabei wird neben dem Verhalten und der gesetzten Handlung der am Unfall beteiligten Personen durchaus auch Fragen der Personalplanung und des Personaleinsatzes in die Untersuchungen mit einbezogen.

 

Es ist jedoch keinesfalls Gegenstand der Untersuchung, ein allfälliges Verschulden festzustellen. Dies ist durch ein Gerichtsverfahren festzustellen. Die Untersuchungen sind allerdings derzeit noch nicht abgeschlossen, der Untersuchungsbericht selbst wird jedenfalls nach Fertigstellung umgehend veröffentlicht werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

 

Werner Faymann